Ausschreibung 1135577: SAP DL FUB

Publiziert am: 21. Mai 2020

armasuisse

Die Führungsunterstützungsbasis (FUB) erbringt im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) Leistungen für das VBS. Sie stellt die Büroautomation, Fachanwendungen sowie Informations- und Kommunikationssysteme und ERP-Anwendungen im VBS bereit. Die FUB ist verantwortlich für den Betrieb, Support und der Weiterentwicklung der Systeme, Anwendungen und Produkte in der Datenverarbeitung.
Ziel dieser Ausschreibung ist es Anbieter zu finden, die die FUB beim Betrieb der bestehenden SAP R/3 Systemen und beim Umstieg auf die neue ERP Technologie S4/HANA unterstützen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

ganze Schweiz

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Engineering

  • Lot 2:

    Integrationsmanagement

  • Lot 3:

    Applikationsberatung

  • Lot 4:

    Basistechnologieberatung

  • Lot 5:

    Strategisches Management


Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
21. Mai 2020 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung.

12. Juni 2020 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, sich über allfällige Einträge im Frageforum zu informieren.

1. Juli 2020 Abgabetermin 00:00

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:
a) Bei Abgabe beim "Verwaltungszentrums Guisanplatz 1", Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. Hd von CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
•Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 1.2) an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden.
•Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements bis spätestens bis 15.00 Uhr am unter Ziffer 8.3 erwähnten Abgabetermin zu erfolgen.
•Öffnungszeiten des Rampenmanagements: Mo - Fr 07.00 - 12.00 h / 13.00 - 15.00 h (ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).
b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots, mit Angabe des betreffenden Projekts, an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

3. Juli 2020 Offertöffnung

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:
a) Bei Abgabe beim "Verwaltungszentrums Guisanplatz 1", Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. Hd von CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
•Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 1.2) an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden.
•Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements bis spätestens bis 15.00 Uhr am unter Ziffer 8.3 erwähnten Abgabetermin zu erfolgen.
•Öffnungszeiten des Rampenmanagements: Mo - Fr 07.00 - 12.00 h / 13.00 - 15.00 h (ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).
b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots, mit Angabe des betreffenden Projekts, an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

1. Januar 2021 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2029 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Engineering
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.01.2021 bis 31.12.2029

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



2: Integrationsmanagement
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.01.2021 bis 31.12.2029

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



3: Applikationsberatung
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.01.2021 bis 31.12.2029

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



4: Basistechnologieberatung
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.01.2021 bis 31.12.2029

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



5: Strategisches Management
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.01.2021 bis 31.12.2029

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er die Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung übernimmt (inkl. Stellvertretung, Koordination). Der Anbieter führt alle an der Bietergemeinschaft Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Ein Wechsel der Federführung während dem Ausschreibungsverfahren ist der Vergabestelle umgehend schriftlich an die Adresse unter Ziffer 1.2 mitzuteilen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten..

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien bzw. -nachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebots bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
E1 Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslands, welche belegt, dass beim Anbieter keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind. Von allen beteiligten Firmen beizulegen.
E2 Lieferantenselbstdeklaration
E3 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b)Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde und die im Rahmen des Beschaffungswesens angewandte Toleranzschwelle von 5% eingehalten ist.
E4 Der Anbieter bestätigt, die Gesamtverantwortung für die Dienstleistung für das angebotene Los zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist.
E5 Der Anbieter ist einverstanden, sich dem Geheim-schutzverfahren zu unterziehen, welches verschiedene Sicherheitsmassnahmen umfasst (vgl. VO über das Geheimschutzverfahren, SR 510.413).
Die Informationsschutzvorschriften des Bundes (insbesondere die Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes, SR 510.411) sind anzuwenden. Gilt für Unternehmen und Personen.
E6 Nachweis einer einzigen Kontaktadresse (single point of contact SPOC) während des Ausschreibungsverfahrens.
E7 Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz des Vertragsentwurfs.
E8 Der Anbieter bestätigt, dass er die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere zu Datenschutz und Datensicherheit kennt und einhält.
E9 Der Anbieter erklärt, gegen Personen- und Sachschäden Dritter versichert zu sein.
Der Anbieter muss die jeweilig versicherte Summe und Versicherungsgesellschaft mit Policen-Nummer angeben und seinem Angebot einen entsprechenden Versicherungsnachweis beilegen.
E10 Der Anbieter bestätigt, dass die angebotenen Fachpersonen zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes vertraglich mittelbar (Subunternehmer) oder unmittelbar (Arbeitsverhältnis) gebunden sind, so dass die Ressourcen-Verfügbarkeit zur Auftragserfüllung gewährleistet ist.
E11 Der Anbieter akzeptiert, dass keine Spesen für Arbeiten an den im Pflichtenheft aufgeführten Standorten oder am Standort des Anbieters ausbezahlt werden.
E12 Der Anbieter bestätigt, die jährliche Leistungsbeschreibung innerhalb des Rahmenvertrages und die Rapportierung gemäss Vorgaben des Auftraggebers durchzuführen.
E13 Der Anbieter stellt sicher, dass es Stellvertretungsregelungen für Fachpersonen gibt und dass die Fachpersonen innerhalb von vier Wochen durch gleichwertige Fachpersonen ausgewechselt werden (z.B. wegen Kündigung, längerem Urlaub, Krankheit usw.) und dadurch für den Auftraggeber keine Kosten entstehen. Fallen durch die Auswechslung von Fachpersonen Kosten für die spezifische fachliche Einarbeitung neuer Mitarbeiter an, übernimmt diese der Anbieter.
E14 Der Anbieter bestätigt betreffend Ersatz unqualifizierter Fachpersonen:
Im Falle der Zuschlagserteilung verpflichtet sich der Anbieter, Fachpersonen, welche er dem Auftraggeber für diesen Auftrag zur Verfügung stellt und welche den Anforderungen nicht (mehr) genügen, auf Verlangen des Auftraggebers innert 4 Wochen durch Personen zu ersetzen, welche den erwähnten Anforderungen genügen.
Eine Beurteilung der Leistung und des Verhaltens erfolgt durch den Auftraggeber. Wird dabei eine Diskrepanz zwischen den Anforderungen und der erbrachten Leistung oder dem Verhalten festgestellt, erhält der Anbieter Gelegenheit, innert einer Woche zu den Mängeln Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob die Unternehmung verpflichtet wird, die zur Verfügung gestellte Fachperson zu ersetzen.
Fallen durch die Auswechslung von Fachpersonen Kosten für die spezifische fachliche Einarbeitung neuer Mitarbeiter an, übernimmt diese der Anbieter.
E15 Der Anbieter bestätigt schriftlich, dass alle angebotenen und zum Einsatz gelangenden Personen für die Dauer des geplanten Einsatzes einen aufenthaltsrechtlichen Status haben oder haben werden, welcher sie berechtigt in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit im angebotenen Umfang nachzugehen.
E16 Der Anbieter bestätigt schriftlich, dass die eingesetzten Personen fliessend Deutsch sprechen und sich in Deutsch auch schriftlich ausdrücken können. Der Anbieter bestätigt, dass die eingesetzten Personen fähig sind Konzepte zu erarbeiten und in deutscher Sprache zu dokumentieren. Die Projektsprache ist Deutsch.
E17 Der Anbieter hat sämtliche bewilligungs- und arbeitsrechtlichen Vorkehrungen getroffen, damit seine Mitarbeiter im Falle eines Zuschlags in Ausnahmefällen auch ausserhalb der regulären Arbeitszeit (06:00 – 22:00), insbesondere an Sonn- und Feiertagen, Tätigkeiten und Support im Rahmen des Arbeitsrechts leisten können.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Nachverhandlungen:

Keine. Der Anbieter ist angehalten, sein bestes Angebot einzureichen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

armasuisse
Guisanplatz 1
CH 3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
wto@armasuisse.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1135577 SAP DL FUB