Ausschreibung 1142089: Pflege und Weiterentwicklung von Fachanwendungen
Publiziert am: 25. Juni 2020
Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS)
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Pflege und Weiterentwicklung der Fachanwendungen der Nationalen Alarmzentrale NAZ beschafft werden. Dabei handelt es sich grundsätzlich um Java-basierte Fachanwendungen. Die Leistung soll inklusive Optionen bis am 31.12.2029 erbracht werden.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Grossraum Zürich und Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
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Lots : |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
25. Juni 2020 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. |
6. Juli 2020 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit diese in anonymisierter Form im Frageforum auf www.simap.ch zu stellen. |
20. Juli 2020 | Abgabetermin 23:59 | Der vollständige Teilnahmeantrag (vgl. Vorgaben im Kapitel 9 Pflichtenheft) ist bis spätestens 20.07.2020 in 4-facher Ausführung (2-fach in Papierform und 2-fach in elektronischer Form auf USB-Stick unverschlüsselt) an die unter Ziffer 11.1.2 vom Pflichtenheft aufgeführte Adresse zuzustellen. a) Bei Abgabe an das BABS beim Verwaltungszentrum Guisanplatz 1, Guisanplatz 1B, CH-3003 Bern, z. Hd. von Fachbereich Kommerz BABS, sind folgende Punkte zu beachten: Öffnungszeiten des Rampenmanagements: Mo – Do: 07:00–12:00 Uhr und 13:00–16:30 Uhr Freitag:07:00–12:00 Uhr und 13:00–16:00 Uhr Ausserhalb der oben angegebenen Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Antragseinreichung sicherzustellen. Der Nachweis ist der Beschaffungsstelle per Email zuzustellen. Zu spät eingereichte Teilnahmeanträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt. |
27. Juli 2020 | Offertöffnung | Der vollständige Teilnahmeantrag (vgl. Vorgaben im Kapitel 9 Pflichtenheft) ist bis spätestens 20.07.2020 in 4-facher Ausführung (2-fach in Papierform und 2-fach in elektronischer Form auf USB-Stick unverschlüsselt) an die unter Ziffer 11.1.2 vom Pflichtenheft aufgeführte Adresse zuzustellen. a) Bei Abgabe an das BABS beim Verwaltungszentrum Guisanplatz 1, Guisanplatz 1B, CH-3003 Bern, z. Hd. von Fachbereich Kommerz BABS, sind folgende Punkte zu beachten: Öffnungszeiten des Rampenmanagements: Mo – Do: 07:00–12:00 Uhr und 13:00–16:30 Uhr Freitag:07:00–12:00 Uhr und 13:00–16:00 Uhr Ausserhalb der oben angegebenen Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Antragseinreichung sicherzustellen. Der Nachweis ist der Beschaffungsstelle per Email zuzustellen. Zu spät eingereichte Teilnahmeanträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt. |
1. April 2021 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2025 | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.04.2021 bis 31.12.2025
- Auftrag kann verlängert werden.
-
Bemerkung:
Siehe Beschreibung der Optionen.
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
60% | ZK 1 Vorgehen & Organisation |
30% | ZK 2 Preis |
10% | ZK 3 Präsentation |
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.04.2021 bis 31.12.2025
- Auftrag kann verlängert werden.
-
Bemerkung:
Siehe Beschreibung der Optionen.
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
60% | ZK 1 Vorgehen & Organisation |
30% | ZK 2 Preis |
10% | ZK 3 Präsentation |
Zulassungsbedingungen
Sind nicht zugelassen, aufgrund von sicherheitsrelevanten Vorgaben.
EK01:
Betreibungsregisterauszug
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrages. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
EK02:
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
EK03:
Erfahrung Fachanwendungen
Der Anbieter verfügt über Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen von selbst entwickelten Fachanwendungen nach, die in den letzten 5 Jahren vor dem Zeitpunkt der Eingabefrist für die Eingabe des Teilnahmeantrages in Betrieb gegangen sind.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich (z.B. per E-Mail) ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK04:
Personelle Ressourcen
Der Anbieter bestätigt, dass er über die nötigen personellen Ressourcen verfügt, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Mindestens die folgenden Swiss ICT Berufsprofile müssen vorhanden sein. Diese Fachkompetenzen dürfen auch in Personalunion erbracht werden, d.h. eine Person kann mehrere Fachfunktionen erbringen. Zusätzlich muss die Stellvertretung sichergestellt werden.
ICT-Berufsprofile:
- Datenbank-Spezialist
- ICT-Architect
- ICT Projektleiter
- Applikations-Entwickler
- User-Experience Architekt
Sie müssen vor dem Zeitpunkt der Eingabefrist für den Teilnahmeantrag in ungekündigtem Arbeitsverhältnis zum Anbieter stehen. Teilnahmeanträge unter Personalverleihbedingungen werden ausgeschlossen.
EK05:
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
EK06:
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Ansprechpartner (SPOC) sowie seine Stellvertretung können in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren.
EK07:
Auftragssprache
Der Anbieter ist bereit, die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache zu erstellen und abzuliefern.
Der Anbieter akzeptiert, dass die Auftragssprache Deutsch ist und somit Sitzungen, Verhandlungen, Schulungen, Dokumentationen, Korrespondenz etc. an den Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgen.
EK08:
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK09:
Betriebssicherheitserklärung (BSE) und Personensicherheitsüberprüfung (PSP)
Anbieter und deren Subunternehmer sind bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers das Geheimschutzverfahren zu absolvieren, welches verschiedene Sicherheitsmassnahmen umfasst (vgl. VO über das Geheimschutzverfahren, SR 510.413). Die Informationsschutzvorschriften des Bundes (insbesondere die Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes, SR 510.411) sind anzuwenden. Gilt für Unternehmen und Personen (PSPV, SR 120.4).
Sollten die Ergebnisse der Betriebssicherheitserklärung und der Personensicherheitsprüfung negativ ausfallen, kann das Vertragsverhältnis ganz oder teilweise aufgelöst werden.
Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK10:
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
EK11:
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf im Anhang 4 vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK12:
Akzeptanz des Service Level Agreement
Der Anbieter akzeptiert, das SLA Fachanwendungen im Anhang 3 vorbehaltlos.
EK13:
Spesen
Der Anbieter akzeptiert, dass für die Dauer des Auftrages keine Spesen ausbezahlt werden.
EK14:
Leistungserbringung vor Ort
Die gegebenenfalls vor Ort zum Einsatz gelangenden Personen des Anbieters sind bereit, den Grossraum Zürich und Bern für vor Ort zu erbringende Leistungen als Arbeitsort zu akzeptieren.
EK15:
Datenbearbeitung und Datenhaltung in der Schweiz
Der Anbieter hat sicherzustellen, dass die Datenbearbeitung ausschliesslich in der Schweiz erfolgt. Jeglicher Zugriff vom Ausland auf die Daten ist zu verhindern. Unter Datenbearbeitung ist jeder Umgang mit Daten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, insbesondere das Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Bekanntgeben, Archivieren oder Vernichten von Daten gemeint. Diese Klausel betrifft alle Daten, welche der Anbieter im Rahmen der Leistungserfüllung bearbeitet, insbesondere auch Daten aus Zwischenspeicherung oder Randdaten.
EK16:
Keine Pflicht zur Datenherausgabe / Weitergabe von Daten
Der Anbieter weist plausibel nach, dass er (inkl. Konzern- und Tochtergesellschaften) und alle von ihm im Rahmen der Leistungserbringung beigezogenen Subunternehmer keiner rechtlichen oder sonstigen Pflicht unterliegen, Daten und Informationen insbesondere an ausländische Staaten herauszugeben.
EK17:
Regelwerk des Bundes zum Informations- und Datenschutz
Einhaltung der Sicherheitsanforderungen in sicherheitsrelevantem Umfeld beim Bund:
https://www.isb.admin.ch/isb/de/home/themen/sicherheit/projekthilfsmittel.html
https://www.isb.admin.ch/isb/de/home/ikt-vorgaben/sicherheit.html
EK18:
Geheimhaltungsverpflichtung
Der Anbieter akzeptiert die Geheimhaltungsverpflichtung.
EK19:
Softwarequalitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Softwarequalitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Softwarequalitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 25010 oder gleichwertig.
EK20:
Usability-Review
Der Anbieter akzeptiert, dass der Auftraggeber bei Bedarf zur Verifizierung des AX-/UX-Konzepts (inkl. dazugehöriger Spezifikation und Prototyp) ein Usability-Review basierend auf gängigen UX-Standards wie ISO 9241:171, ISO 9241:210 und UX-Best-Practices durchführen kann.
Der Auftraggeber erbringt diese Leistung selbst oder zieht eine unabhängige Drittfirma bei.
Allfälligen Erkenntnisse, resp. der Bericht des Reviews mit festgestellten Mängeln sowie Vorschlägen zu Verbesserungsmassnahmen müssen zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber besprochen und priorisiert werden.
Die im Review Bericht festgehaltenen Mängel müssen zu Lasten des Anbieters behoben werden und in die weitere Entwicklung einfliessen. Die Beweislast obliegt beim Anbieter.
EK21:
Dokumente und Software
Sämtliche nicht-unterschriebene Dokumente und Unterlagen und allfällige Software sind ausschliesslich in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen – keine Papierdokumentation oder Datenträger.
EK22:
Projektführungsmethode HERMES
Der Anbieter und deren Subunternehmer verfügen über Projektleiter mit einem HERMES Foundation Zertifikat oder bestätigen die Bereitschaft, dass die für die Leistungserfüllung eingesetzten Projektleiter das HERMES Foundation Zertifikat vor Auftragsbeginn erlangen.
EK01:
Einreichung Betreibungsregisterauszug oder aus dem Ausland vergleichbare, aktuelle, amtliche Urkunde.
Der Anbieter legt den Betreibungsregisterauszug oder eine aus dem Ausland vergleichbare, aktuelle, amtliche Urkunde bei.
EK02:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 2).
Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Teilnahmeantrages einzureichen.
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen.
oder
- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen.
oder
- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.
Das EBG führt eine Liste mit Unternehmen und Organisationen, die für Arbeitgebende eine unabhängige und unbefangene Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard-Analysemodell des Bundes anbieten (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/lohngleichheit/lohngleichheit-ueberpruefen/lohngleichheitsanalysen-durch-dritte.html).
Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die rechtsgültig unterzeichnete Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB liegt bei.
Der zusätzliche Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit bei Unternehmungen mit mehr als 50 Mitarbeitern wird mit dem Teilnahmeantrag eingereicht.
EK03:
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 7) einzureichen.
Die angegebenen Referenzaufträge müssen folgende Kriterien erfüllen und nachvollziehbar dokumentiert werden, um hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar zu sein:
- Mind. zwei Referenzen müssen Entwicklung mit Java, Oracle 12.x und REST-Schnittstellen vorweisen, wobei nicht zwingend alle zusammen.
- Mind. bei zwei Referenzen muss es sich um Webanwendungen handeln die Tomcat Application Container verwenden.
- Mind. eine Referenz muss die Erstellung und Umsetzung eines UX-Konzeptes enthalten.
Die in den nachzuweisenden Referenzen aufgeführten Fachanwendungen müssen in Betrieb genommen worden sein, und falls möglich ein öffentlicher URL in der Referenz aufgeführt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
Die verlangten Referenzen müssen durch den Anbieter selbst erbracht werden (nicht durch Subunternehmen).
Je Referenzprojekt liegt ein vollständig ausgefülltes Referenzformular bei.
EK04:
Schriftliche Bestätigung und Nachweis, dass der Anbieter über die oben aufgeführten ICT Berufsprofile zum Zeitpunkt der Eingabefrist des Teilnahmeantrages verfügt.
Der Anbieter bestätigt und weist nach, dass er über die nötigen personellen Ressourcen (nebenstehende ICT Berufsprofile) verfügt, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
EK05:
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten und Funktionsbezeichnung des SPOC sowie dessen Stellvertreters (Anhang 6 Angaben zum Anbieter).
Der Anbieter bestätigt, dass er über einen Ansprechpartner (SPOC) verfügt, welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist sowie den Entscheid herbeiführen kann und füllt den Anhang 6 Angaben zum Anbieter aus.
EK06:
Schriftliche Bestätigung, dass die Sprachkenntnisse der Ansprechpersonen (SPOC und Stv. SPOC) in Deutsch auf mindestens Niveau B2 sind.
Die geforderten Sprachniveaus können wie folgt belegt werden:
- Deutsche Muttersprache oder
- Kopien der entsprechenden Diplome oder
- Resultat eines unabhängigen Einstufungstests.
Anmerkung: Die Sprachniveaus sind im "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen", GER, definiert.
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, Schlüsselpersonen einzusetzen, die über die geforderten Sprachkenntnisse verfügen.
Die geforderten Sprachnachweise für den SPOC und dessen Stellvertreter liegen bei.
EK07:
Schriftliche Bestätigung.
Der Anbieter akzeptiert Deutsch als Auftragssprache.
EK08:
Schriftliche Bestätigung.
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, eingesetzte Mitarbeiter bei Vorliegen wichtiger Gründe wie verlangt zu ersetzen.
EK09:
Schriftliche Bestätigung der Bereitschaft und der Akzeptanz der Konsequenzen.
Der Anbieter und deren Subunternehmer legen eine gültige Betriebssicherheitserklärung bei oder bestätigt, dass er bereit ist, sich dem nötigen Audit zu unterziehen und akzeptiert die entsprechenden Bedingungen. Der Anbieter und deren Subunternehmer bestätigen zudem die Bereitschaft, die zum Einsatz vorgesehenen Personen auf erstes Verlangen bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen.
EK10:
Schriftliche Bestätigung.
Der Anbieter bestätigt, dass er die aufgeführten AGB akzeptiert.
EK11:
Schriftliche Bestätigung.
Der Anbieter bestätigt, dass er den beiliegenden Vertragsentwurf vorbehaltlos akzeptiert.
EK12:
Schriftliche Bestätigung.
Der Anbieter bestätigt, dass er das Service Level Agreement vorbehaltlos akzeptiert.
EK13:
Schriftliche Bestätigung.
Der Anbieter bestätigt, dass er akzeptiert, keine Spesen ausbezahlt zu bekommen.
EK14:
Schriftliche Bestätigung.
Der Anbieter bestätigt, dass er den Arbeitsort Grossraum Zürich und Bern für die eingesetzten Personen akzeptiert.
EK15:
Schriftliche Bestätigung der Akzeptanz unter Beilage eines Konzepts (max. 2 A4-Seiten), wie der Anbieter diese Anforderung sicherstellt.
Der Anbieter bestätigt, dass er sicherstellt, jeglichen Zugriff vom Ausland auf die Daten zu verhindern. Die Datenhaltung erfolgt innerhalb der Schweiz je nach Klassifizierung gemäss ISchV.
Ein nachvollziehbares Konzept liegt bei.
EK16:
1) Bestätigung des obersten Leitungsorgans des Anbieters.
2) Liste sämtliche Konzern-Gesellschaften des Anbieters und aller Subunternehmer („Gesellschaftsliste“).
3) Schriftliche Bestätigung für jede Gesellschaft auf der Gesellschaftsliste, dass diese keiner rechtlichen oder sonstigen Pflichten unterliegt, Daten aus der Leistungserbringung herauszugeben.
Der Anbieter bestätigt, dass er sowie sämtliche Gesellschaften auf der Gesellschaftsliste keiner Pflicht zur Datenherausgabe / Weitergabe von Daten unterliegt.
Die Liste aller Konzern-Gesellschaften liegt bei.
EK17:
Der Anbieter bestätigt, dass er sich in Bezug auf die genutzten Systeme und Daten dem Regelwerk des Bundes zum Datenschutz und zur Informatiksicherheit unterstellt. Er hält die Vorgaben des Grundschutzes der Bundesverwaltung ein. Er bestätigt, dass er sowohl die aktuellen Vorgaben, wie auch die künftigen Vorgaben einhalten wird.
Der Anbieter bestätigt, dass er sich bezüglich dem vorliegenden Auftrag dem Regelwerk des Bundes zum Informations- und Datenschutz unterstellt und die diesbezüglichen Vorgaben einhält.
EK18:
Schriftliche Bestätigung der Akzeptanz und legt als Beilage die unterschriebene Geheimhaltungsverpflichtung gemäss Anhang 5 bei.
Der Anbieter bestätigt, dass er die Geheimhaltungsverpflichtung akzeptiert und legt als Beilage die unterschriebene Geheimhaltungsverpflichtung bei.
EK19:
Entsprechendes Zertifikat oder bei gleichwertig eine nachvollziehbare Dokumentation.
Der Anbieter legt das entsprechende Zertifikat oder bei gleichwertig eine nachvollziehbare Dokumentation bei.
EK20:
Der Anbieter bestätigt schriftlich die Akzeptanz.
Der Anbieter bestätigt schriftlich, dass der Auftraggeber einen entsprechenden Usability-Review durchführen kann und dass allfällige Mängel zu Lasten des Anbieters gehen.
EK21:
Schriftliche Bestätigung.
Der Anbieter bestätigt, dass er Dokumente und allfällige Software elektronisch zur Verfügung stellt.
EK22:
Schriftliche Bestätigung der Bereitschaft, Projektleiter mit einem HERMES Foundation Zertifikat einzusetzen.
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, Projektleiter mit einem HERMES Foundation Zertifikat einzusetzen.
10
Zusätzliche Informationen
keine
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
Verhandlungen in der Angebotsphase (Phase 2) bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der Anbieter zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das wirtschaftlich günstigste ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
Ergänzung zu Ziffer 3.10 der vorliegenden Publikation:
Zugelassen werden pro Los fünf Anbieter mit den fünf höchsten Punktzahlen, sowie die Anbieter mit der gleichen Punktzahl wie einer der fünf zugelassenen Anbieter. Um eine effiziente Abwicklung zu gewährleisten, werden für beide Lose zusammen nur maximal 10 Anbieter zur Angebotsstellung (Phase 2) zugelassen (Art. 15 Abs. 4 BöB). Die Selektion unter den zugelassenen Anbietern mit den tiefsten Punktzahlen erfolgt mittels Reihenfolge der Anzahl Auszubildenden im Betrieb gemäss Angaben im Anhang 6 (Betriebe mit mehr Auszubildenden werden höher bewertet).
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Guisanplatz 1B
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
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