Ausschreibung 1142733: WEP2030 Richtfunkersatz
Publiziert am: 26. August 2020
Kantonspolizei St.Gallen
Mit dieser Ausschreibung sucht die Kantonspolizei St.Gallen resp. das Kompetenzzentrum POLYCOM einen Anbieter, der die Komponenten für den Richtfunkersatz und deren benötigten IP-Backbone-Komponenten beschaffen, liefern, konfigurieren, installieren und betreiben kann. Der Anbieter ist ebenso für die Planung der reibungslosen Ablösung bzw. Migration verantwortlich, womit ausdrücklich die Backbone-Planung inkludiert ist.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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26. August 2020 | Publikationsdatum | |
26. August 2020 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | WICHTIG: Der Vertraulichkeitserklärung ist lediglich eine Ausweiskopie, beizulegen. Der/Die Unterzeichnende erklärt sich damit einverstanden, dass die Kantonspolizei St. Gallen jederzeit Straf- und Betreibungsregisterauszüge einholen kann und verpflichtet sich dabei zur Mitwirkung. Der/Die Unterzeichnende nimmt zur Kenntnis, dass diese Unterlagen der Kantonspolizei St. Gallen vorgelegt werden müssen und dieser die Möglichkeit hat, die Mitarbeit des/der Unterzeichnenden abzulehnen. Die Kantonspolizei St. Gallen verpflichtet sich zur strikten Geheimhaltung über Inhalt und Existenz der Unterlagen. |
30. Oktober 2020 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
17. September 2020 | Frist für Fragen | Allfällige Fragen zur Ausschreibung müssen schriftlich auf der Datenaustauschplattform www.simap.ch gestellt werden. Die Frist ist einzuhalten. Fragen, die nicht innerhalb der Frist eingegangen sind, werden nicht beantwortet. Es werden keine mündlichen oder telefonischen Auskünfte erteilt. |
30. Oktober 2020 | Abgabetermin 10:00 | Das Angebot ist in zwei physischen Ordner abzuliefern. Zusätzlich sind die Unterlagen auch in elektronischer Form einzureichen. Werden Excel-Dateien als PDF eingereicht, so sind die original Excel Dateien *.xlsx ebenfalls mit zu liefern. Sämtliche Angebotsunterlagen sind vollständig auszufüllen und, wo erforderlich, rechtsverbindlich zu unterschreiben. Die weiteren Formvorschriften sind in den Ausschreibungsunterlagen angegeben. |
30. Oktober 2020 | Offertöffnung | Das Angebot ist in zwei physischen Ordner abzuliefern. Zusätzlich sind die Unterlagen auch in elektronischer Form einzureichen. Werden Excel-Dateien als PDF eingereicht, so sind die original Excel Dateien *.xlsx ebenfalls mit zu liefern. Sämtliche Angebotsunterlagen sind vollständig auszufüllen und, wo erforderlich, rechtsverbindlich zu unterschreiben. Die weiteren Formvorschriften sind in den Ausschreibungsunterlagen angegeben. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Gemäss Unterlagen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Sämtliche im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung zugestellten Unterlagen und Datenträger verbleiben nach dem Abgabetermin im Eigentum des Auftraggebers und werden nicht zurückgegeben.
Technische Bereinigungen bleiben vorbehalten. Es werden keine Abgebotsrunden durchgeführt.
Für das Ausschreibungsverfahren ist die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen des Kantons St.Gallen (VöB) vom 21. April 1998 massgebend. Es kommt ein offenes Verfahren nach Art. 13 VöB zur Anwendung.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer gewährleisten.
Nachweis und Kontrolle gemäss Gesetz über öffentliche Beschaffungen Kanton St.Gallen.
Das den Ausschreibungsunterlagen beigelegte Formular Anforderungen an Anbietende ist hierzu als Nachweis durch den Anbieter vollständig ausgefüllt und unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
Angebote ohne Nachweis werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Alle Ausschreibungsunterlagen bleiben Eigentum des Kantons St. Gallen und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie dürfen nur für die Erstellung des Angebots verwendet werden und müssen im Anschluss vernichtet werden, falls der Anbieter von einer Angebotserstellung absieht. Die in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Aussagen sind vertraulich zu behandeln.
Vor dem Erhalt weiterer vertraulicher Unterlagen für das Ausschreibungsverfahren, reicht der Anbieter eine unterschriebene Vertraulichkeitserklärung durch jede involvierte Person seiner Firma ein. Die geforderte Dokumente (signierte Vertraulichkeitserklärung und eine Kopie des Amtsausweises) sind per E-Mail an die Kontaktstelle zu zustellen. Die vertraulichen Unterlagen werden Ihnen anschliessend zugestellt.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Submission abzubrechen oder nur teilweise zu realisieren, falls die Finanzierung nicht sichergestellt werden kann oder andere wichtige Gründe dies erfordern. Das Nichterfüllen der in dieser Ausschreibung definierten Anforderungen führt beim «proof of concept» (Pilotstrecke) in jedem Fall zur Rückabwicklung des Projektes mit vollständiger Kostenübernahme durch den Lieferanten.
Änderungen im Mengengerüst der Leistungen oder Lieferungen, insbesondere bei kleineren Bestell- und / oder Dienstleistungsmengen, führen in keinem Fall zu Preiserhöhungen.
Der Auftraggeber behält sich vor die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
Amtsblatt des Kantons St.Gallen
Die Submission wird durch die Kantonspolizei St.Gallen durchgeführt. Gemäss IVöB, sGS 841.32 Art. 8 gilt für die gesamte Submission St.Galler Recht. Gerichtsstand ist St.Gallen.
Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
Klosterhof 12
9001 St.Gallen
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
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öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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