Ausschreibung 1138905: (20033) 708 Dienstleistungen im Bereich Business Intelligence

Publiziert am: 10. Juni 2020

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

Die Bedarfsstelle betreibt ein Business Intelligence System zur Unterstützung der Politik der Bedarfsstelle. Der Betrieb der Plattform obliegt dem ISCeco. Die Beschaffung dient der Sicherstellung des Betriebs sowie der Weiterentwicklung des BI-Systems der Bedarfsstelle ab 2021. Es beinhaltet die Aufgaben + Dienstleistungen über die gesamte BI-Anwendung, Support und Weiterentwicklung. Für den kontinuierlichen Betrieb der bestehenden DWH-Anwendung und deren Weiterentwicklung sucht die Bedarfsstelle einen Leistungserbringer mit Personen, welche in der Lage sind, einerseits die Aufgaben kompetent zu übernehmen und bei Meldungen, Störungen und Problemen einen adäquaten Support anzubieten und anderseits die Weiterentwicklungen termingerecht und in der gewünschten Qualität zu planen, zu realisieren, zu testen und einzuführen.
Die Aufgaben werden im Pflichtenheft detailliert beschrieben.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bern; Leistungen, welche nicht zwingend am Ort der Dienstleistungserbringung zu leisten sind, können in den Räumlichkeiten des Anbieters erledigt werden (Arbeiten mittels Fernzugriff ist zulässig).

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
10. Juni 2020 Publikationsdatum
10. Juni 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

24. Juni 2020 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

30. Juli 2020 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

5. August 2020 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Januar 2021 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2030 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
10% ZK01 Erfahrung SQL Server
12% ZK02 Erfahrung SAP BO
12% ZK03 Erfahrung MS PowerBI
5% ZK04 Erfahrung automatisierte Entwicklung DWH mit MID Innovator
4% ZK05 Erfahrung automatisierte Entwicklung und BIML Express/Studio
9% ZK06 Erfahrung Datenmodellierung
13% ZK07 Kompetenz und Erfahrung in der Organisation und dem Service Management eines BI Systems
5% ZK08 Qualität des Angebots
30% ZK09 Preise (Stundenansatz)

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang Nr. 2).
Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/logib.htmll). Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen.
oder
- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen.
oder
- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.
Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK03
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Schlüsseltechnologien:
- MS SQL Server
- SAP Business Objects
- GB & Smith 360 Toolsuite
- MS Power BI
Nachweis
Der Anbieter weist seine Erfahrungen in allen Schlüsseltechnologien in Form von zwei Referenzprojekten in den letzten 4 Jahre nach, die in Komplexität mit vorliegendem Auftrag vergleichbar sind. Die Erfahrung ist insbesondere vergleichbar, wenn in diesen Referenzprojekten sämtliche der oben genannten Technologien zum Einsatz kamen (In beiden Referenzobjekt muss je mindestens eine der o. g. Technologien eingesetzt werden. Es müssen aber nicht sämtliche Technologien pro Referenzobjekt dargestellt werden, sondern diese dürfen auf beide Referenzobjekte aufgeteilt werden; Bspw. Ref. Objekt 1: MS SQL Server und SAP Business Objects und Ref. Objekt 2: die restlichen Technologien). Die beiden Referenzobjekte müssen jeweils die beiden Rollen ETL-Entwickler und Front-End-Entwickler beinhalten und einen Umfang von jeweils mindestens 60 Personentagen aufweisen.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Die Referenzprojekte sind im Anhang 5 nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK04
Erfahrung MID-Innovator
Der Anbieter oder sein Subunternehmer verfügt über genügend Erfahrung in der Schlüsseltechnologie MID-Innovator.
Nachweis
Der Anbieter oder sein Subunternehmer weist seine Erfahrungen mit MID-Innovator in Form von zwei Referenzprojekten in den letzten 4 Jahre nach, die in Komplexität mit vorliegendem Auftrag vergleichbar sind. Die Erfahrung ist insbesondere vergleichbar, wenn in diesen Referenzprojekten die Technologie "MID-Innovator" zum Einsatz kam. Namentlich weist der Anbieter oder sein Subunternehmer seine Erfahrung in der Entwicklung von Data Vault-Software aus. Die beiden Referenzobjekte müssen jeweils die beiden Rollen "Generator-Entwicklung" und "Generator-Anwendung" enthalten und einen Umfang von jeweils mindestens 50 Personentage aufweisen.
Referenzauskünfte über vom Anbieter oder seines Subunternehmers für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Die Referenzprojekte sind im Anhang 5 nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK05
Single Point of Contact (SPOC)
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK06
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK07
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Knowhow-Transfer beim Ersatz von Mitarbeitern ist Sache des Anbieters; die damit verbundenen Aufwände gehen vollständig zulasten des Anbieters.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK08
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK09
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 6 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK10
Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig.
Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes Zertifikat.

EK11
Arbeitsort
Der Anbieter ist bereit, auf Anforderung des BLW bzw. des BLV im Rahmen des Auftrags Leistungen vor Ort in den Räumlichkeiten der Bundesverwaltung im Raum Bern an vom BLW bzw. BLV bereitgestellten Arbeitsplätzen zu erbringen. Als Mindestanforderung an die Präsenz wird folgendes verlangt:
- Schlüsselpersonen: mind. ein halber Tag pro Woche
- Front- und Backendentwickler: mind. ein Tag pro Woche
Der Anbieter akzeptiert, dass die konkrete Einsatzplanung seiner Mitarbeitenden fallweise pro Projekt in den Einzelverträgen vereinbart wird. Der Anbieter akzeptiert weiter, dass die Vor-Ort-Einsätze seiner Mitarbeitenden die Mindestanforderung gemäss vorliegendem EK11 um ein Vielfaches übertreffen kann (vgl. Ziff. 3.2.2 des Pflichtenhefts).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK12
Spesen und Reisekosten
Der Anbieter akzeptiert, dass im Zusammenhang mit dem gesamten Auftrag keine Spesen und Reisekosten, insbesondere auch bei den Vor-Ort-Einsätzen seiner Mitarbeitenden, ausbezahlt werden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Die Preise der Anbieterin gelten bis am 31.12.2022 unverändert. Die Vertragsparteien können unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist auf den 01.01.2023 eine begründete Anpassung der Preise verlangen, höchstens jedoch im Rahmen der Entwicklung des Schweizerischen Landesindex der Konsumentenpreise und dies auch nur sofern die Änderung mehr als 3% beträgt. Als Ausgangspunkt dient der Indexwert Stand Dezember 2015 zur Indexbasis [Dezember 2015 = 100%]. In der Folge können die Vertragsparteien alle zwei Jahre unter Einhaltung der vorstehend genannten Frist eine Anpassung der Preise verlangen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch