Ausschreibung 1135943: N05, 090091, VOMA BSA Lengnau - Luterbach / Los 701 Elektroinst.

Publiziert am: 9. Juni 2020

Bundesamt für Strassen ASTRA

Für den Abschnitt 84 der Nationalstrasse N05 mit den Tunnelobjekten Witi, Lüsslingen, Spitalhof und Birchi sind im Bereich der Niederspannungs- und Schwachstrominst. folgende Lief. und Leistungen zu erbringen:

Beleuchtung:
- Montage und Anschluss von Adaptations-, Durchfahrts-, Brandnot-, Fluchtweg-, und WELK-Beleuchtung sowie der Optischen Leiteinrichtung
- Lief. und und Inst. der Kabel und Kabeltrasse
- Demontage und Entsorgung Altanlagen
Signalisation:
- Ersatz der Grünen Balken / Blitzleuchten bei Notausgangstüren
Überwachungsanlagen:
- Rückbau und Entsorgung VTV Anlage und Linearmeldekabel
Kommunikation & Leittechnik:
- Ersatz Notrufsäulen
- Rückbau und Entsorgung NT-Kabel
- Umverlegen Strahlungskabel (nur WELK Birchi)
Kabelanlagen:
- Erweiterung Erdungsanlage
- Lief., Inst. und Anschluss Netzwerkkabel
Weiteres:
- Verkabelung und Anschluss diverser SGK
- Stellen von mobilen sanitären Einrichtungen sowie Sitzungs- und BL-Container für die Dauer des Projekts


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
9. Juni 2020 Publikationsdatum
9. Juni 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

11. August 2020 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
24. Juni 2020 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 01.07.2020 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 24.06.2020 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

11. August 2020 Abgabetermin 00:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr; Freitag 16:30 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

18. August 2020 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr; Freitag 16:30 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50 % ZK1: PREIS;
40 % ZK2: QUALITÄT AUSRÜSTUNGEN UND AUSFÜHRUNGEN;
10 % ZK3: ORGANISATION UND QM-KONZEPT;

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen.
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Firmenerfahrung/Referenz
EK2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Erfahrung Schlüsselperson
EK4: Nachweis der Verfügbarkeit
EK4: Anteil Subunternehmer

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

Zu EK1: 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich
Als vergleichbar gilt:
- Art der Infrastruktur: Autobahn, Kantonsstrasse, Hochleistungsstrasse
- Art des Werkes: Strassentunnel > 500 m
- Art des Projekts: Erneuerungsprojekt unter grundsätzlicher Auftrechterhaltung des Verkehrs (z.B. Nachtsperrungen, Teilsperrungen, Spursperrungen etc.)
- Aktivitäten: Niederspannungs- und Schwachstrominstallationen im Bereich Betriebs- und Sicherheitsausrüstung (BSA) im Fahrraum (mind. Teilanlagen Beleuchtung und Überwachungsanlagen)

Zu EK2: Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages

Zu EK3: Für die Schlüsselperson Leitender Elektromonteur als Baustellenverantwortlicher vor Ort:
1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.
Als vergleichbar gilt:
- Art der Infrastruktur: Autobahn, Kantonsstrasse, Hochleistungsstrasse
- Art des Werkes: Strassentunnel > 500 m
- Art des Projekts: Erneuerungsprojekt unter grundsätzlicher Auftrechterhaltung des Verkehrs (z.B. Nachtsperrungen, Teilsperrungen, Spursperrungen etc.)
- Aktivitäten: Niederspannungs- und Schwachstrominstallationen im Bereich Betriebs- und Sicherheitsausrüstung (BSA) im Fahrraum (mind. Teilanlagen Beleuchtung und Überwachungsanlagen)

Zu EK4: Für die Schlüsselperson Leitender Elektromonteur als Baustellenverantwortlicher vor Ort: Bestätigung der Verfügbarkeit während den Installationsarbeiten von mindestens 50 %

Zu EK5: Maximal 70 % der Leistung darf über Subunternehmen erbracht werden

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten.
Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Begehung findet keine statt.
2. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
4. Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. h VöB sowie Art. XV, lit. G, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.
5. Die für ein vollständiges und gültiges Angebot einzureichenden Unterlagen und deren Gliederung sind im Kapitel 2 des Deckblatts der Ausschreibungsunterlagen festgelegt.
6. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
7. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich.

Offizielles Publikationsorgan:

Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
zofingen@astra.admin.ch