Ausschreibung 1142733: WEP2030 Richtfunkersatz

Publiziert am: 26. August 2020

Kantonspolizei St.Gallen

Mit dieser Ausschreibung sucht die Kantonspolizei St.Gallen resp. das Kompetenzzentrum POLYCOM einen Anbieter, der die Komponenten für den Richtfunkersatz und deren benötigten IP-Backbone-Komponenten beschaffen, liefern, konfigurieren, installieren und betreiben kann. Der Anbieter ist ebenso für die Planung der reibungslosen Ablösung bzw. Migration verantwortlich, womit ausdrücklich die Backbone-Planung inkludiert ist.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
26. August 2020 Publikationsdatum
26. August 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

WICHTIG:

Der Vertraulichkeitserklärung ist lediglich eine Ausweiskopie, beizulegen. Der/Die Unterzeichnende erklärt sich damit einverstanden, dass die Kantonspolizei St. Gallen jederzeit Straf- und Betreibungsregisterauszüge einholen kann und verpflichtet sich dabei zur Mitwirkung. Der/Die Unterzeichnende nimmt zur Kenntnis, dass diese Unterlagen der Kantonspolizei St. Gallen vorgelegt werden müssen und dieser die Möglichkeit hat, die Mitarbeit des/der Unterzeichnenden abzulehnen. Die Kantonspolizei St. Gallen verpflichtet sich zur strikten Geheimhaltung über Inhalt und Existenz der Unterlagen.

30. Oktober 2020 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
17. September 2020 Frist für Fragen

Allfällige Fragen zur Ausschreibung müssen schriftlich auf der Datenaustauschplattform www.simap.ch gestellt werden. Die Frist ist einzuhalten. Fragen, die nicht innerhalb der Frist eingegangen sind, werden nicht beantwortet. Es werden keine mündlichen oder telefonischen Auskünfte erteilt.
Die Fragen werden von der Kantonspolizei St. Gallen im Verlaufe des Vergabeverfahrens beantwortet.

30. Oktober 2020 Abgabetermin 10:00

Das Angebot ist in zwei physischen Ordner abzuliefern. Zusätzlich sind die Unterlagen auch in elektronischer Form einzureichen.

Werden Excel-Dateien als PDF eingereicht, so sind die original Excel Dateien *.xlsx ebenfalls mit zu liefern. Sämtliche Angebotsunterlagen sind vollständig auszufüllen und, wo erforderlich, rechtsverbindlich zu unterschreiben.

Die weiteren Formvorschriften sind in den Ausschreibungsunterlagen angegeben.

30. Oktober 2020 Offertöffnung

Das Angebot ist in zwei physischen Ordner abzuliefern. Zusätzlich sind die Unterlagen auch in elektronischer Form einzureichen.

Werden Excel-Dateien als PDF eingereicht, so sind die original Excel Dateien *.xlsx ebenfalls mit zu liefern. Sämtliche Angebotsunterlagen sind vollständig auszufüllen und, wo erforderlich, rechtsverbindlich zu unterschreiben.

Die weiteren Formvorschriften sind in den Ausschreibungsunterlagen angegeben.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Gemäss Unterlagen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Sämtliche im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung zugestellten Unterlagen und Datenträger verbleiben nach dem Abgabetermin im Eigentum des Auftraggebers und werden nicht zurückgegeben.

Nachverhandlungen:

Technische Bereinigungen bleiben vorbehalten. Es werden keine Abgebotsrunden durchgeführt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Für das Ausschreibungsverfahren ist die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen des Kantons St.Gallen (VöB) vom 21. April 1998 massgebend. Es kommt ein offenes Verfahren nach Art. 13 VöB zur Anwendung.

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer gewährleisten.

Nachweis und Kontrolle gemäss Gesetz über öffentliche Beschaffungen Kanton St.Gallen.

Das den Ausschreibungsunterlagen beigelegte Formular Anforderungen an Anbietende ist hierzu als Nachweis durch den Anbieter vollständig ausgefüllt und unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Angebote ohne Nachweis werden vom Verfahren ausgeschlossen.

Sonstige Angaben:

Alle Ausschreibungsunterlagen bleiben Eigentum des Kantons St. Gallen und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie dürfen nur für die Erstellung des Angebots verwendet werden und müssen im Anschluss vernichtet werden, falls der Anbieter von einer Angebotserstellung absieht. Die in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Aussagen sind vertraulich zu behandeln.

Vor dem Erhalt weiterer vertraulicher Unterlagen für das Ausschreibungsverfahren, reicht der Anbieter eine unterschriebene Vertraulichkeitserklärung durch jede involvierte Person seiner Firma ein. Die geforderte Dokumente (signierte Vertraulichkeitserklärung und eine Kopie des Amtsausweises) sind per E-Mail an die Kontaktstelle zu zustellen. Die vertraulichen Unterlagen werden Ihnen anschliessend zugestellt.

Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Submission abzubrechen oder nur teilweise zu realisieren, falls die Finanzierung nicht sichergestellt werden kann oder andere wichtige Gründe dies erfordern. Das Nichterfüllen der in dieser Ausschreibung definierten Anforderungen führt beim «proof of concept» (Pilotstrecke) in jedem Fall zur Rückabwicklung des Projektes mit vollständiger Kostenübernahme durch den Lieferanten.

Änderungen im Mengengerüst der Leistungen oder Lieferungen, insbesondere bei kleineren Bestell- und / oder Dienstleistungsmengen, führen in keinem Fall zu Preiserhöhungen.

Der Auftraggeber behält sich vor die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

Amtsblatt des Kantons St.Gallen

Rechtsmittelbelehrung:

Die Submission wird durch die Kantonspolizei St.Gallen durchgeführt. Gemäss IVöB, sGS 841.32 Art. 8 gilt für die gesamte Submission St.Galler Recht. Gerichtsstand ist St.Gallen.

Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.


Kontakt

Kantonspolizei St.Gallen
Klosterhof 12
9001 St.Gallen
E-Mail-Adresse:  
technischedienste@kapo.sg.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1142733 WEP2030 Richtfunkersatz