Ausschreibung 1135593: (20107) 341 Forschungsprojekt: Das Leben von Tieren humaner beenden.

Publiziert am: 25. Mai 2020

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Ziel dieses gezielten Forschungsaufrufs ist es, Gase oder Gasgemische im Vergleich zu Kohlendioxid (CO2) zu untersuchen, mit denen zwei Altersgruppen von Mäusen, Ratten, Hühnern und Schweinen vor der Euthanasie oder dem Schlachten humaner bewusstlos gemacht werden könnten.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Mäuse

  • Lot 2:

    Ratten

  • Lot 3:

    Hühner

  • Lot 4:

    Schweine


Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
25. Mai 2020 Publikationsdatum
25. Mai 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunterladen. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

2. Juni 2020 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

6. Juli 2020 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.

- Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
- Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

9. Juli 2020 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.

- Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
- Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Mäuse
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Beginn: Q1 2021 – Ende: Q4 2023 für den Grundauftrag und beide Optionen
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
300 Punkte ZK01 Preis
200 Punkte ZK02 Nachweis der Forschungsqualifikation für Mäuse
500 Punkte ZK03 Forschungskonzept

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Dokument "Specifications_document" unter Ziffer 6 ersichtlich.



2: Ratten
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Beginn : Q1 2021 – Ende: Q4 2023 für den Grundauftrag und beide Optionen
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
300 Punkte ZK01 Preis
200 Punkte ZK02 Nachweis der Forschungsqualifikation für Ratten
500 Punkte ZK03 Forschungskonzept

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Dokument "Specifications_document" unter Ziffer 6 ersichtlich.



3: Hühner
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Beginn : Q1 2021 – Ende: Q4 2023 für den Grundauftrag und beide Optionen
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
300 Punkte ZK01 Preis
200 Punkte ZK02 Nachweis der Forschungsqualifikation für Hühner
500 Punkte ZK03 Forschungskonzept

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Dokument "Specifications_document" unter Ziffer 6 ersichtlich.



4: Schweine
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Beginn : Q1 2021 – Ende: Q4 2023 für den Grundauftrag und beide Optionen
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
300 Punkte ZK01 Preis
200 Punkte ZK02 Nachweis der Forschungsqualifikation für Schweine
500 Punkte ZK03 Forschungskonzept

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Dokument "Specifications_document" unter Ziffer 6 ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, die die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01 Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis
Kreuzen Sie das entsprechende Feld in Spalte «Bestätigung / Bemerkungen des Anbieters» an.
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang Nr. 2).
Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/logib.html). Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen;
oder
- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen;
oder
- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.
Das entsprechende Schreiben/Zertifikat ist einzureichen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).

EK03 Erfahrung im Projektmanagement
Der Anbieter bestätigt, dass er oder die Dritten, die er einsetzt (Subunternehmer und Unterlieferanten), mit der Umsetzung von Projekten, die hinsichtlich Umfang und Komplexität der Leistungen mit diesem Auftrag vergleichbar sind, genügend Erfahrung hat, indem er 1 Referenz zu einem Projekt angibt, das in den letzten 5 Jahren umgesetzt wurde.

EK04 Sprache
Der Anbieter bestätigt, dass die Sprache für das gesamte Projekt Englisch ist.

EK05 Personelle Ressourcen
Der Anbieter bestätigt, über die notwendigen personellen Ressourcen zu verfügen, um den Auftrag gemäss Pflichtenheft auszuführen.

EK06 Studienleitung Mäuse
Der Anbieter bestimmt einen Studienleiter und einen stellvertretenden Studienleiter für die Studie mit Mäusen. Eine Person kann gleichzeitig als Studienleiter oder Stellvertreter für die verschiedenen Studien mit Ratten, Hühnern und Schweinen fungieren.

EK07 Studienleitung Ratten
Der Anbieter bestimmt einen Studienleiter und einen stellvertretenden Studienleiter für die Studie mit Ratten. Eine Person kann gleichzeitig als Studienleiter oder Stellvertreter für die verschiedenen Studien mit Mäusen, Hühnern und Schweinen fungieren.

EK08 Studienleitung Hühner
Der Anbieter bestimmt einen Studienleiter und einen stellvertretenden Studienleiter für die Studie mit Hühnern. Eine Person kann gleichzeitig als Studienleiter oder Stellvertreter für die verschiedenen Studien mit Mäusen, Ratten und Schweinen fungieren.

EK09 Studienleitung Schweine
Der Anbieter bestimmt einen Studienleiter und einen stellvertretenden Studienleiter für die Studie mit Schweine. Eine Person kann gleichzeitig als Studienleiter oder Stellvertreter für die verschiedenen Studien mit Mäusen, Ratten und Hühnern fungieren.

EK10 Expertise für die Studie mit Mäusen
Der Anbieter bestätigt, dass er oder die Dritten, die er einsetzt (Subunternehmer und Unterlieferanten), über das Fachwissen für die Ermittlung und Umsetzung der erforderlichen Bewertungsmethoden bei Mäusen verfügen.
Eine Person, auch der Studienleiter, kann gleichzeitig für die verschiedenen Studien mit Ratten, Hühnern und Schweinen angegeben werden.

EK11 Expertise für die Studie mit Ratten
Der Anbieter bestätigt, dass er oder die Dritten, die er einsetzt (Subunternehmer und Unterlieferanten), über das Fachwissen für die Ermittlung und Umsetzung der erforderlichen Bewertungsmethoden bei Ratten verfügen.
Eine Person, auch der Studienleiter, kann gleichzeitig für die verschiedenen Studien mit Mäusen, Hühnernund Schweinen angegeben werden.

EK12 Expertise für die Studie mit Hühnern
Der Anbieter bestätigt, dass er oder die Dritten, die er einsetzt (Subunternehmer und Unterlieferanten), über das Fachwissen für die Ermittlung und Umsetzung der erforderlichen Bewertungsmethoden bei Hühnern verfügen.
Eine Person, auch der Studienleiter, kann gleichzeitig für die verschiedenen Studien mit Mäusen, Ratten und Schweinen angegeben werden.

EK13 Expertise für die Studie mit Schweinen
Der Anbieter bestätigt, dass er oder die Dritten, die er einsetzt (Subunternehmer und Unterlieferanten), über das Fachwissen für die Ermittlung und Umsetzung der erforderlichen Bewertungsmethoden bei Schweinen verfügen.
Eine Person, auch der Studienleiter, kann gleichzeitig für die verschiedenen Studien mit Mäusen, Ratten und Hühnern angegeben werden.

EK14 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes
Der Anbieter akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundes:
- Allgemeine Vertragsbedingungen des Bundes für Forschungsverträge vom Juni 2010, Stand: Dezember 2013 (Anhang 4)

EK15 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter akzeptiert den Vertragsentwurf in Anhang 5 des Pflichtenhefts ohne Vorbehalte.

EK16 Zugriff auf Rohdaten
Der Anbieter bestätigt, dass die Vergabestelle vollen Zugriff auf alle Rohdaten im Zusammenhang mit diesem Projekt hat.

EK17 Bewilligungen
Der Anbieter bestätigt, dass er im Zusammenhang mit der Erfüllung des gesamten Mandats selbstständig alle gesetzlich erforderlichen Bewilligungen (einschliesslich Arbeitsbewilligungen, Genehmigungen für Tierversuche usw.) einholt und einhält.

EK18 Kommunikation
Der Anbieter bestätigt, dass er das BLV kontaktiert, bevor er irgendwelche Informationen zur Studie und zu deren Ergebnissen kommuniziert (dies betrifft u. a. Poster, Abstracts, wissenschaftliche Plattformen, soziale Medien und Medienanfragen).

EK19 Veröffentlichung der Studienergebnisse
Der Anbieter bestätigt, dass alle Studienergebnisse in Open-Access-Zeitschriften veröffentlicht werden.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Vertragsbedingungen des Bundes für Forschungsverträge vom Juni 2010, Stand: Dezember 2013.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

2. Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch


Kontakt

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Schwarzenburgstrasse 155
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch