Ausschreibung 1135943: N05, 090091, VOMA BSA Lengnau - Luterbach / Los 701 Elektroinst.
Publiziert am: 9. Juni 2020
Bundesamt für Strassen ASTRA
Für den Abschnitt 84 der Nationalstrasse N05 mit den Tunnelobjekten Witi, Lüsslingen, Spitalhof und Birchi sind im Bereich der Niederspannungs- und Schwachstrominst. folgende Lief. und Leistungen zu erbringen: Beleuchtung:
- Montage und Anschluss von Adaptations-, Durchfahrts-, Brandnot-, Fluchtweg-, und WELK-Beleuchtung sowie der Optischen Leiteinrichtung
- Lief. und und Inst. der Kabel und Kabeltrasse
- Demontage und Entsorgung Altanlagen
Signalisation:
- Ersatz der Grünen Balken / Blitzleuchten bei Notausgangstüren
Überwachungsanlagen:
- Rückbau und Entsorgung VTV Anlage und Linearmeldekabel
Kommunikation & Leittechnik:
- Ersatz Notrufsäulen
- Rückbau und Entsorgung NT-Kabel
- Umverlegen Strahlungskabel (nur WELK Birchi)
Kabelanlagen:
- Erweiterung Erdungsanlage
- Lief., Inst. und Anschluss Netzwerkkabel
Weiteres:
- Verkabelung und Anschluss diverser SGK
- Stellen von mobilen sanitären Einrichtungen sowie Sitzungs- und BL-Container für die Dauer des Projekts
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
9. Juni 2020 | Publikationsdatum | |
9. Juni 2020 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
11. August 2020 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
24. Juni 2020 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 01.07.2020 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 24.06.2020 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
11. August 2020 | Abgabetermin 00:00 | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
18. August 2020 | Offertöffnung | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
50 % | ZK1: PREIS; |
40 % | ZK2: QUALITÄT AUSRÜSTUNGEN UND AUSFÜHRUNGEN; |
10 % | ZK3: ORGANISATION UND QM-KONZEPT; |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen.
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Firmenerfahrung/Referenz
EK2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Erfahrung Schlüsselperson
EK4: Nachweis der Verfügbarkeit
EK4: Anteil Subunternehmer
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
Zu EK1: 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich
Als vergleichbar gilt:
- Art der Infrastruktur: Autobahn, Kantonsstrasse, Hochleistungsstrasse
- Art des Werkes: Strassentunnel > 500 m
- Art des Projekts: Erneuerungsprojekt unter grundsätzlicher Auftrechterhaltung des Verkehrs (z.B. Nachtsperrungen, Teilsperrungen, Spursperrungen etc.)
- Aktivitäten: Niederspannungs- und Schwachstrominstallationen im Bereich Betriebs- und Sicherheitsausrüstung (BSA) im Fahrraum (mind. Teilanlagen Beleuchtung und Überwachungsanlagen)
Zu EK2: Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages
Zu EK3: Für die Schlüsselperson Leitender Elektromonteur als Baustellenverantwortlicher vor Ort:
1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.
Als vergleichbar gilt:
- Art der Infrastruktur: Autobahn, Kantonsstrasse, Hochleistungsstrasse
- Art des Werkes: Strassentunnel > 500 m
- Art des Projekts: Erneuerungsprojekt unter grundsätzlicher Auftrechterhaltung des Verkehrs (z.B. Nachtsperrungen, Teilsperrungen, Spursperrungen etc.)
- Aktivitäten: Niederspannungs- und Schwachstrominstallationen im Bereich Betriebs- und Sicherheitsausrüstung (BSA) im Fahrraum (mind. Teilanlagen Beleuchtung und Überwachungsanlagen)
Zu EK4: Für die Schlüsselperson Leitender Elektromonteur als Baustellenverantwortlicher vor Ort: Bestätigung der Verfügbarkeit während den Installationsarbeiten von mindestens 50 %
Zu EK5: Maximal 70 % der Leistung darf über Subunternehmen erbracht werden
Zusätzliche Informationen
Keine.
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
Bleiben vorbehalten.
Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1. Begehung findet keine statt.
2. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
4. Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. h VöB sowie Art. XV, lit. G, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.
5. Die für ein vollständiges und gültiges Angebot einzureichenden Unterlagen und deren Gliederung sind im Kapitel 2 des Deckblatts der Ausschreibungsunterlagen festgelegt.
6. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
7. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich.
Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend.
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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