Zuschlag 1148971: 181459 - Managed Print Service
Publiziert am: 11. August 2020
Spital STS AG, Einkauf
Nach Artikel 7, Abs 3, a und d der ÖBV (Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen) kann ein Auftrag freihändig vergeben werden, wenn im offenen, selektiven oder Einladungsverfahren keine Angebote eingehen welche die Eignungskriterien erfüllen (a) und die Beschaffung auf Grund unvorhersehbarer Ereignisse so dringlich wird, dass kein offenes, selektives oder Einladungsverfahren durchgeführt werden kann. Eine Anschlusslösung an den bestehenden Managed Printer Service wurde im selektiven Verfahren mit wettbewerblichem Dialog am 14.01.2019 auf simap.ch publiziert. Alle drei eingetroffenen Angebote erfüllten die gestellten Anforderungen nicht. Auch war eine Gegenüberstellung / Vergleich der individuell ausgestalteten Angebote nicht gegeben. Folglich wurde am 25.09.2020 der Abbruch des Verfahrens bekannt gegeben und publiziert. Um dennoch die benötigte Leistung zu erhalten wurde die Diskussion mit dem erfolgversprechendsten Anbieter wieder aufgegriffen. Es hat sich gezeigt, dass dieser die wesentlichen Bedingungen und Funktionalitäten erfüllen kann. Darunter fallen die vollständige Übernahme und Maintenance der bestehenden Hardware; funktional weitgehend identisch; ermöglicht eine Optimierung des Gerätestandards und des Nutzungsanspruchs; und eine als sehr gut empfundene Management Lösung welche zusätzliche Nachhaltigkeit bietet. Überdies erlangen wir nach Ablauf der Vertragsfrist eine Anbieter Unabhängigkeit.
Die dadurch bedingte Weiterführung des IST Zustandes brachte einigen Aufwand mit sich. Störungen und deren Behebungen nahmen zu, durch den Investitionsstopp mussten provisorische Drucker und dazu spezielle Software integriert werden, und der bisherige Anbieter kann mit dem Service-Level-Agreement nur noch Kompromisslösungen bieten.
Die Gesamtlösung wird in zirka 5 Jahren neu ausgeschrieben.
Der Auftrag kann demnach gestützt auf Art. 7 Abs. 3, Bst. a und d ÖBV freihändig vergeben werden.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
11.08.2020
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Krankenhausstrasse 12
3600 Thun
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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