Ausschreibung 1139201: Expositionsmessungen nichtionisierende Strahlung

Publiziert am: 22. Juni 2020

Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Lärm und NIS, Worblentalstrasse 68, Ittigen, CH-3003 Bern

Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Erhebung von repräsentativen Messdaten zur Belastung der Schweizer Bevölkerung durch nichtionisierende Strahlung in ihrem Alltag. NIS-Immissionen sind extrem vielfältig: Sie unterscheiden sich durch ihre Frequenz, Intensität sowie Signalform und variieren räumlich und zeitlich stark. Angestrebt werden daher nicht primär Immissionsdaten für einzelne Orte oder Personen, sondern solche, die für die Bevölkerung oder für Untergruppen insgesamt repräsentativ sind.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Schweiz

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
22. Juni 2020 Publikationsdatum
22. Juni 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind nur in deutscher Sprache, elektronisch erhältlich und unter www.simap.ch downloadbar. Es werden keine Dokumente per Post an die Anbieter versandt.

21. August 2020 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
6. August 2020 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können diese anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch gestellt werden. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

Es werden keine Fragen anderweitig bzw. ausserhalb des Frageforums entgegengenommen bzw. beantwortet.

21. August 2020 Abgabetermin 00:00

Das vollständige Angebot ist spätestens bis zum genannten Datum in 2-facher Ausführung (1-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form auf CD/DVD oder USB-Stick) dem BAFU an die unter aufgeführte Adresse zuzustellen.
a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BAFU (durch Anbieter oder Kurier):
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BAFU zu erfolgen.
b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax oder E-Mail zu senden.

Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.

Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

25. August 2020 Offertöffnung

Das vollständige Angebot ist spätestens bis zum genannten Datum in 2-facher Ausführung (1-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form auf CD/DVD oder USB-Stick) dem BAFU an die unter aufgeführte Adresse zuzustellen.
a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BAFU (durch Anbieter oder Kurier):
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BAFU zu erfolgen.
b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax oder E-Mail zu senden.

Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.

Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

1. Januar 2021 Geplanter Projektstart
31. Mai 2026 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK1 Preis
30% ZK2 Messkonzept
20% ZK3 Datenaufbereitungskonzept
10% ZK4 Risikobeurteilung und Zeitplan
10% ZK5 Qualifikation und Erfahrung

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination, etc.) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.

Eignungskriterien:

EK1 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.

EK2 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind und weist dies anhand von 1 Referenz mit Projektabschluss in den letzten fünf Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Schriftlicher Nachweis der Referenzen mit mindestens folgenden Angaben:
-Firmenname und Anschrift mit Kontaktperson(en) und Telefonnummern;
-Zeitpunkt und Ort der Durchführung des Auftrags;
-Umfang des durchgeführten Auftrages;
-Umschreibung der erbrachten Leistungen;
Die Auftraggeberin behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
Zustimmungsschreiben zur Auskunft Erteilung sind dem Angebot beizulegen.

EK3 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.

EK4 Ansprechpartner (Schlüsselpersonen)
Der Anbieter setzt eine qualifizierte Person für die Projektleitung ein, die für den Gesamtauftrag verantwortlich ist und als Ansprechpartner für das BAFU fungiert. Diese Schlüsselperson Projektleitung verfügt über Erfahrung bei der Durchführung von Messkampagnen sowie der Datenauswertung und Berichterstattung im Bereich «Umwelt» und weist dies anhand von 1 Referenz mit Projektabschluss in den letzten 5 Jahren nach. Zudem ist eine geeignete Stellvertretung zu benennen.
Weiter setzt der Anbieter eine Schlüsselperson «IT» ein, die für die Administration der Dateninfrastruktur zuständig ist und dem BAFU als direkte Ansprechperson bezüglich Dateninfrastruktur zur Verfügung steht. Die Schlüsselperson IT verfügt über Kompetenzen und Erfahrungen bei der Entwicklung, Weiterentwicklung und Administration von Datenbanken und weist dies anhand von 1 Referenz mit Projektabschluss in den letzten 5 Jahren nach. Zudem ist eine geeignete Stellvertretung zu benennen.
Für die Schlüsselperson(en) ist eine Personalunion zugelassen.
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Ausbildung, Funktionsbezeichnung für den oder die Projektleiterin sowie deren oder dessen Stellvertretung.
Pro Schlüsselperson muss ein CV beigelegt werden.
Die Mitarbeiterliste in den Angebotsunterlagen ist auszufüllen.

EK5 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen und der weiteren Mitarbeitenden
Der Anbieter ist in der Lage, im Projekt Personen einzusetzen, die in deutscher, französischer und italienischer Sprache ausreichend kommunizieren können, damit in allen Sprachregionen der Schweiz Messungen organisiert und durchgeführt werden können.
Der Anbieter ist bereit, in der Projektleitung Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse präsentieren können (mindestens Sprachlevel B2).
Die Schlüsselperson «IT» verfügt über ausreichend Kenntnisse der deutschen oder englischen Sprache, um als Ansprechpartner sachkundig Auskunft zur Dateninfrastruktur geben zu können sowie Anfragen und Anforderungen des BAFU entgegenzunehmen und umsetzen zu können (mindestens Sprachlevel B2).

EK6 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK7 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.

b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde

EK 8 Akzeptanz der Allgemeine Vertragsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsverträge (AGB) von 2016
Der Anbieter akzeptiert die AGB des Bundes für Dienstleistungsaufträge (siehe Anhang 5)

Internet-Link:
https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

EK9 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 4 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK10 Akzeptanz der Termine und des Sitzungsortes
Bei einem allfälligen Zuschlag ist der Anbieter bereit und in der Lage, die Termine einzuhalten und die Arbeiten um¬gehend aufzunehmen und ist bereit, den Standort des Auftraggebers als Sitzungsort zu akzeptieren (Bundesamt für Umwelt BAFU, Ittigen).

EK11 Überlassen von Nutzungs- und Urheberrechten (Copyrights)
All Alle Urheberrechte, an den im Rahmen des Mandats entwickelten und produzierten Produkten, gehören dem BAFU. Vorbehalten bleiben die immaterialgüterrechtlichen Persönlichkeitsrechte, soweit sie von Gesetzes wegen nicht übertragbar sind. Der Anbieter überlässt dem BAFU vorbestehende Produkte, von welchen er oder ein Dritter die Urheberrechte besitzt, zur vollumfänglichen Nutzung.

EK12 Datenaustausch
Alle projektspezifisch erarbeiteten Dokumente, wie Konzepte, Berichte, Datenbankdateien etc. sind dem Auftraggeber im Quellcode zur eigenen Verwendung und Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ordnungsgemäss erstellten Daten dem Auftraggeber abzugeben. Die Schlussrechnung wird erst zur Zahlung fällig, wenn der Beauftragte die verlangten Daten über das Projekt dem Auftraggeber sowohl in elektronischer als auch in Papierform abgegeben hat.

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)

Internet-Link:
https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.

Bei Abweichungen zwischen dem deutschen und französischen Ausschreibungstext ist die deutsche Version die massgebliche.

Die das Beschaffungsverfahren unterstützende Firma (Amberg Engineering AG, 8105 Regensdorf-Watt) ist aufgrund ihrer Vorbefassung von der Teilnahme an der Submission ausgeschlossen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Lärm und NIS, Worblentalstrasse 68, Ittigen, CH-3003 Bern
Worblentalstrasse 68, Ittigen
3003 Bern
Telefon: ---
E-Mail-Adresse:  
nis@bafu.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1139201 Expositionsmessungen nichtionisierende Strahlung