Ausschreibung 1140181: DOMUM - Neue Immobilienlösung der Stadt Bern
Publiziert am: 17. Juni 2020
Direktion für Finanzen, Personal und Informatik, Immobilien Stadt Bern
Immobilien Stadt Bern und Hochbau Stadt Bern nutzen gemeinsam als Bewirtschaftungssoftware, Projektmanagement-Tool und integrierte Finanzlösung das ERP-System Navision (Microsoft Dynamics NAV 2009 R2). Um eine Nachfolgelösung für das bestehende ERP-System zu implementieren und die Abläufe zu optimieren, wurde das Projekt DOMUM gestartet. Bestandteil dieser Ausschreibung ist der Ersatz der Software für das Immobilienmanagement durch eine Branchenlösung. Neben der Bewirtschaftung von rund 18'200 Objekten soll auch die Finanzbuchhaltung in der neuen Software abgebildet werden. Zusätzlich ist die Einführung eines Dokumentenmanagementsystems mit integriertem Kreditorenworkflow geplant. Der Ersatz des Bau-/Projektmanagements inkl. Investitionsplanung ist Bestandteil einer parallelen Ausschreibung mit dem Titel "DOMUM - Neue Bau-/Projektmanagementlösung der Stadt Bern".
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
17. Juni 2020 | Publikationsdatum | |
17. Juni 2020 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
14. August 2020 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
8. Juli 2020 | Frist für Fragen | Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 17.07.2020 auf www.simap.ch. |
14. August 2020 | Abgabetermin 00:00 | Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "DOMUM - Neue Immobilienlösung der Stadt Bern, Eingabefrist: 14.08.2020" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen. |
18. August 2020 | Offertöffnung | Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "DOMUM - Neue Immobilienlösung der Stadt Bern, Eingabefrist: 14.08.2020" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30 % | Kosten: |
20 % | Funktionale und fachliche Anforderungen: |
10 % | Lösungskonzept: |
20 % | Referenzen bisherige Projekte: |
10 % | Profil Projektleiter/in: |
10 % | Anbieterpräsentation: |
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Federführung ist anzugeben.
E1: Der Anbieter verfügt über nachweisbare, erfolgreiche Erfahrung in zwei Projekten ähnlicher Grössenordnung und Komplexität in den letzten drei Jahren.
E2: Sämtliche Muss-Anforderungen gemäss dem Anforderungskatalog sind erfüllt.
E3: Der Anbieter reicht ein qualitativ hochwertiges Lösungskonzept ein und hält eine aufschlussreiche Präsentation.
E4: Der Anbieter akzeptiert einen Garantie-Rückbehalt von 10% der Projektkosten mit Zahlungsfälligkeit 60 Tage nach erfolgreicher Schlussabnahme.
E5: Der Anbieter ist ressourcentechnisch in der Lage, die Lösung per 1. August 2022 einzuführen unter der Voraussetzung der Kreditgenehmigung durch das kreditkompetente Organ der Stadt Bern.
E6: Der Anbieter ist bereit, fehlende Module und Schnittstellen zu realisieren oder zu liefern.
E7: Anerkennung der AGB der SIK (http://www.sik.ch/agb.html;
Allgemeine Geschäftsbedingungen für IKT-Leistungen Ausgabe Januar 2020).
E8: Die angebotene Lösung (Cloud oder On-Premises) ist kompatibel zur städtischen ICT-Infrastruktur (z.B. Windows 10 als Client-Betriebssystem).
Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.
Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.
- Management Summary
- Vorstellung des Unternehmens
- Lösungskonzept
- Ausgefüllte Beilage Anforderungskatalog (inkl. Beilagen zu den Eignungskriterien)
- Ausgefüllte Beilage Preisblatt
- Ausgefüllte Beilage IT-Systemanforderungen
- Referenzen bisherige Projekte der Unternehmung
- Profile Projektleiter/in und Projektleiter/in Stellvertretung
Art. 20 ÖBV:
- Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen
- detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern)
- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV)
- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge)
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau)
Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.
Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.
Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.
Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.
Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.
Zusätzliche Informationen
Es sind Netto-Offerten einzureichen. Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen.
Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.
Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt.
Technische Verhandlungen bleiben vorbehalten.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Die Stadt Bern behält sich vor, die Einhaltung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsschutzbestimmung sowie der Lohngleichheit von Frau und Mann kontrollieren zu lassen (Art. 35 ÖBV). Die Anbieterin ist verpflichtet, die für die Kontrolle notwendigen Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei Verletzungen der Lohngleichheit von Frau und Mann kann der Anbieterin unter Anordnung von Massnahmen um Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, bis zu der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden muss. Bei Verletzung der Vergabebestimmung kann die Auftraggeberin die Zuschlagsverfügung widerrufen. In schwerwiegenden Fällen kann die Auftraggeberin die Zuschlagsempfängerin für eine Dauer von bis zu fünf Jahren von ihren künftigen Vergabeverfahren ausschliessen (Art. 8 ÖBG).
1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).
5.0 = ausgezeichnet
4.0 = gut bis sehr gut
3.0 = genügend
2.0 = ungenügend
1.0 = unbrauchbar
0 = keine Angaben Zwischennoten sind zulässig.
Z3-Z6 wie oben beschrieben
Z2: Die funktionalen und fachlichen Muss- und Soll-Anforderungen, die für die Bewertung vorgesehen sind, werden wie folgt beurteilt: Für jede Anforderung, die vollumfänglich in der Standardlösung (ohne kundenspezifische Programmierung) abbildbar ist, werden 5 Punkte vergeben. Es werden auch 5 Punkte vergeben, wenn der Anbietende die Anforderung in seinen Standard aufnimmt. Kann eine Anforderung nur mit kundenspezifischer Zusatzprogrammierung umgesetzt werden, werden 2 Punkte vergeben. Wird eine Soll-Anforderung nicht angeboten, werden 0 Punkte vergeben. Das Nichtanbieten einer Muss-Anforderung führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Der Durchschnitt über alle Kriterien ergibt die Punktzahl, welche in die Gesamtbeurteilung einfliesst.
Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,05 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 100%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.)
Mit der Offerteingabe sind 2 Referenzen der letzten 3 Jahre
mit Auskunftspersonen, Ausführungszeitpunkt und Bezeichnung der Auftragsgrösse anzugeben. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, eine Referenzangabe durch eine eigene Erfahrung bei anderen Objekten oder Aufträgen zu ersetzen. Das Nichteinreichen von Referenzangaben führt in jedem Fall zu einer Bewertung von 0 Punkten.
2. Termin gemäss Kapitel 1.5:
Der Termin ist nicht verbindlich.
3. Laufzeit Vertrag:
Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.
4. Zustelldomizil
Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Die Auftraggeberin behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und den Zuschlag nur brieflich mitzuteilen.
Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kreditbewilligung.
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Fachstelle Beschaffungswesen
Bundesgasse 33
3011 Bern
Telefon: 031 321 73 14
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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