Ausschreibung 1141747: Miete und Wartung Digitale Druckmaschine

Publiziert am: 10. Juli 2020

Paul Scherrer Institut

Lieferung einer Digitalen Druckmaschine in Miete und mit Wartung.
Weitere Angaben werden in der Anforderung-Spezifikation, Ref. PSI-MK91-DDM-001 gegeben.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Paul Scherrer Institut, CH-5232 Villigen PSI Ost, Gebäude OVGA

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
10. Juli 2020 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

24. Juli 2020 Frist für Fragen

None

9. September 2020 Abgabetermin 16:00

2 Exemplare in Papierform, 1 Exemplar in digitaler Form (USB-Stick). Angeliefert PSI Villigen

14. September 2020 Offertöffnung

2 Exemplare in Papierform, 1 Exemplar in digitaler Form (USB-Stick). Angeliefert PSI Villigen

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30 Preis
40 Übereinstimmung mit den Anforderungen aus Kapitel 3
10 Übereinstimmung mit den Anforerungen aus Kapitel 4
20 Beurteilung Testprints gemäss den Aspekten in Kapitel 5

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

nein

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen des ETH-Bereiches für Kauf und Wartung von Hardware und für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware vom 20.10.2010. Jegliche Geschäftsbedingungen des Anbieters sind explizit ausgeschlossen.

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Integritätsklausel
Die Anbieterin und die Auftraggeberin verpflichten sich, alle erforderlichen Massnahmen zur Vermeidung von Korruption zu ergreifen, so dass insbesondere keine Zuwendungen oder andere Vorteile angeboten oder angenommen werden.
Bei Missachtung der Integritätsklausel hat die Anbieterin der Auftraggeberin eine Konventionalstrafe zu bezahlen. Diese beträgt 10 % der Vertragssumme, mindestens CHF 3 000 pro Verstoss.
Die Anbieterin nimmt zur Kenntnis, dass ein Verstoss gegen die Integritätsklausel in der Re-gel zur Aufhebung des Zuschlags sowie zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung aus wichtigen Gründen durch die Auftraggeberin führt.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Paul Scherrer Institut
Forschungsstrasse
5232 Villigen
Telefon: 41 56 310 26 52
E-Mail-Adresse:  
karin.marbot@psi.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1141747 Miete und Wartung Digitale Druckmaschine