Ausschreibung 1149683: N01, 090090, EP ReNe, EP Reusstal - Neuenhof / Los 12 Videoanlage

Publiziert am: 19. Oktober 2020

Bundesamt für Strassen ASTRA

Ersatz bestehender Video-Überwachungsanlage (gemäss Kap. 2.7), De- und Montage unter Verkehr:
- L+M Anlagensteuerungen inkl. Bildauswertesystem und Integration WAN GE VIII
- L+M Lokalsteuerungen inkl. Integration WAN GE VIII
- L+M IP-Kameras
- L+M Verkabelung Kameras ab QSK
- Demontage und fachgerechte Entsorgung bestehender VTV-Anlage
- Erstellung / Überarbeitung RPH und DAW bis Genehmigung, u.a. bestehend aus Berichten, Prinzip-/Stromlaufschemata, grafische Bedienoberflächen, CAD-Plänen (2D, georeferenziert), Flussdiagrammen, etc.
- Umsetzung Ereignisdetektion
- Gewährleistung Schnittstellen Abschnittsrechner, WAN GE VIII, Bildspeichersystem, Reflexaustausch gem. Vorgabe OTR-Listen
- Durchführung + Protokollierung von Tests / Inbetriebnahmen
- Garantieleistung: 3 bis 5 Jahren
- Option: Wartung / Pikett während und nach der Garantiezeit


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
19. Oktober 2020 Publikationsdatum
19. Oktober 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

10. Dezember 2020 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
6. November 2020 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 13.11.2020 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www..simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 06.11.2020 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

10. Dezember 2020 Abgabetermin 00:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr; Freitag 16:30 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

17. Dezember 2020 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr; Freitag 16:30 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50 % ZK1: PREIS;
40 % ZK2: QUALITÄT AUSRÜSTUNGEN UND AUSFÜHRUNGEN;
10 % ZK3: ORGANISATION, SCHLÜSSELPERSONEN UND RISIKOANALYSE;

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen.
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Technische Leistungsfähigkeit
EK2: Wirtschaftliche/Finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Erfahrung Schlüsselperson
EK4: Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen
EK5: Subunternehmer

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

Eignungskriterien (EK) gemäss «6 UNTERNEHMERANGABEN» (Register 2), Auszug:

EK1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Für den Anbieter: 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich. Als vergleichbar gilt: Lieferung und Montage einer Video-Überwachungsanlage mit Bildauswertungssystem in Tunnel auf National- oder Hochleistungsstrassen unter Verkehr.

EK2: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Für den Anbieter: Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages.

EK3: ERFAHRUNG SCHLÜSSELPERSON
Für den Projektleiter und Baustellenchef (aus federführender Firma) ist 1 Referenzobjektüber abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und Fachbereich anzugeben. Es können auch Referenzobjekte angegeben werden, die durch die Schlüsselperson bei einem früheren Arbeitgeber massgebend bearbeitet wurden.
Als vergleichbar gilt: Lieferung und Montage einer Video-Überwachungsanlage mit Bildauswertungssystem in Tunnel auf National- oder Hochleistungsstrassen unter Verkehr.

EK4: VERFÜGBARKEIT DER SCHLÜSSELPERSONEN
Der Anbieter hat den Nachweis zu erbringen, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen und seiner Stellvertreter > der erforderlichen Verfügbarkeit während der nächsten 3 Jahren gegeben ist. (Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten.)

EK5: SUBUNTERNEHMER
Der Anbieter hat den Nachweis/Bestätigung zu erbringen, dass max. 70 % der Leistungen über Subunternehmern erbracht werden.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten.
Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Begehung findet keine statt.
2. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
4. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich.
5. Die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums wird ASTRA-intern bestimmt.
6. Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. h VöB sowie Art. XV, lit. D, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.
7. Die für ein vollständiges und gültiges Angebot einzureichenden Unterlagen und deren Gliederung sind im Dokument «0 DECKBLATT ANGEBOT FÜR BAUAUFTRÄGE» festgelegt.
8. Gestützt auf Art 21 Abs. 1 VöB, darf der Auftragnehmer, welcher den Abschnittsrechner liefert, programmiert und integriert bei der vorliegenden Submission nicht als Haupt- und/oder Sub-Unternehmer für die Programmierung und Integration der Anlagesteuerung teilnehmen. Angaben zum Auftragnehmer des Abschnittsrechners sind im Lastenheft zu finden.

Offizielles Publikationsorgan:

Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
zofingen@astra.admin.ch