Ausschreibung 1145777: N02, 190045, Erhalt BSA GST 2030, Los 10.1

Publiziert am: 30. Juli 2020

Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen

Die Energieversorgung des Gotthardstrassentunnels wurde im bestmöglichen Zustand gehalten. Im Hinblick auf die bevorstehende Gesamtsanierung, welche ca. im 2030 beginnen soll, wurden in den letzten Jahren verschiedene Teil-Anlagen erneuert. Die gelieferte Dokumentation wurde zwischen den diversen Losen noch nicht konsolidiert.Die Hauptaufgabe dieses Mandats ist die Aufnahme der realisierten Anlagen und die Aktualisierung/Konsolidierung der Dokumentation der technischen Räume des GST und der Nordrampe.Die Standorte sämtlicher Schränke müssen aufgenommen und in den bestehenden Layoutpläne aktualisiert werden.Die Beschriftungen von Kabel, Erdung und Potentialschienen müssen überprüft und aktualisiert werden. Die Ausführung der neuen Beschriftungen wird durch ein spezialisiertes Unternehmen sichergestellt.Im Lieferumfang des Mandats ist auch die Beschaffung der ausführenden Fa. (Ausschreibungsunterlagen, Auswertung bis Vergabe) und öBL während der Umsetzung Vorort enthalten.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

ASTRA Zofingen, Baubüro ASTRA Altdorf, Gotthardstrassentunnel, Perimeter Gebietseinheit

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
30. Juli 2020 Publikationsdatum
30. Juli 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

keine

10. September 2020 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
14. August 2020 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 21.08.2020 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 14.08.2020 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

10. September 2020 Abgabetermin 23:59

Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD/USB) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr; Freitag 16:30 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

14. September 2020 Offertöffnung

Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD/USB) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr; Freitag 16:30 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
35% ZK1: Schlüsselpersonen: Qualifikation bezüglich der Anforderungen im Projekt;
25% ZK2: AUFGABENANALYSE UND VORGEHENSVORSCHLAG / QM-KONZEPT / RISIKOANALYSE;
40% ZK3: PREIS;

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
E1: Technische Leistungsfähigkeit
E2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
E3: Referenz der Schlüsselpersonen
E4: Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen
E5: Leistungsanteil Unterakkordant

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

EIGNUNGSKRITERIUM 1
TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Referenzobjekt der Firma bzw. der federführenden Firma über die Begleitung und Betreuung von mindestens 1 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren abgeschlossenen Projekt mit Angaben über:
E1.1 Zeitraum
E1.2 Investitionsvolumen
E1.3 Ausgeführte Arbeiten/Leistungen der Unternehmung
E1.4 Sanierung / Erneuerungsarbeit Nationalstrassen oder HLS
E1.5 Zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson der Referenzstelle (Auftraggeber)

Als vergleichbar gilt ein Referenzprojekt mit der Aufgabe Projektverfasser BSA für Phase Beschaffung (41) bis Inbetriebsetzung (53) eines Bauvorhabens von mind. einem Tunnel (mind. 1 km) im Kontext der Nationalstrassen oder Hochleistungstrassen. Die Komplexität wird anhand der Anzahl der betroffenen BSA Anlagen (mind. 2 Fachbereich gemäss Fachhandbuch ASTRA, wobei 1 Fachbereich die Anforderungen der Ausschreibung erfüllt; Fachbereich Energieversorgung oder Fachbereich Kabelanlage), des Investitionsvolumens (Gesamtbausumme >= CHF 0.5 Mio.) beurteilt.

EIGNUNGSKRITERIUM 2
ORGANISATORISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Angabe zum Jahresumsatz: Der Jahresumsatz des Anbieters muss mindestens dem 2-fachen durchschnittlichen Jahresumsatz des vom Anbieter eingereichten Angebotes entsprechen.
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe zu liefernden Nachweisen:
E2.1 Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
E2.2 Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
E2.3 Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV
E2.4 Aktuelle Bestätigung SUVA/ESTV
E2.5 Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters beziehungsweise der Arbeitsgemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung

Handels- und Betreibungsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate

EIGNUNGSKRITERIUM 3
REFERENZ DER SCHLUESSELPERSONEN
Referenzobjekt vom Projektleiter über die Begleitung und Betreuung von mindestens 1 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren abgeschlossenen Projekt mit Angaben über:
E3.1 Zeitraum
E3.2 Investitionsvolumen
E3.3 Ausgeführte Arbeiten/Leistungen der Unternehmung
E3.4 Sanierung / Erneuerungsarbeit Nationalstrassen oder HLS
E3.5 Zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson der Referenzstelle (Auftraggeber)

Als vergleichbar gilt ein Referenzprojekt mit der Aufgabe Projektverfasser BSA oder Projektverfasser Stv. BSA für Phase Beschaffung (41) bis Inbetriebsetzung (53) eines Bauvorhabens von mind. einem Tunnel (mind. 1 km) im Kontext der Nationalstrassen oder Hochleistungstrassen. Die Komplexität wird anhand der Anzahl der betroffenen BSA Anlagen (mind. 2 Fachbereich gemäss Fachhandbuch ASTRA, wobei 1 Fachbereich die Anforderungen der Ausschreibung erfüllt; Fachbereich Energieversorgung oder Fachbereich Kabelanlage), des Investitionsvolumens (Gesamtbausumme >= CHF 0.5 Mio.) beurteilt.

EIGNUNGSKRITERIUM 4
VERFÜGBARKEIT DER SCHLÜSSELPERSONEN
E4.1 Nachweis der Verfügbarkeit für das Projekt der bezeichneten Schlüsselpersonen während 2 Jahren. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung aufgrund von weiteren Projekten.

Schlüsselpersonen sind:
Örtlicher Bauleiter und Projektleiter

EIGNUNGSKRITERIUM 5
LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT
E5.1 Nachweis, dass maximal 50% der Leistungen durch Subunternehmer erbracht wird

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten.
Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Begehung findet keine statt.
2. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
4. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich.
5. Die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums wird ASTRA-intern bestimmt.
6. Ausschluss:
Ingegneria Crugnola Sagl sowie mit dieser juristisch und/oder persönlich eng verbundenen/verwandten Unternehmen sind von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
7. Vorbefassung: Die nachfolgenden Firmen waren, bzw. sind noch, im Projekt für die Sanierung der HS- und NS-Anlagen tätig:
- Basler und Hofmann, Forchstrasse 395, CH-8032 Zürich
- Scherler AG, Friedentalstrasse 43, CH-6004 Luzern
Die wichtigsten Projektunterlagen sind dieser Ausschreibung beigefügt. Die weiteren Projektunterlagen, welche in den Ausschreibungsunterlagen aufgelistet sind, können beim ASTRA nach Voranmeldung (siehe Ziffer 1.1) bis zur Angebotsabgabe eingesehen werden.
Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die vorbefassten Firmen endet am 25.09.2020. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen werden die obigen Firmen im Verfahren als Anbieterinnen zugelassen (Art. 21a VöB).
8. Gestützt auf Art. 36 Abs. 2 lit. d VöB behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.
9. Die für ein vollständiges und gültiges Angebot einzureichenden Unterlagen und deren Gliederung sind im Dokument „190045 Los10.1_Dok_2_Angebotsunterlagen für Planerleistung“ (gemäss Ausschreibungsunterlagen) festgelegt.
10. Die Veröffentlichung auf SIMAP ist massgebend. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen hat die deutsche Fassung Vorrang

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1145777 N02, 190045, Erhalt BSA GST 2030, Los 10.1