Ausschreibung 1148175: (b20035) 620 VWZ Guisanplatz Arealausbau 2.Etappe, BKP 112/201

Publiziert am: 7. August 2020

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL

Das Bundesamt für Bauten und Logistik BBL baut am Guisanplatz 1 Bern in Etappen ein neues Verwaltungszentrum. In der ersten Etappe wurden die Gebäude 1, 1A und 1B erstellt.
Bei der 2.Etappe werden nun die bestehenden Gebäude 11 und 12 inkl. Arealumgebung schadstoffsaniert und anschliessend abgebrochen. An deren Stelle wird das neue Gebäude 1D gebaut. Alle Gebäude 1, 1A, 1B und 7 vom BBL-Areal bleiben während dieser Zeit im Betrieb.
Nachfolgend sind die wichtigsten Arbeiten aufgeführt:
- Gesamtbaustelleneinrichtung
- Holzen und Roden
- Verkehrsdienste
- Schadstoffsanierung
- Abbrüche
- Baugrubenabschlüsse (überschnittene Bohrpfahlwand mit Erdanker, Hochdruckinjektion im Boden (Jetting))
- Ortbetonstützmauer
- Wasserhaltung
- Baugruben- und Erdbau
- Pfähle (Bohrpfähle und Mikropfähle)
- Belagsarbeiten
- Werkleitungen und Kanalisationen


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
7. August 2020 Publikationsdatum
7. August 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

27. August 2020 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

2. Oktober 2020 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Loge des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (07:30 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.

- Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
- Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.
- Das Angebot inkl. aller geforderten Nachweise wird nur in die Bewertung einbezogen, wenn es vollständig, unterzeichnet und
fristgerecht eingereicht worden ist

9. Oktober 2020 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Loge des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (07:30 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.

- Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
- Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.
- Das Angebot inkl. aller geforderten Nachweise wird nur in die Bewertung einbezogen, wenn es vollständig, unterzeichnet und
fristgerecht eingereicht worden ist

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% ZK 1 Preis (exkl. MWST)
9% ZK 2.1 Baustellenchef
3% ZK 2.2 Bauführer Abbruch
3% ZK 2.3 Bauführer Bohrpfahlwand
10% ZK 3 Bauphasen- & Logistikplan / Bauprogramm mit Geräten, Maschinen- und Personaleinsatz
10% ZK 4 Umweltanalyse
5% ZK 5 Risikoanalyse

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind zugelassen.
Sofern ein Gesellschafter die Gesamtverantwortung (Federführung) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen (Funktion / Verantwortung) auf.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die Eignungskriterien (EK) bilden die Basis für den Nachweis der fachlichen, wirtschaftlichen und technischen Leitungsfähigkeit des Anbieters. Es wird die anbietende Unternehmung/ARGE und nicht die angebotene Leistung beurteilt. Eignungskriterien sind Muss-Kriterien. Werden nicht alle Kriterien vollständig erfüllt, scheidet der Anbieter aus dem Verfahren aus.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen im Dokument C "Angebot Bauleistung" zusammen mit dem Angebot abgegeben werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

Vom Unternehmer mit Offerteingabe zu liefernden Nachweise:

EK 1: Befähigung zur Auftragserfüllung
• Je eine Projektreferenz aus den letzten acht Jahren mit vergleichbarer Komplexität & Aufgabenstellung für eine der folgenden Sparten:
EK 1.1: Überschnittene Bohrpfahlwand mit Rückverankerung > 1.5 Mio. CHF exkl. MwSt.
EK 1.2: Hochdruckinjektion in Boden (Jetting) > 0.5 Mio. CHF exkl. MwSt.
EK 1.3: Kleinbohrpfähle > 0.1 Mio. CHF exkl. MwSt.
EK 1.4: Pfahlfundation > 0.5 Mio. CHF exkl. MwSt.
EK 1.5: Aushub > 20’000 m3
EK 1.6: Tiefbau (Kanalisation-, Entwässerungsleitung Tiefe>3.0m) > 0.2 Mio. CHF exkl. MwSt.
EK 1.7: Belagsbau (Strassenbau) > 0.1 Mio. CHF exkl. MwSt.
EK 1.8: Abbruch (Gebäudevolumen > 40’000 m3, Betonabbruchvolumen > 8'000 m3)
EK 1.9: Schadstoffsanierung Asbest und PCB > 300'000 CHF exkl. MwSt.

Mehrere Sparten/Unterkriterien können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden.
Folgende Bedingungen sind zu erfüllen:
- Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil (≥ 50%) realisiert sein.
- Bei Referenzprojekten, welche in einer Arbeitsgemeinschaft ausgeführt wurden, muss der hier vorgesehene federführende Partner die technische Leitung innegehabt haben.
- Bei Referenzprojekten, welche in einer Arbeitsgemeinschaft ausgeführt wurden, muss der offerierende ARGE-Partner nachweisen, dass er massgebend am für die Referenz entsprechenden Gewerk beteiligt war.

• Folgende Zulassung beziehungsweise Bewilligung/ Bestätigung:
EK 1.10: Suva-Zulassung für Asbest- & Schadstoffsanierung
EK 1.11: Bewilligung/ Bestätigung gem. Art. 67 Signalisationsverordnung (SVV) für Verkehrsregelung
auf öffentliche Strassen durch Verkehrsdienste
EK 1.12: Bewilligung/ Bestätigung durch Kantonspolizei für Verkehrsregelung auf öffentliche Strassen durch Verkehrsdienste

EK 2: Leistungsfähigkeit des Anbieters
Der Anbieter resp. alle ARGE Partner zusammen haben den Nachweis zu erbringen, dass die Angebotssumme pro Jahr der relevanten Unternehmer-Einheiten (Angebotssumme dividiert durch 1.25 Jahre) weniger als 35% ihres gemittelten Jahresumsatzes über die letzten drei Jahre ausmacht.
Deklaration des Umsatzes der letzten drei Jahre in der (den) ausgeschriebenen UN-einheit(en)

EK 3: Verfügbarkeit des Anbieters
Nachweis der Verfügbarkeit und des Einsatzes der Schlüsselpersonen und Mitarbeiter
EK 3.1: Baustellenchef
EK 3.2: Bauführer Abbruch
EK 3.3: Bauführer Bohrpfahlwand
EK 3.4: Mitarbeiter die für diesen Auftrag freigestellt werden können

EK 4: Qualitätsmanagement
Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder vergleichbar bei nicht zertifiziertem firmeneigenem prozessorientierten Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Arbeitsgemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen.).

EK 5: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn im offenen und selektiven Verfahren nach Offerteingabe und vor dem Zuschlag zu liefernde Nachweise:
– Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister (Original oder Kopie, nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber)
– Gültige Versicherungsnachweise oder Absichtserklärung des vorgesehenen Versicherungsunternehmens, bei Vertragsabschluss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Unternehmer bzw. der Arbeitsgemeinschaft abzuschliessen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Gemäss Ziffer 2 der vorgesehenen Vertragsurkunde «Werkvertrag»

Nachverhandlungen:

Werden vorbehalten. Die Bauherrschaft behält sich insbesondere vor, im Rahmen von Nachverhandlungen Pauschal- oder Globalangebote nachzufordern.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

2. Begehung
Eine Begehung findet statt am Donnerstag 20.08.2020 um 10:00Uhr und eine zweite Begehung am Freitag 21.08.2020 um 10:00Uhr. Die Besammlumg erfolgt beim Drehkreuz-Eingang der BEBECO-Tankstelle Bern (nordöstliche Areal-Ecke) an der Papiermühlestrasse (Eingabe google maps: BEBECO-Tankstelle Bern).
Die Voranmeldung zur obligatorischen Begehung ist bis am Montag 17.08.2020 per E-Mail an beschaffung.wto@bbl.admin.ch (unter Angabe von Name, Vorname und Unternehmung) zu richten. Pro Bietergemeinschaft sind zwei Personen zugelassen (ID/Pass oder Personalausweis vorweisen). Fragen werden an diesem Termin keine beantwortet. Fotos auf dem Areal und in den Gebäuden sind nicht zulässig. Die Teilnahme an einer der zwei Begehungen ist obligatorisch.

3. Die Ausarbeitung und Einreichung der Angebote werden nicht entschädigt.

4. Folgeaufträge
Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 Bst. h VöB behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, neue gleichartige Bauaufträge, die sich auf den hier definierten Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.

5. Einheitspreise/Baustelleneinrichtung
Angebote sind so zu kalkulieren und einzureichen, dass die Kosten denjenigen Leistungspositionen zugeordnet werden, die sie betreffen. Umlagerungen von Kostenbestandteilen der Einheitspreise (z. B. für Aufsicht und Führung), insbesondere zwischen einzelnen Leistungspositionen und Baustelleneinrichtungen, sind nicht zulässig. Vergütungen werden also nur geleistet für Leistungen, welche die Baustelleneinrichtung tatsächlich betreffen. Leistungsfremde Kosten, wie Aufsicht und Führung für Leistungen aus anderen NPK, werden nicht vergütet. Diese Kosten sind in die Einheitspreise der Leistungsverzeichnisse der betreffenden NPK einzurechnen und werden dort vergütet. Angebote mit unzulässig ausgewiesenen Kostenbestandteilen können aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Der Anbieter erklärt mit der Einreichung des Angebotes, dass er keine Umlagerungen von Kostenbestandteilen der Einheitspreise in andere Leistungspositionen oder Baustelleneinrichtungen vorgenommen hat.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch