Ausschreibung 1148805: N01.22 PEB Wankdorf-Schönbühl 8-Spur - PV Bau/BSA (VoMa Worblen)

Publiziert am: 10. August 2020

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun

Der Nationalstrassenabschnitt der N01 ab der Verzweigung Wankdorf bis und mit Worblentalbrücken (ca. 1 km) soll als Vorgezogene Massnahme (VoMa) instandgesetzt werden.
Bei der statischen Überprüfung der Worblentalbrücken wurden Defizite festgestellt. Das Hauptaugenmerk dieser VoMa ist die Behebung dieser Defizite und die vollumfängliche Instandsetzung der Brücken. Im Schatten der Massnahmen an den Brücken soll der Trasseeabschnitt zwischen der Verzweigung Wankdorf und den Worblentalbrücken instandgesetzt werden.
Mit der vorliegenden Ausschreibung wird der ‘Projektverfasser (inkl. örtliche Bauleitung) Bau und BSA’ für die Phasen Massnahmenprojekt (Bereinigung), 41 sowie 51-53 der VoMa Worblen beschafft. Mit diesem Mandat sollen sämtliche Leistungen sowohl für die Projektierung wie auch für die Bauleitung der Fachbereiche Trassee/Umwelt, Kunstbauten und BSA erbracht werden.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Besprechungen mit dem Auftraggeber erfolgen in der ASTRA Infrastrukturfiliale in Thun, deren Büroräumlichkeiten in Visp oder der ASTRA Zentrale in Ittigen. Bauobjektbezogene Dienstleistungen erfolgen im Projektperimeter. Dienstleistungen, die nicht standortgebunden sind, werden beim Auftragnehmer erbracht.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
10. August 2020 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

3. September 2020 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 09.09.2020 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 03.09.2020 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

2. Oktober 2020 Abgabetermin 00:00

Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren – gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

Formvorschriften:
Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger (USB-Stick) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen - N01.22 - PEB Wankdorf - Schönbühl 8-Spur - PV Bau/BSA (VoMa Worblen)".

Bei Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

9. Oktober 2020 Offertöffnung

Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren – gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

Formvorschriften:
Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger (USB-Stick) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen - N01.22 - PEB Wankdorf - Schönbühl 8-Spur - PV Bau/BSA (VoMa Worblen)".

Bei Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. Januar 2021 Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:

- EK1: technische Leistungsfähigkeit
- EK2: wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
- EK3: Schlüsselpersonen
- EK4: Leistungsanteil Unterakkordant / Subplaner

Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

EIGNUNGSKRITERIUM EK1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- EK1: Für den Anbieter; ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Referenz muss Instandsetzung in den Fachbereichen Trassee und Kunstbauten auf richtungsgetrennter Hochleistungsstrasse oder Eisenbahnstrecke, unter Verkehr und Projektphasen 41 & 51-53 abdecken; Baukosten exkl. MWSt. min. 20 Mio. CHF) mit Angabe von Zeitraum (Projekt muss mindestens in Realisierung sein), Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.

Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.

EIGNUNGSKRITERIUM EK2: WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- EK2.1: Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.

Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
- EK2.2: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- EK2.3: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
- EK2.4: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
- EK2.5: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
- EK2.6: Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Planergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung

Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Anhang 3 zur VöB einzuverlangen.
Allesamt nicht älter als drei Monate.

EIGNUNGSKRITERIUM EK3: SCHLÜSSELPERSONEN
- EK3.1: Für den Projektleiter; ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Referenz muss Instandsetzung in den Fachbereichen Trassee und Kunstbauten auf richtungsgetrennter Hochleistungsstrasse oder Eisenbahnstrecke, unter Verkehr und Projektphasen 41 & 51-53 abdecken; Baukosten exkl. MWSt. min. 20 Mio. CHF) mit Angabe über Zeitraum (Projekt muss mindestens in Realisierung sein), Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson (Projektleiter), zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson.

- EK3.2: Für den Projektleiter und Chefbauleiter; Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten. Mindestverfügbarkeit Projektleiter 30%, Chefbauleiter 40%.

EIGNUNGSKRITERIUM EK4: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBPLANER
- EK4: Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten von 50%

Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subplaner beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten
Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Zuschlagskriterien
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss der nachfolgenden Zuschlagskriterien:

ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK1: Schlüsselpersonen, Gewichtung 40%; unterteilt in:
- ZK1.1: Projektleiter (PL), Gewichtung 25%
Beurteilung: Qualifikation (d.h. Aufgabenspezifische Kompetenzen anhand 1 Referenzobjekts) der Schlüsselperson bezüglich der Anforderungen im Projekt. Zudem die projektspezifische Berufserfahrung, die projektrelevanten Fachkenntnisse sowie die Aus- und Weiterbildung.

- ZK1.2: Chefbauleiter (CBL), Gewichtung 15%
Beurteilung: Qualifikation (d.h. Aufgabenspezifische Kompetenzen anhand 1 Referenzobjekts) der Schlüsselperson bezüglich der Anforderungen im Projekt. Zudem die projektspezifische Berufserfahrung, die projektrelevanten Fachkenntnisse sowie die Aus- und Weiterbildung.

ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK2: Preis, Gewichtung 30%
Die Honoraransätze müssen dem nachfolgenden Muster entsprechen: A>B>C>D>E>F>G.

ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK3: Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag, QM-Konzept / Risikoanalyse, Gewichtung 30%; unterteilt in:
- ZK3.1: Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag, Gewichtung 20%
Beurteilung: Analyse der Ausganslage und der eigenen Aufgaben, Erwartete Schnittstellen innerhalb des Projektes und zu weiteren Projektbeteiligten, Planung des eigenen Vorgehens in Abstimmung mit der Terminplanung sowie den Arbeiten der weiteren Projektbeteiligten.

- ZK3.2: QM-Konzept / Risikoanalyse, Gewichtung 10%
Beurteilung: Risikoanalyse und Massnahmen in Bezug auf die eigenen Tätigkeiten und die ausgeschriebenen Phasen.

PREISBEWERTUNG
- Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5.
- Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0.
- Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet).
- Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.

BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = nicht beurteilbar; keine Angaben
1 = sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = normale Erfüllung; den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = gute Erfüllung; qualitativ gut
5 = sehr gute Erfüllung; qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.

2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3. Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.

4. Folgeaufträge:
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.

5. Vergabe der Leistungen:
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.

6. Ausschluss, Vorbefassung:
Die Jauslin Stebler AG (4132 Muttenz) ist als Bauherrenunterstützer / Oberbauleitung Bau (BHU/OBL Bau) von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
Die C+E Planing AG (5610 Wohlen) und die ZS Engineering GmbH (3132 Riggisberg) sind als Bauherrenunterstützer / Oberbauleitung BSA (BHU/OBL BSA) von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
Die Firmen Emch + Berger AG Bern (3001 Bern), Basler & Hofmann AG (8032 Zürich), ACS-Partner AG (8050 Zürich), B+S AG (3000 Bern), 3B Architekten AG (3007 Bern), Grolimund + Partner AG (3006 Bern) und ILU AG (8610 Uster) haben das Massnahmenprojekt (im Entwurf) erarbeitet. Die durch die Firma erarbeiteten Projektunterlagen sind in dieser Ausschreibung vollumfänglich beigefügt.
Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die vorbefassten Firmen oder Bietergemeinschaft, an der diese Firmen beteiligt sind, endet am 22.09.2020. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen werden die oben genannten Firmen im Verfahren als Anbieterin zugelassen (Art. 21a VöB).

7. Stundenvorgaben:
Ausgeschrieben wird eine geschätzte Stundenzahl aufgeteilt auf die verlangten Honorarkategorien (Vergleichbarkeit der Angebote). Angebote, die trotzdem einen Zeitmitteltarif offerieren, werden als unzulässige Preisvarianten ausgeschlossen.

8. Bezug der Unterlagen:
Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.

9. Vorbehalt:
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.

10. Schlüsselpersonen:
Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden.

11. Begehung:
Es findet keine Begehung statt.

12. Akteneinsicht:
Die wesentlichen Dokumente aus dem Projekt sind beigelegt.

13. Nachwuchsförderung:
Mitnahme eines "Juniorpartners" mit dem Ziel, Erfahrungen und damit Referenzen zu erlangen und – nach gebührender Einführung und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber – Funktionen der Schlüsselperson zu übernehmen. Das ASTRA ist bereit, während maximal 24 Monaten die Kosten des Juniorpartners zu tragen. Die Kosten sind im Angebot zu beziffern resp. werden in der Ausschreibung vorgegeben. Sie werden aber für die Bewertung des Preisangebots nicht berücksichtigt. Der Juniorpartner soll für seine Firma keine Gewinnposition darstellen. Das ASTRA trägt daher lediglich die Selbstkosten, d. h. max. Kat. D des Angebots (stets ≤ Kat. D KBOB) und max. CHF 200'000.00.
Dabei gelten folgende Regeln:
- Ein Juniorpartner darf diese Regelung nur einmal und nur in einem Projekt beanspruchen.
- Pro Juniorpartner ist ein Vertrag abzuschliessen (also insbesondere keine Rahmenverträge für mehrere Juniorpartner derselben Firma in verschiedenen Projekten).
- Die Möglichkeit, Juniorpartner einzusetzen gilt für alle Rollen der Planung (Bauherrenunterstützung, Projektverfasser, Bauleitung, Vermessung, Geologe, UVB usw.)
Gedenkt der Anbieter einen Juniorpartner einzusetzen, sind folgende Angaben zu machen: Name, Jahrgang, Ausbildung, Funktion in der Firma, Kurzbeschrieb von zwei bisherigen Projekten (vgl. Angebotsunterlagen).

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Uttigenstrasse 54
3600 Thun
Telefon: +41 (0) 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.thun@astra.admin.ch