Ausschreibung 1147207: Dokumentenhandprüfgeräte inkl. Zubehör
Publiziert am: 10. August 2020
Eidgenössische Zollverwaltung
Die Sektion Beschaffung der Eidgenössischen Zollverwaltung hat den Auftrag erhalten, Dokumentenhandprüfgeräte inkl. Zubehör neu auszuschreiben. Das Dokumentenhandprüfgerät dient zur Kontrolle von Dokumenten durch den Mitarbeiter der EZV (AdEZV) an der ersten Kontrolllinie aller Verkehrsarten.
Die Kontrolle umfasst die Untersuchung von Substraten, Druckverfahren und Sicherheitselementen im visuellen Lichtbereich und dient dem Zweck, authentische und gefälschte Dokumente, Urkunden und Geldmittel zu analysieren und zu vergleichen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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10. August 2020 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" heruntergeladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschlies-send mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung. |
16. September 2020 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden. |
23. September 2020 | Abgabetermin 00:00 | Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2 a) Bei Abgabe an die Eidgenössische Zollverwaltung: b) Bei Einreichung auf dem Postweg: c) Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum |
30. September 2020 | Offertöffnung | Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2 a) Bei Abgabe an die Eidgenössische Zollverwaltung: b) Bei Einreichung auf dem Postweg: c) Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum |
1. Januar 2021 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
60 % | Qualität |
40 % | Preis |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er die Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung übernimmt (inkl. Stellvertretung, Koordination). Der Anbieter führt alle an der Bietergemeinschaft Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Ein Wechsel der Federführung während dem Ausschreibungsverfahren ist der Vergabestelle umgehend schriftlich an die Adresse unter Ziffer 1.2 mitzuteilen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welch die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modikfiation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, sonst wird nicht auf die Offerte eingegangen.
E1: Betreibungs- und Handelsregisterauszug
a) Betreibungsregister- und b) Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslandes (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums), welche belegt, dass beim Anbieter keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind.
E2: Lieferantenselbstdeklaration
Beilage der vollständig ausgefüllten und rechtsgültig unterzeichneten Lieferantenselbstdeklaration.
Firmenportrait mit Organigramm, Rechtsform, Grösse, Anzahl beschäftigte Personen, Marktstellung.
Diese Dokumentation muss ebenfalls für Unterlieferanten erstellt werden.
E3: Kontaktperson (SPoC)
Nachweis einer einzigen Kontaktadresse (single point of contact) für alle Geschäftsprozesse wie Bestellungen, Zahlungsverkehr, Serviceleistungen. (Angaben zur Person und Adresse).
E4: Gesamtverantwortung für das vorliegende Projekt
Bestätigung des Anbieters, die Gesamtverantwortung für das vorliegende Projekt zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen aufzuführen.
E5: a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
E6: Referenzangaben
Der Anbieter bestätigt, dass er über ausreichend aktuelle Erfahrung in der Lieferung von Dokumentenhandprüfgeräten, gemäss den Technischen Anforderungen respektive den Angaben im Pflichtenheft, verfügt.
Der Anbieter muss mind. eine (1) Referenz angeben, bei welcher von ihm gelieferte Dokumentenhandprüfgeräte in den letzten 5 Jahren (ab dem Jahr 2015) im Einsatz sind.
E7: Bemusterung zum Angebot
Der Anbieter bestätigt, dass er zusammen mit dem Angebot 5 Dokumentenhandprüfgeräte zwecks Qualitätsprüfung und zur Bewertung der Zuschlagskriterien mitliefert. Die Vergütung der Bemusterung ist im Pflichtenheft unter Kapitel 3.5 vermerkt.
E8: Lieferfrist
Bestätigung des Anbieters, eine Lieferfrist ab Bestelleingang für die Initialbeschaffung von 2021 von max. 12 Wochen einhalten zu können. Die restlichen Abrufe für 2022 – 2025 müssen innerhalb von 6 Wochen angeliefert werden (Vertragsbestandteil).
Der Anbieter bestätigt, dass er die Kapazität besitzt, die eingegebene Offerte im vollen Umfang zu erfüllen. D.h. der Anbieter muss sämtliche Aufträge bewältigen können.
E9: Auslauf des angebotenen Modells
Bestätigung des Anbieters, bei Auslauf des Vertragsgegenstandes (Modell Dokumentenhandprüfgeräte) den Auftraggeber mindestens 1 Jahr vorab zu informieren und eine Abschlusslieferung des Modells zu garantieren. (Vertragsbestandteil).
E10: Ersatzteile
Bestätigung des Anbieters, die Verfügbarkeit sämtlicher Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien während mindestens 7 Jahren ab Lieferung zu gewährleisten (Vertragsbestandteil).
E11: Akzeptanz Vertragsentwurf
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf (Beilage 4) vorbehaltlos zu akzeptieren.
E12:AGB für die Beschaffung von Gütern
Bestätigung des Anbieters zur Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB des Bundes für die Beschaffung von Gütern. (Ausgabe September 2016).
Zusätzliche Informationen
keine
Keine. Der Anbieter ist angehalten, sein bestes Angebot einzureichen.
Technische Bereinigungen bleiben vorbehalten.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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