Ausschreibung 1135891: Fachunterstützung Fachanwendung Verkehrsunfälle - Analysen mit GIS (FU

Publiziert am: 25. Mai 2020

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strassenverkehr, Bereich ISA

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat ein Managementinformationssystem Strasse und Strassenverkehr konzipiert, entwickelt und eingeführt. Es besteht aus einem Basissystem sowie verschiedenen Fachanwendungen. Die Ausschreibung betrifft die Fachanwendung Verkehrsunfälle - Analysen mit GIS (VUGIS).

Mit VUGIS werden Verkehrsunfälle für die geographische Analyse zur Verfügung gestellt. VUGIS unterstützt die Kantone und das ASTRA bei der geographischen Visualisierung, Auswertung und Analyse von Verkehrsunfällen und beim Vollzug von Via sicura.

VUGIS ist seit März 2011 in Betrieb und aktuell ist der Release 3.10 seit Dezember 2019 produktiv.

Die Beschaffung umfasst die Leistungen für die Fachunterstützung im Rahmen der Betriebsphase (Grundwartung und erweiterten Wartung) der Fachanwendung.

Die Fachunterstützung wird bei Bedarf hinzugezogen und unterstützt den Anwendungsverantwortlichen bei fachlichen und GIS-technischen Fragen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Ittigen (Bern).

Sitzungen zwischen ASTRA und der Fachunterstützung werden in Ittigen (Bern) durchgeführt.

Die Fachunterstützung erbringt ihre Leistungen grundsätzlich von ihrem Standort aus.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
25. Mai 2020 Publikationsdatum
25. Mai 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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24. Juli 2020 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
15. Juni 2020 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher oder französischer Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 19.06.2020 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 15.06.2020 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

24. Juli 2020 Abgabetermin 00:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Für vorbefasste Firmen - auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Achtung, die Öffnungszeiten können wegen der besonderen Situation Covid-19 ändern. Bitte vorgängig nachfragen.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten.

30. Juli 2020 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Für vorbefasste Firmen - auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Achtung, die Öffnungszeiten können wegen der besonderen Situation Covid-19 ändern. Bitte vorgängig nachfragen.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten.

1. November 2020 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2024 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Methodische und technische Leistungsfähigkeit

EK2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

EK3: Lohngleichheit von Mann und Frau

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

Zu EK1
EK 1.1: Erfahrung / Referenzen der Unternehmung: Nachweis von zwei in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder seit mindestens 1 Jahr laufenden Projekten/Anwendungen. Davon je eines aus dem Bereich der Fachunterstützung eines komplexen GIS (Geografisches Informationssystem) und eines aus dem Bereich der geografischen oder statistischen Analyse von Verkehrsunfällen.

EK 1.2: Die Schlüsselpersonen müssen mindestens 2-sprachig sein: Deutsch/Französisch. Für eine der Sprachen wird mindestens Muttersprache oder Stufe C1 (gemäss europäischen Referenzrahmen für Sprachen) vorausgesetzt, für die andere Sprache wird mindestens Stufe B2 (gemäss europäischen Referenzrahmen für Sprachen) erwartet.
Die Schüsselpersonen müssen in der Lage sein auf Englisch kommunizieren zu können. Es wird mindestens Stufe B2 (gemäss europäischen Referenzrahmen für Sprachen) erwartet.

Zu EK2:
Handels- und Betreibungsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate;
Anbieterinnen und Anbieter aus dem Ausland reichen eine vergleichbare, aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes ein.

Zu EK3:
Nachweis des Anbieters, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. Der Nachweis erfolgt mit rechtsgültiger Unterzeichnung des Selbstdeklarationsblattes der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB. Link: https://www.beschaffung.admin.ch/dam/bpl/de/dokumente/Anbieter/Selbstdeklaration/Selbstdeklaration_allgemein.pdf.download.pdf/Selbstdeklaration_allgemein.pdf.
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Der Nachweis erfolgt per Selbsttest (Logib, Link: https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Reine Angebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit
der Kredite;

2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;

3. Ausschluss, Vorbefassung: Techdata AG ist von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen;

4. Die Firma INSER SA als bisheriger Leistungserbringer ist zur Teilnahme am vorliegenden Verfahren zugelassen, da sie an der Vorbereitung der vorliegenden Ausschreibung nicht beteiligt war und alle durch sie erarbeiteten Ergebnisse zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden (siehe Punkt 5). Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch INSER SA endet am 06.07.2020. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4;

5. Ein Computer mit Zugriff auf die Fachanwendung und ein lokales Verzeichnis mit den Schulungsunterlagen und den FME-Workspaces steht den Anbietern im ASTRA gegen Voranmeldung vom 08.06.2020 bis 12.06.2020 zur Einsichtnahme zur Verfügung. Jeder Anbieter darf das System einmal während maximal 4 Std. einsehen. Termine müssen 1 Woche im Voraus beim ASTRA über: ausschreibung-vugis@astra.admin.ch beantragt werden.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strassenverkehr, Bereich ISA
Mühlestrasse 2
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
ausschreibung-vugis@astra.admin.ch