Ausschreibung 1136927: (20051) 805 Programme EnergieSchweiz für Gemeinden

Publiziert am: 29. Mai 2020

Bundesamt für Energie BFE

Das BFE beabsichtigt, im Rahmen des Programms EnergieSchweiz für die unterschiedlichen Massnahmen zur Aktivierung und Unterstützung von Städten und Gemeinden, verschiedene externe Fachleute zur Umsetzung der Programme einzusetzen.
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Evaluation eines geeigneten Partners (je Los) welcher die Interessen von EnergieSchweiz in den verschiedenen Sprachregionen Deutschschweiz, Romandie und Italienischsprachigen Schweiz wahrnehmen kann. Es ist vorgesehen, dass sich die Zuschlagsempfänger mit Subunternehmen zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschliessen, um die sprachlichen und regionalen Gegebenheiten optimal abdecken zu können. Mit dem Zuschlagsempfänger wird ein Vertrag mit einer festen Laufzeit über drei Jahre abgeschlossen. Optional kann der Vertrag maximal dreimal um ein Jahr verlängert werden.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bei der Zuschlagsempfängerin sowie in den Räumlichkeiten der Bedarfsstelle in Ittigen bei Bern oder bei weiteren Stakeholdern.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Smart City

  • Lot 2:

    2000-Watt-Gesellschaft

  • Lot 3:

    Energie-Region

  • Lot 4:

    Marktunterstützung und Projektförderung

  • Lot 5:

    Kommunikation


Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
29. Mai 2020 Publikationsdatum
29. Mai 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

17. Juni 2020 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

17. Juli 2020 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

24. Juli 2020 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Januar 2021 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2026 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Smart City
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Das Programm Smart City Schweiz von EnergieSchweiz versteht seine Aufgabe darin, Städte und Gemeinden bei der Planung und Umsetzung von smarten Initiativen zu Themen rund um die Energie zu unterstützen. Die Umsetzung von Projekten soll gemeinsam mit Partnern und einem starken Engagement der Einwohnerinnen und Einwohner entstehen. Der Einsatz von neuen Technologien soll dann gefördert werden, wenn er zu guten Lösungen beiträgt.
  • Projektdauer von 01.01.2021 bis 31.12.2026

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK01 Preis
20% ZK02 Konzepte
10% ZK03 Anbieterpräsentation
20% ZK04 Zusätzliche Erfahrungen und Fachkompetenzen des Projektleiters (SPOC)
12% ZK05 Zusätzliche Erfahrungen und Fachkompetenzen der Regionalleiter
5% ZK06 Zusätzliche Erfahrungen und Fachkompetenzen der Fachpersonen
3% ZK07 Dossierqualität

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 3 und 4 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: 2000-Watt-Gesellschaft
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Das Programm 2000-Watt-Gesellschaft zeigt Städten und Gemeinden an konkreten Absenkpfaden auf, wie sie bilanztechnisch zu den Zielen der Energiestrategie 2050 (Endenergie nach Energiegesetz 2017), CO2-Gesetz 2020, Paris 2050 sowie IPCC 2018 auf kommunaler Ebene stehen. Es aktiviert und informiert Städte und Gemeinden, welche Massnahmen auf einer strategischen Ebene prioritär angegangen werden müssen, um diese Ziele in welchem Zeitraum zu erreichen.
  • Projektdauer von 01.01.2021 bis 31.12.2026

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK01 Preis
20% ZK02 Konzepte
10% ZK03 Anbieterpräsentation
20% ZK04 Zusätzliche Erfahrungen und Fachkompetenzen des Projektleiters (SPOC)
12% ZK05 Zusätzliche Erfahrungen und Fachkompetenzen der Regionalleiter
5% ZK06 Zusätzliche Erfahrungen und Fachkompetenzen der Fachpersonen
3% ZK07 Dossierqualität

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 8 und 9 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



3: Energie-Region
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Mit dem Programm «Energie-Region» wird die Projektumsetzung von Energieeffizienz-Massnahmen und zur Produktion von erneuerbarer Energie spezifisch durch interkommunale Trägerschaften angetrieben und gefördert. Neben der Akquisition und Betreuung von Gemeinden für das Unterstützungsprogramm «Energie-Region» werden Dienstleistungen im Bereich Berater-Ausbildung, Netzwerkpflege, Fachleistungen für die Aktualisierung und Erstellung von Dokumente, Leitfäden sowie Fach-Kommunikation benötigt.
  • Projektdauer von 01.01.2021 bis 31.12.2026

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK01 Preis
20% ZK02 Konzepte
10% ZK03 Anbieterpräsentation
20% ZK04 Zusätzliche Erfahrungen und Fachkompetenzen des Projektleiters (SPOC)
12% ZK05 Zusätzliche Erfahrungen und Fachkompetenzen der Regionalleiter
5% ZK06 Zusätzliche Erfahrungen und Fachkompetenzen der Fachpersonen
3% ZK07 Dossierqualität

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 13 und 14 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



4: Marktunterstützung und Projektförderung
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Das BFE schreibt regelmässig Projekte aus, auf welche sich die Städte und Gemeinden bewerben können, um Energiemassnahmen mit Hilfe von Fördergeldern umzusetzen. Der Anbieter wird die Aufgabe haben, die Projektausschreibungen zu unterstützen und anschliessend die Städte und Gemeinden bei der Umsetzung zu begleiten und das Controlling sicherzustellen.
  • Projektdauer von 01.01.2021 bis 31.12.2026

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK01 Preis
20% ZK02 Konzepte
10% ZK03 Anbieterpräsentation
20% ZK04 Zusätzliche Erfahrungen und Fachkompetenzen des Projektleiters (SPOC)
12% ZK05 Zusätzliche Erfahrungen und Fachkompetenzen der Regionalleiter
5% ZK06 Zusätzliche Erfahrungen und Fachkompetenzen der Fachpersonen
3% ZK07 Dossierqualität

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 18 und 19 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



5: Kommunikation
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Für die anstehende Kommunikation stehen diejenigen Programme im Zentrum, die seitens «EnergieSchweiz für Gemeinden» im neuen Programm strategisch im Mittelpunkt sind. Es handelt sich um die Themen «Smart City», «2000-Watt-Gesellschaft», und «Energie-Region» (Lose 1-3). Neu wird ebenfalls das Programm «Projektförderung für Städte, Gemeinden und Regionen» (Los 4) ein kommunikativer Schwerpunkt. Zudem wird das Corporate Publishing des Zertifikats «2000-Watt-Areale» eine sehr gewichtige Aufgabe der Kommunikationsstelle ESfG sein. Aufgabe der Kommunikation-Agentur wird sein, diese spezifischen Aktivitäten zielgerichtet mit den jeweilig benötigten Kommunikations-Paketen in allen 3 Sprach-Regionen zu unterstützen.
  • Projektdauer von 01.01.2021 bis 31.12.2026

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK01 Preis
20% ZK02 Konzepte
10% ZK03 Anbieterpräsentation
20% ZK04 Zusätzliche Erfahrungen und Fachkompetenzen des Projektleiters (SPOC)
12% ZK05 Zusätzliche Erfahrungen und Fachkompetenzen der Regionalleiter
5% ZK06 Zusätzliche Erfahrungen und Fachkompetenzen der Fachpersonen
3% ZK07 Dossierqualität

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 23 und 24 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01 (alle Lose)
Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 (alle Lose)
Verfahrensgrundsätze / Lohngleichheit
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 01).
Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/logib.html). Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen.
oder
- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen.
oder
- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.
Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK03 (alle Lose)
Ansprechpartner Eskalationsverfahren
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner inkl. Stv., welcher bei Fragen oder der Eskalation von Problemen während der gesamten Vertragslaufzeit zuständig ist und Entscheide herbeiführen kann.
Falls nicht ein Geschäftsleitungsmitglied die Projektleitung inne hat, ist eine separate Person aufzuführen.
Der Ansprechpartner kann, gem. «Liste Fachpersonen»), in der deutschen und französischen Sprache (Niveau C1 resp. B2) kommunizieren.

EK04 (alle Lose)
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Ausschreibungsunterlagen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Der Austausch von Personal ist in jedem Fall ohne Kostenfolge für den Auftraggeber.

EK05 (alle Lose)
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
Der Anbieter bestätigt, folgende AGB vorbehaltlos zu akzeptieren:
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB.

EK06 (alle Lose)
Good Governance / Interessenskonflikte
Zur Vermeidung von Interessenskonflikten und einer klaren Marktpositionierung bestätigt der Anbieter, dass er bei Labels und Zertifikaten im Energie- und Umweltbereich für Städte und Gemeinden weder Eigentümer noch in operativ leitender Funktion tätig ist.

EK07 (alle Lose)
Kooperation mit weiteren Partnern des BFE
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft zur engen Kooperation mit aktuellen und zukünftigen Partnern bei aktuellen und zukünftigen Kampagnen und Programmen.

EK08 (alle Lose)
Wettbewerbsneutralität teilöffentlicher Anbieter
Anbieter mit teilöffentlichem Hintergrund (vollständige oder teilweise Finanzierung und/oder Beteiligung durch Bund, Kanton oder Gemeinde) haben ihre Marktbetätigungserlaubnis nachzuweisen und die wettbewerbsneutrale Ausgestaltung ihrer Offerte zu bestätigen.
Das Nichtvorliegen einer Markbetätigungserlaubnis oder ein Verstoss gegen die Wettbewerbsneutralität gilt bei Anbieter mit staatlichem Hintergrund als Ausschlussgrund nach Art. 11 BöB.
Nachweis:
Anbieterinnen ohne staatlichen Hintergrund:
Von Anbieterinnen ohne staatlichem Hintergrund genügt die Bestätigung des Fehlens eines staatlichen Hintergrundes.
Nachweis:
Anbieterin mit teilöffentlichem Hintergrund:
Bestätigung der Marktbetätigungserlaubnis und der wettbewerbsneutralen Ausgestaltung der Offerte.
Auf Nachfrage der Vergabestelle:
Zusätzliche, nachvollziehbare Dokumentation über die wettbewerbsneutrale Ausgestaltung der Offerte und die Marktbetätigungserlaubnis.
Anbieterin ohne staatlichem Hintergrund:
Bestätigung das Fehlen eines staatlichen Hintergrundes.

EK09 (alle Lose)
Keine unvereinbaren Mandate
Der Anbieter betreut aktuell und während einer allfälligen Zusammenarbeit mit dem BFE keine Mandate, die nicht mit den Zielen des BFE/ECH vereinbar sind und hat in den letzten drei Jahren auch keine solchen betreut. Konkret sind damit Projekte gemeint, die gegenläufig der Interessen der Energiestrategie 2050 sowie den strategischen Zielen von ECH gemäss https://www.energieschweiz.ch/page/de-ch/strategie2021-2030 laufen.

EK10 (alle Lose)
Einhaltung Pflichtenheft / Leistungsbeschrieb
Der Anbieter bestätigt, sämtliche Anforderungen und Spezifikationen gemäss Pflichtenheft und Leistungsbeschrieb vollumfänglich zu erfüllen.

EK11 (Los 1)
Erfahrung / Markttätigkeit
Der Anbieter bestätigt, dass die Unternehmen, welche die Regionalleitungen D, FR und IT innehaben, im Energie und Umweltbereich tätig sind.

EK11 (Lose 2, 3 und 4)
Erfahrung / Markttätigkeit
Der Anbieter bestätigt, dass die Unternehmen, welche die Regionalleitungen D, FR und IT innehaben, seit mindestens 3 Jahren im Energie- und / oder Umweltbereich tätig ist.

EK11 (Los 5)
Der Anbieter bestätigt, dass das Unternehmen im Bereich der Kommunikations- und Marketingdienstleistung (Corporate Publishing) seit mindestens 3 Jahren etabliert ist.
Dies beinhaltet insbesondere folgende Punkte:
• Medienarbeit (national/regional/lokal)
• Public Relations
• Publishing (on-/offline)
• Online-Kommunikation (komplexe Web-Auftritte, Social Media)

EK12 (alle Lose)
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft und den Anhängen umschrieben, in allen Landesteilen erfüllen zu können.

EK 13 (nur Los 4)
Unabhängigkeit
Die Anbieter ist unabhängig und prüft die eingehenden Dossiers von betreuten Projektausschreibungen ohne persönliche Wertung. Der Anbieter darf selbst an keinen Projektausschreibungen teilnehmen resp. daran beteiligt sein.
Wo in spezifischen Themenbereichen externe Experten zugezogene werden, welche auch eine offizielle Beratungsfunktion innehaben, treten diese in Projekten wo sie involviert sind, in den Ausstand.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Energie BFE
Mühelstrasse 4
3063 Ittigen
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1136927 (20051) 805 Programme EnergieSchweiz für Gemeinden