Ausschreibung 1136003: Fachunterstützung Schutzbauten und Zivilschutz
Publiziert am: 29. Mai 2020
armasuisse
Zur Erfüllung dieser Leistungen werden Anbieter gesucht, welche über Fachspezialisten mit ausgewiesener Erfahrung in Schutzbautechnik gemäss Vorgaben des BABS verfügen und die Kontinuität der Leistungserbringung in den Jahren 2021 bis 2027 gewährleisten können. Für das BABS ist die Inanspruchnahme von externen fachspezifischen kompetenten Leistungen insofern von grosser Bedeutung, weil sie aufgrund ihres Know-hows bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung der Grundlagen zur Sicherstellung und Werterhaltung der Schutzinfrastruktur des Bevölkerungsschutzes einen wesentlichen Beitrag leisten können.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Schweiz |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
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Lots : |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
29. Mai 2020 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung. |
28. Juli 2020 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden. |
7. August 2020 | Abgabetermin 00:00 | Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2 |
10. August 2020 | Offertöffnung | Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2 |
1. Januar 2021 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2027 | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.01.2021 bis 31.12.2027
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
70% | Leistung |
30% | Preis |
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.01.2021 bis 31.12.2027
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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70% | Leistung |
30% | Preis |
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.01.2021 bis 31.12.2027
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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70% | Leistung |
30% | Preis |
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.01.2021 bis 31.12.2027
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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70% | Leistung |
30% | Preis |
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.01.2021 bis 31.12.2027
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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70% | Leistung |
30% | Preis |
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.01.2021 bis 31.12.2027
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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70% | Leistung |
30% | Preis |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er die Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung übernimmt (inkl. Stellvertretung, Koordination). Der Anbieter führt alle an der Bietergemeinschaft Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Ein Wechsel der Federführung während dem Ausschreibungsverfahren ist der Vergabestelle umgehend schriftlich an die Adresse unter Ziffer 1.2 mitzuteilen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten..
Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien bzw. -nachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebots bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
E1 Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslands, welche belegt, dass beim Anbieter keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums).
E2 Lieferantenselbstdeklaration
E3 a)Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b)Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde und die im Rahmen des Beschaffungswesens angewandte Toleranzschwelle von 5% eingehalten ist.
E4 Der Anbieter bestätigt, die Gesamtverantwortung für das vorliegende Projekt zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen und Funktionen in Beilage 1.1 aufzuführen.
E5 Der Anbieter ist einverstanden, sich dem Geheim-schutzverfahren zu unterziehen, welches verschiedene Sicherheitsmassnahmen umfasst (vgl. VO über das Geheimschutzverfahren, SR 510.413).
Die Informationsschutzvorschriften des Bundes (insbesondere die Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes, SR 510.411) sind anzuwenden. Gilt für Unternehmen und Personen.
E6 Nachweis einer einzigen Kontaktperson (single point of contact SPOC) während des Ausschreibungsverfahrens.
E7 Nachweis einer einzigen Kontaktperson (single point of contact SPOC) für die Geschäftsabwicklung
Der SPOC ist bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig und kann den Entscheid herbeiführen.
E8 Nachweis der telefonischen Erreichbarkeit während der normalen Arbeitszeit, Montag bis Freitag 08:00 – 17:00 Uhr. Dieser Telefonanschluss muss eine Businessline (keine Warteschlaufe, kein 1st Level Support) sein und über eine schweizerische Telefonnummer in deutscher Sprache erreichbar sein (keine 0900 Nummer), Verrechnung höchstens zum üblichen Ortstarif.
E9 Der Anbieter verfügt für jedes angebotene Los über direkte Vorgesetzte, welche die eingesetzten Mitarbeitenden führen und fachlich beraten. Die Qualifikation und die Verfügbarkeit der Vorgesetzten ist innert 10 Tagen auf Aufforderung der Beschaffungsstelle hin nachzuweisen.
E10 Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistungen der vom Anbieter eingesetzten Fachpersonen werden durch die Bedarfsstelle beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Leistungs- und Mussanforderungen und Kriterien gemäss Leistungsbeschreibung festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet die Bedarfsstelle, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch eine Fachperson zu ersetzen, welche den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Fachpersonen auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Fachperson verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
E11 Bestätigung, dass die Anbieterin für die Ausführung der jeweiligen Einzelverträge die eigenen Räumlichkeiten mit vollständiger Infrastruktur und Arbeitsinstrumenten zur Verfügung stellt und bei Einsätzen beim Kunden oder seinen Partnern ebenfalls eigene Arbeitsinstrumente einsetzen kann (Personal Computer, Smartphone, Zeiterfassung, Internet-Zugang usw.).
E12 Von den im Rahmen der Ausschreibung angebotenen Fachpersonen wird eine hohe Verfügbarkeit, Flexibilität sowie Kontinuität während der ganzen Dauer des Auftrags verlangt.
Der Anbieter bestätigt, dass er fähig und bereit ist, die verlangten Leistungen wie in der Leistungsbeschreibung und –anforderung beschrieben - insbesondere auch die Verfügbarkeit der nachgefragten und angebotenen Fachpersonen gemäss den verlangten Anforderungen und Kompetenzen - während der gesamten Laufzeit des Einzelvertrages zu gewährleisten, vorbehältlich Austausch von Fachpersonen.
E13 Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz des Vertragsentwurfs.
E14 Bestätigung des Anbieters zur Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB für Dienstleistungsaufträge.
E15 Der Anbieter stellt sicher, dass die Datenbearbeitung ausschliesslich in der Schweiz erfolgt. Jeglicher Zugriff vom Ausland auf die Daten ist zu verhindern. Unter Datenbearbeitung ist jeder Umgang mit Daten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, insbesondere das Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Bekanntgeben, Archivieren oder Vernichten von Daten gemeint. Diese Klausel betrifft alle Daten, welche der Anbieter im Rahmen der Leistungserfüllung bearbeitet, insbesondere auch Daten aus Zwischenspeicherung oder Randdaten.
E16 Der Anbieter bestätigt, dass er (inkl. Konzern- und Tochtergesellschaften) und alle von ihm im Rahmen der Leistungserbringung beigezogenen Subunternehmer keiner rechtlichen oder sonstigen Pflicht unterliegen, Daten und Informationen insbesondere an ausländische Staaten herauszugeben.
Schriftliche Zusicherung auf erste Anfrage die nachfolgend aufgeführten Dokumente zu liefern, die die Erfüllung dieses Kriteriums belegen. Sind diese Dokumente nicht nachvollziehbar, widersprüchlich oder unvollständig, kann der Rahmenvertrag und/oder der Einzelvertrag aufgelöst werden.
1) Bestätigung des obersten Leitungsorgans des Anbieters.
2) Liste aller Konzern-Gesellschaften (auch Zweigniederlassungen oder Betriebsstätten) des Anbieters und aller Subunternehmer („Gesellschaftsliste“).
3) Begründung weshalb der Anbieter keiner rechtlichen oder sonstigen Pflichten unterliegt, Daten aus der Leistungserbringung herauszugeben.
E17 Bestätigung, dass die Anbieterin die volle Ergebnisverantwortung und Haftung für die in den jeweiligen Einzelverträgen konkretisierten Leistungen.
E18 Der Anbieter akzeptiert, dass die angebotenen Preise bzw. die in den Preisblättern gemachten Angaben integrierter Bestandteil des Vertrages werden.
Zusätzliche Informationen
keine
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Guisanplatz 1
CH 3003 Bern
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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