Zuschlag 1146717: Unabhängige, operative Qualitätssicherung Projekt ERP

Publiziert am: 23. Juli 2020

Finanzverwaltung des Kantons Bern

Anlässlich des Projekts zur Einführung eines Enterprise-Resource-Planning-Systems (ERP-Systems) im Kanton Bern, hat der Kanton im Rahmen der Konzeptionsphase und des anschliessenden Vorprojekts den Auftrag zur Erbringung von Beratungsdienstleistungen zur Sicherstellung der unabhängigen, operativen Qualitätssicherung an den Zuschlagsempfänger vergeben.

Ein Auftrag kann unter anderem dann freihändig vergeben werden, wenn die Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen an den ursprünglichen Anbieter vergeben werden muss, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist (Art. 7 Abs. 3 Bst. f der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen, ÖBV).

Dieser Tatbestand ist vorliegend erfüllt. Unabdingbar für eine wirksame operative Qualitätssicherung sind sowohl sehr spezifische Kenntnisse der Kantonsorganisation wie auch der bestehenden, künftig durch die Software SAP abzulösenden, Konzernapplikationen FIS und PERSISKA. Diese Voraussetzungen werden in der erforderlichen Tiefe nur vom bisherigen Dienstleistungserbringer erfüllt. Würde der Auftrag anderweitig vergeben, wäre die qualitative und quantitative Kontinuität der Dienstleistung ohne massive Projektverzögerungen (Einarbeitungszeit eines anderen Anbieters) und damit zusammenhängende Mehrkosten nicht gewährleistet.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72263000: Software-Implementierung
  • 72227000: Beratung im Bereich Software-Integration
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Innflow AG, Rotkreuz
CHF 1,167,339

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

23.07.2020


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln und eine Begründung enthalten sowie rechtsgültig unterzeichnet sein. Die Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Finanzverwaltung des Kantons Bern
Münsterplatz 12
3011 Bern
E-Mail-Adresse:  
info.fv@be.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1146717 Unabhängige, operative Qualitätssicherung Projekt ERP