Ausschreibung 1139521: N02 Secondo tubo San Gottardo (2TG) – Bauherrenvermesser

Publiziert am: 11. Juni 2020

Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Bellinzona

Gegenstand des vorliegenden Auftrags sind die Leistungen der Bauherrenvermessung, inkl. Bauherrenmessüberwachung beim Projekt 2. Röhre Gotthard-Strassentunnel (2TG).
Der Bauherrenvermesser (BHV) betreut und überwacht die Vermessungsarbeiten im Auftrag des ASTRA für die Phasen Detailprojekt, Ausschreibung, Realisierung und Inbetriebnahme. Der BHV hat die Ausführung der Arbeiten am Tunnel (Vortrieb, Innengewölbe, Innenausbau, usw.), einschliessend der Zentralen zu überwachen. Ausserdem sind die Arbeiten an den Installationen, den Aussenanlagen und der Materialdeponien zu überwachen. Der BHV unterstützt die Planer bei vermessungstechnischen Belangen.
Der Aufwand für den Auftrag wird auf ca. 20’000 Stunden geschätzt, verteilt über die Jahre 2020-ca. 2030.
Den detaillierten Leistungsbeschrieb finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen, bzw. dem Pflichtenheft.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Schweiz CH – 6500 Bellinzona/TI - Baustelle 2TG, Airolo (TI), Göschenen (UR) und Flüelen (UR)

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
11. Juni 2020 Publikationsdatum
11. Juni 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind AUSSCHLIESSLICH über die Webseite www.simap.ch zu beziehen (via „download“).

31. Juli 2020 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
26. Juni 2020 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher oder italienischer Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 08.07.2020 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 26.06.2020 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

31. Juli 2020 Abgabetermin 00:00

Für VORBEFASSTE Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren – gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.
Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (CD/DVD/USB) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Kuvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "NICHT ÖFFNEN - OFFERTE: 2TG - Bauherrenvermesser" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

5. August 2020 Offertöffnung

Für VORBEFASSTE Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren – gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.
Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (CD/DVD/USB) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Kuvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "NICHT ÖFFNEN - OFFERTE: 2TG - Bauherrenvermesser" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. Oktober 2020 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2030 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: FIRMENERFAHRUNG/-REFERENZ
EK2: SCHLÜSSELPERSONEN, REFERENZ
EK3: NACHWEIS DER VERFÜGBARKEIT DER SCHLÜSSELPERSONEN
EK4: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

Zu EK1: FIRMENERFAHRUNG/-REFERENZ
1 vergleichbare Referenz
Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich mit Angaben über Zeitraum, Ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters.
Das Referenzprojekt muss folgende Anforderungen erfüllen:
a) Vermessungsmandat
b) Neubau eines bergmännischen Tunnels, Länge mind. 2 km
c) Projekt betreffend Nationalstrasse, Hochleistungsstrasse oder Eisenbahn
d) Minimale Honorarsumme 0.5 Mio. CHF (exkl. MwSt.)
e) Auftrag für die Phasen 41-53 nach SIA, Phase 52 muss abgeschlossen sein.

Zu EK2: SCHLÜSSELPERSONEN, REFERENZEN
Als Schlüsselpersonen für die Evaluation der Eignungskriterien gelten jene Personen, welche im Projekt folgende Funktionen ausüben:
PROJEKTLEITER
PROJEKTLEITERL STV.

EK2.1: PROJEKTLEITER
Minimale Anforderungen an die Schlüsselperson für die Erfüllung der Eignungskriterien:
Diplomierter Ingenieur ETH/FH oder gleichwertig mit einer Referenz als Projektleiter, Stv. Projektleiter oder gleichwertige Funktion in einem Projekt, welches mindestens folgende Anforderungen erfüllt:
a) Vermessungsmandat
b) Neubau eines bergmännischen Tunnels, Länge mind. 2 km
c) Projekt betreffend Nationalstrasse, Hochleistungsstrasse oder Eisenbahn
d) Minimale Honorarsumme 0.5 Mio. CHF (exkl. MwSt.)
e) Auftrag für die Phasen 41-53 nach SIA, Phase 52 muss abgeschlossen sein.
Dazu:
f) Der Projektleiter hat Deutsch oder Italienisch als Muttersprache respektive C2 als Sprachkompetenz gemäss gemeinsamem europäischen Referenzrahmen für Sprachen (CEFR). Er hat für die andere Sprache (Deutsch oder Italienisch) mindestens ein B1 im mündlichen als Sprachkompetenz gemäss CEFR.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen von Verhandlungen die Sprachkenntnisse zu verifizieren.

EK2.2: PROJEKTLEITER STV.
Minimale Anforderungen an die Schlüsselperson für die Erfüllung der Eignungskriterien:
Diplomierter Ingenieur ETH/FH oder gleichwertig mit einer Referenz als Projektleiter, Stv. Projektleiter oder gleichwertige Funktion in einem Projekt, welches mindestens folgende Anforderungen erfüllt:
a) Vermessungsmandat
b) Neubau eines bergmännischen Tunnels, Länge mind. 2 km
c) Projekt betreffend Nationalstrasse, Hochleistungsstrasse oder Eisenbahn
d) Minimale Honorarsumme 0.5 Mio. CHF (exkl. MwSt.)
e) Auftrag für die Phasen 41-53 nach SIA, Phase 52 muss abgeschlossen sein.
Dazu:
f) Der Stv. Projektleiter hat Deutsch oder Italienisch als Muttersprache respektive C2 als Sprachkompetenz gemäss gemeinsamem europäischen Referenzrahmen für Sprachen (CEFR). Falls der Projektleiter (EK2.1) die Kompetenz (Muttersprache oder C2) von nur einer der beiden Sprachen erfüllt, muss der Stv. Projektleiter mindestens die Kompetenz der anderen Sprache erfüllen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen von Verhandlungen die Sprachkenntnisse zu verifizieren.

Zu EK3: NACHWEIS DER VERFÜGBARKEIT DER SCHLÜSSELPERSONEN
Nachweis, dass die Verfügbarkeit grösser ist als die erforderliche projektbezogene Verfügbarkeit während der nächsten 3 Jahre.
- Mindestverfügbarkeit des PL: 2020-40%, 2021-40%, 2022-30%
- Mindestverfügbarkeit PL Stv.: 2020-30%, 2021-30%, 2022-20%.

Zu EK4: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- Bestätigung, dass der Jahresumsatz des Anbieters für die Jahre 2018 und 2019 mehr als das doppelte des Jahresumsatzes des Auftrages beträgt.
- Bestätigung, dass die Leistungen der Subunternehmer maximal 50% betragen.
- Nach Offerteingabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichende Eignungsnachweise/Bestätigungen:
- Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug,
- Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV,
- Bestätigung UVG-Versicherer,
- Bestätigung Steuerverwaltung,
- Versicherungsnachweise,
allesamt nicht älter als 3 Monate.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) KBOB für Planerleistungen, Ausgabe 2017.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:

ZK1: PREIS; (Gewichtung 40%).

ZK2: AUFGABENANALYSE UND VORGEHENSVORSCHLAG; ORGANIGRAMM UND ORGANISATION; QM-KONZEPT / RISIKOANALYSE (Gewichtung 25%)
unterteilt in:
- Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag, einschl. Tunnelabsteckungskonzept und Konzept zur regelmässigen Kontrolle seitens BHV der UN-Absteckung, Gewichtung 15%
- Organigramm und Organisation des Auftragnehmers für das Projekt, Gewichtung 5%
- QM-Konzept, Risikoanalyse, Gewichtung 5%.

ZK3: AUFGABENSPEZIFISCHE KOMPETENZEN UND REFERENZEN DER SCHLÜSSELPERSONEN; (Gewichtung 35%)
Als Schlüsselpersonen gelten:
- Projektleiter
- Projektleiter Stv.

Es dürfen keine Personalunionen stattfinden.
Für die Evaluation des ZK3 sind pro Schlüsselperson der Lebenslauf und 1 Referenz abzugeben,
unterteilt in:
- ZK 3.1 Projektleiter, Gewichtung 20%
- ZK 3.1.1 eine Referenz (Vergleichbarkeit der Funktion und des Werkes der Referenz mit Funktion und Werk dieser Ausschreibung):12%
- ZK 3.1.2 Lebenslauf (Bewertung der Ausbildung und Berufserfahrung im Hinblick auf das Projekt): 8%.

- ZK 3.2 Projektleiter Stv., Gewichtung 15%
- ZK 3.2.1 eine Referenz (Vergleichbarkeit der Funktion und des Werkes der Referenz mit Funktion und Werk dieser Ausschreibung: 10%
- ZK 3.2.2 Lebenslauf (Bewertung der Ausbildung und Berufserfahrung im Hinblick auf das Projekt): 5%.

PREISBEWERTUNG
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Benotung der ÜBRIGEN Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar // keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt // ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt // Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Erfüllt // Den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt // Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt // Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung.

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTEBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).

2. Es ist keine Begehung vorgesehen.
3. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
4. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
5. Ausschluss:
Die Firmen der IG DUO (EBP Schweiz AG, Filippini & Partner Ingegneria SA, Neuenschwander Consulting Engineers SA, Ingegneria Cugnola Sagl, Bachofner & Partner AG, Amstein + Walthert Progress AG, Tecnoprogetti SA) sind als BHU beauftragt;
die Firmen der IG Nuovo Gottardo (Lombardi SA, B+S AG, Ingenieure und Planer, ILF Beratende Ingenieure AG, Emch+Berger AG Bern) sind als Projektverfasser ab Phase DP beauftragt;
die Firmen der IG ILBP BSA (IM Maggia Engineering AG, Basler & Hofmann AG, Lombardi AG, Pöyry Schweiz AG) sind als Projektverfasser BSA beauftragt;
die Firmen der Consorzio Airö (Pini Swiss Engineers SA, Project Partners Ltd Consulting En-gineers, Studio d’ingegneria Giorgio Masotti, Studio Gendotti SA) sind als Projektverfasser Anschluss Airolo beauftragt;
die Firmen der Consorzio 2TGxFFS (Pöyry Svizzera SA, AF Toscano SA, Marcionelli & Winkler + Partner, Comal.ch SA) sind als Projektverfasser Bahnbau ab Phase Detailprojekt beauftragt;
die Firmen der Consorzio Raviròi, (Spataro Petoud Partner SA, Locher Ingenieure AG, A-nastasi & Partners SA, Lombardi SA Ingegneri Consulenti, dsp Ingenieure + Planer AG) sind als Projektverfasser Airolo 2 beauftragt.
Die oben aufgelisteten Firmen sowie alle Firmen, die mit diesen eine enge wirtschaftliche oder juristische Beziehung haben, sind somit von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
6. Die nachfolgenden Firmen haben bisherige Vermessungsarbeiten durchgeführt:
- Bernasconi e Forrer Ingegneria e Misurazioni SA
- Acht Grad Ost AG
- Andreotti & Partner SA.
Die wichtigsten, durch diese Firmen erarbeiteten Projektunterlagen sind dieser Ausschreibung beigefügt.
Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die vorgenannten Firmen, Teile von ihr, ihre Schwestergesellschaften, ihre Dachgesellschaft, Beteiligungen von ihr, Eigentümer von ihr oder Bietergemeinschaft, an der diese beteiligt ist/sind, endet am 21.07.2020.
Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen werden die obigen Firmen im Verfahren als Anbieterinnen zugelassen (Art. 21a VöB).
7. Der Zuschlagsempfänger des vorliegenden Mandates darf kein Mandat im Auftrag von Bauunternehmungen annehmen, die am Bau vom 2TG beauftragt werden.
8. Der Auftraggeber behält sich vor, die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Termine (insbesondere des Zuschlages und des Arbeitsbeginns) zu verschieben. Der Anbieter hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Entschädigung.
9. Alle Beträge sind exkl. MWST zu verstehen.
10. Die Veröffentlichung auf SIMAP ist massgebend. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen in der Ausschreibung oder den Ausschreibungsunterlagen hat die deutsche Fassung Vorrang.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Bellinzona
Via C. Pellandini 2a
6500 Bellinzona
Telefon: +41 58 469 68 11
E-Mail-Adresse:  
acquistipubblici@astra.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1139521 N02 Secondo tubo San Gottardo (2TG) – Bauherrenvermesser