Ausschreibung 1149071: N02, 100103, Schwerverkehrsraum (SVR) Neuenkirch / BH-Vermessung

Publiziert am: 21. August 2020

Bundesamt für Strassen ASTRA

Für das Management des alpenquerenden Schwerverkehrs (SV) sieht das ASTRA an verschiedenen Orten entlang der Nord-Süd-Achsen SV-Warteräume vor, welche die Chauffeure für die Einhaltung der Ruhezeiten und des Nachtfahrverbots zur Übernachtung benutzen können. Diese Flächen können bei besonderen Vorkommnissen auf der Nationalstrasse als SV-Rückhalteraum genutzt werden und dienen auch für die Durchführung von mobilen SV-Kontrollen. Im Bereich Neuenkirch soll ein SV-Raum (SVR) mit der entsprechenden Infr., Sign. und Ausrüstung und direkter Anbindung an die N02 als Rückhalteraum, SV-Abstellplatz und für SV-Kontrollen zur Verfügung gestellt werden. Die vorliegende Beschaffung beinhaltet die Leistungen für die BH-Vermessung für die Planung und Realisierung des SVR Neuenkirch, sowie dessen Anschluss an die Nationalstrasse und die Auswertung und Aufbereitung der Daten, das Einmessen der Aussteckung für die öffentliche Auflage und die BH-Vermessung während der Ausführung.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Die Erbringung der objektgebundenen Dienstleistungen (z.B. Öffentlichkeitsveranstaltung, Abklärungen mit Anstössern und Gemeinden, etc.) erfolgen vor Ort; Besprechungen mit dem Auftraggeber finden in der ASTRA-Filiale Zofingen, in der ASTRA-Zentrale Ittigen oder in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers statt; nicht standortgebundene Dienstleistungen sind am Standort des Auftragnehmers zu erbringen.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
21. August 2020 Publikationsdatum
21. August 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

12. Oktober 2020 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
4. September 2020 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 14.09.2020 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 04.09.2020 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

12. Oktober 2020 Abgabetermin 00:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr; Freitag 16:30 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

16. Oktober 2020 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr; Freitag 16:30 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
35 % ZK1: SCHLÜSSELPERSON;
25 % ZK2: AUFGABENANALYSE UND VORGEHENSVORSCHLAG, QM-KONZEPT / RISIKOANALYSE;
40 % ZK3: PREIS;

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen.
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Referenzen des Anbieters
EK2: Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Schlüsselpersonen
EK4: Nachweis Leistungsanteil Unterakkordant / Subplaner

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

EK1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Zwei Referenzobjekte des Anbieters über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität (Honorarvolumen des Auftrags mind. CHF 100’000 exkl. MWST) und aus dem Bereich Vermessung (Grundlagenvermessung in einem Ausbau- oder Erhaltungsprojekt inkl. Erstellung eines digitalen Terrainmodells) im Rahmen der Projektierung (mind. 1 Planungsphase EK/GP u/o MK/AP) und während der Realisierung (Phase 52 gem. SIA) im Unterhaltsperimeter einer Nationalstrasse, einer kantonalen Hochleistungsstrasse oder einer Eisenbahnlinie unter Betrieb mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen (der ausgeführten oder geplanten Massnahmen), ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer. Die Vermessungsleistungen der Projektphase müssen abgeschlossen sein und nicht die Projektphasen als solche.
Die Phasen oder das Honorarvolumen können unter Einhaltung der anderen Kriterien mit einem zweiten Referenzprojekt ergänzend beigebracht werden.

Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.

EK2: WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK2.1: Der Jahresumsatz des Anbieters der letzten drei Jahre ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.

Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
EK2.2: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
EK2.3: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
EK2.4: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
EK2.5: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
EK2.6: Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Planergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung

Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Anhang 3 zur VöB einzuverlangen.
Allesamt nicht älter als drei Monate.

EK3: SCHLÜSSELPERSONEN
EK3.1: Projektleiter
Zwei Referenzobjekte der Schlüsselperson über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität (Honorarvolumen des Auftrags mind. CHF 100’000 exkl. MWST) und aus dem Bereich Vermessung (Grundlagenvermessung in einem Ausbau- oder Erhaltungsprojekt inkl. Erstellung eines digitalen Terrainmodells) im Rahmen der Projektierung (mind. 1 Planungsphase EK/GP u/o MK/AP) und während der Realisierung (Phase 52 gem. SIA) im Unterhaltsperimeter einer Nationalstrasse, einer kantonalen Hochleistungsstrasse oder einer Eisenbahnlinie unter Betrieb mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen (der ausgeführten oder geplanten Massnahmen), ausgeführte Arbeiten/Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer. Die Vermessungsleistungen der Projektphase müssen abgeschlossen sein und nicht die Projektphasen als solche.
Aus- und Weiterbildungen und Qualifikationen bezüglich der Anforderungen im Projekt (Abgabe des Lebenslaufs, max. 2 Seiten DIN A4).
Die Phasen oder das Honorarvolumen können unter Einhaltung der anderen Kriterien mit einem zweiten Referenzprojekt ergänzend beigebracht werden.

EK3.2: Projektleiter Stellvertreter
Zwei Referenzobjekte der Schlüsselperson über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität (Honorarvolumen des Auftrags mind. CHF 100’000 exkl. MWST) und aus dem Bereich Vermessung (Grundlagenvermessung in einem Ausbau- oder Erhaltungsprojekt inkl. Erstellung eines digitalen Terrainmodells) im Rahmen der Projektierung (mind. 1 Planungsphase EK/GP u/o MK/AP) und während der Realisierung (Phase 52 gem. SIA) im Unterhaltsperimeter einer Nationalstrasse, einer kantonalen Hochleistungsstrasse oder einer Eisenbahnlinie unter Betrieb mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen (der ausgeführten oder geplanten Massnahmen), ausgeführte Arbeiten/Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer. Die Vermessungsleistungen der Projektphase müssen abgeschlossen sein und nicht die Projektphasen als solche.
Aus- und Weiterbildungen und Qualifikationen bezüglich der Anforderungen im Projekt (Abgabe des Lebenslaufs, max. 2 Seiten DIN A4).
Die Phasen oder das Honorarvolumen können unter Einhaltung der anderen Kriterien mit einem zweiten Referenzprojekt ergänzend beigebracht werden.

EK3.3: Verfügbarkeit Schlüsselpersonen
Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen (*) grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten.

Mindestverfügbarkeit Projektleiter 10 %, Projektleiter-Stv. 10 %

(*) als Schlüsselpersonen gelten: Projektleiter; Projektleiter-Stv.

EK4: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBPLANER
Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten von 50 %.

Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subplaner beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten.
Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Es findet keine Begehung statt.
2. Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen
3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
4. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich.
5. Die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums wird ASTRA-intern bestimmt.
6. Ausschluss: Die Firma R+R Burger und Partner AG (Baden) sowie die Firmen JAUSLIN STEBLER AG (Basel) und Bachofner & Partner AG (Zürich), die als INGE SVR mit dem Mandat BHU Bau & BSA beauftragt sind, sowie mit diesen Firmen juristisch und/oder persönlich eng verbundene Unternehmen sind von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
7. Vorbefassung: Es sind keine Firmen vorbefasst.
8.Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. h VöB (für Bauleistungen) sowie Art. XV, lit. G, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.
9. Die für ein vollständiges und gültiges Angebot einzureichenden Unterlagen und deren Gliederung sind im Dokument «2 Angebotsunterlagen BH-Vermessung.docx» (gemäss Ausschreibungsunterlagen) festgelegt.
10. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.
11. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.
12. Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden.

Offizielles Publikationsorgan:

Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
zofingen@astra.admin.ch