Ausschreibung 1139685: 190111, Verbindung N01 (CH) – A14 (A) / PV Umwelt

Publiziert am: 15. Juni 2020

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur

Eine Verbindung im Bereich St. Margrethen zwischen der N01 in der Schweiz und der A14 in Österreich würde die Verkehrssituation im Unteren Rheintal deutlich verbessern. Hauptelemente des vorliegenden Projekts sind der Neubau der Verbindungsstrasse zwischen dem Anschluss St. Margrethen und der Staatsgrenze CH/A inkl. Brücke über den alten Rhein, Verkehrs- und Tiefbauanlagen für die Gemeinschaftszollanlage Bruggerhorn sowie bauliche Anpassungen am Autobahnanschluss.
Das vorliegend ausgeschriebene Mandat beinhaltet Leistungen zur Umweltverträglichkeitsberichterstattung, die Projektierung von Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen und die Bearbeitung von landschaftsbezogenen Themen für die Phasen «Generelles Projekt» und «Ausführungsprojekt» (optional).
Für den detaillierten Leistungsbeschrieb siehe Ausschreibungsunterlagen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Standortgebundene Dienstleistungen (wie z.B. Sitzungen, administrative Unterstützung) erfolgen vor Ort beim Auftraggeber (ASTRA, Filiale Winterthur) respektive am Ort der gelegenen Sache. Dienstleistungen, welche nicht standortgebunden sind (wie z.B. das Erstellen von Plänen oder Berichten), werden beim Auftragnehmer erbracht.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
15. Juni 2020 Publikationsdatum
15. Juni 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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6. August 2020 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
30. Juni 2020 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum“ einzureichen. Sie werden bis am 10.07.2020 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 30.06.2020 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

6. August 2020 Abgabetermin 00:00

Spezifische Fristen und Formvorschriften: Für vorbefasste Anbieter (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) gilt die Einreichungsfrist nach Ziffer 4.5.

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (CD/USB) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

13. August 2020 Offertöffnung

Spezifische Fristen und Formvorschriften: Für vorbefasste Anbieter (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) gilt die Einreichungsfrist nach Ziffer 4.5.

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (CD/USB) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. Oktober 2020 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2024 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% ZK1: Preis
35% ZK2: Schlüsselpersonen:
25% ZK2.1: Projektleiter UVB
10% ZK2.2: Projektleiter AEM
25% ZK3: Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag, Risikoanalyse

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Nachweis technische Leistungsfähigkeit (Firmenerfahrung/-referenz)
EK2: Nachweis wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Qualifikation der Schlüsselpersonen
EK4: Nachweis der Verfügbarkeit Schlüsselpersonen
EK5: Nachweis bezüglich Unterakkordanten

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
EK1: Nachweis technische Leistungsfähigkeit (Firmenerfahrung/-referenz)
EK1.1: UVB
Für den Anbieter: 1 Referenzprojekt über Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich, welches folgende Anforderung erfüllt:
Umweltverträglichkeitsberichterstattung gemäss USG, UVPV respektive Richtlinie des Bundes für die Umweltverträglichkeitsprüfung für ein Infrastrukturprojekt in der Phase Generelles Projekt (GP) nach der Nationalstrassenverordnung (NSV) oder vergleichbare Phase (Phase abgeschlossen oder mindestens im Genehmigungsverfahren).

EK1.2: Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen
Für den Anbieter: 1 Referenzprojekt über Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich, welches folgende Anforderung erfüllt:
Projektierung von Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen (AEM) im Rahmen eines Infrastrukturprojekts für die Phase Generelles Projekt (GP) nach der Nationalstrassenverordnung (NSV) oder vergleichbare Phase (Phase abgeschlossen oder mindestens im Genehmigungsverfahren).

EK2: Nachweis wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
Für den Anbieter: Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrags.

EK3: Qualifikation der Schlüsselpersonen
EK3.1: Projektleiter UVB
Für den Projektleiter UVB: 1 Referenzprojekt über Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich, welches folgende Anforderung erfüllt:
Federführung der Umweltverträglichkeitsberichterstattung gemäss USG, UVPV respektive Richtlinie des Bundes für die Umweltverträglichkeitsprüfung für ein Infrastrukturprojekt in der Phase Generelles Projekt (GP) nach der Nationalstrassenverordnung (NSV) oder vergleichbare Phase (Phase abgeschlossen oder mindestens im Genehmigungsverfahren).

EK3.2: Projektleiter AEM
Für den Projektleiter AEM: 1 Referenzprojekt über Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich, welches folgende Anforderung erfüllt:
Projektierung von Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen (AEM) im Rahmen eines Infrastrukturprojekts für die Phase Generelles Projekt (GP) nach der Nationalstrassenverordnung (NSV) oder vergleichbare Phase (Phase abgeschlossen oder mindestens im Genehmigungsverfahren).

EK4: Nachweis der Verfügbarkeit Schlüsselpersonen
Für den Projektleiter UVB und den Projektleiter AEM: Nachweis, dass Verfügbarkeit > die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre ab Auftragsbeginn gegeben ist.
- Mindestverfügbarkeit des PL UVB von 20%
- Mindestverfügbarkeit des PL AEM von 10%
Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten und an allfälligen Führungsaufgaben bis und mit September 2022.

EK5: Nachweis bezüglich Unterakkordanten
Für den Anbieter: Nachweis, dass maximal 50% der Leistung durch Subunternehmer erbracht werden / detaillierte Auflistung allfälliger Subunternehmer inkl. deren Leistungsanteil.

Vom Anbieter auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe zu liefernde Nachweise (allesamt nicht älter als 3 Monate):
1. aktueller Auszug aus dem Handelsregister
2. aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
3. aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV
4. aktuelle Bestätigung SUVA/ESTV
5. gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. Planergemeinschaft bezüglich Berufshaftpflichtversicherung.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Eine Begehung findet nicht statt.
2. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
4. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich.
5. Ausschluss, Vorbefassung: Die Helbling Beratung + Bauplanung AG ist von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
6. Die R+R Burger und Partner AG hat beim Erarbeiten der Projektgenerierung mitgewirkt und mit diesem Mandat ihren Auftrag abgeschlossen. Die FS Geotechnik AG hat Baugrunduntersuchungen durchgeführt sowie Geologenleistungen erbracht und mit diesem Mandat ihren Auftrag abgeschlossen. Die wichtigsten durch diese Unternehmen erarbeiteten Projektunterlagen sind dieser Ausschreibung beigefügt. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die vorbefassten Unternehmen oder Bietergemeinschaften, an denen eine dieser Unternehmen beteiligt ist, endet am 27.07.2020. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziffer 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen werden die R+R Burger und Partner AG und die FS Geotechnik AG im Verfahren als Anbieterin zugelassen (Art. 21a VöB).
7. Die Beschaffungen der verschiedenen Mandate erfolgen teilweise parallel und zeitgleich und teilweise seriell. Eine einzelne Unternehmung, Teile von ihr, ihre Schwestergesellschaften, ihre Dachgesellschaft, Beteiligungen von ihr oder Eigentümer von ihr können Zuschlagsempfängerin von mehreren Mandaten sein, wobei wegen Vorbefassung oder Interessenskonflikten eine Vielzahl von Kombinationen ausgeschlossen ist (siehe Teil 02 „Projektbeschrieb und Pflichtenheft“, Kapitel 3.2). Der Anbieter kann mit seinem Angebot eine Mandatspräferenz angeben, falls er oder Teile von ihm ein Angebot für mehrere nicht miteinander kombinierbare Mandate abgibt.
Liegt eine Unternehmung als Einzelanbieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft nach der Auswertung bei mehreren nicht miteinander kombinierbaren Mandaten an erster Stelle, fällt der Auftraggeber unter Berücksichtigung der angegebenen Präferenz den Entscheid, für welches Mandat die betroffenen Anbieter respektive Bietergemeinschaften den Zuschlag erhalten. Dies gilt auch, falls eine Unternehmung bei einem der nicht miteinander kombinierbaren Mandate Einzelanbieterin oder Mitglied einer Bietergemeinschaft und beim anderen Mandat nur Subunternehmen ist.
8. Der Auftraggeber behält sich vor, eine oder mehrere Optionen nicht ausführen zu lassen. Ein durchsetzbarer Anspruch des Anbieters auf die Optionen besteht nicht.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Grüzefeldstrasse 41
8404 Winterthur
Telefon: +41 58 480 47 11
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.winterthur@astra.admin.ch

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