Ausschreibung 1135023: Mobility Pricing: Gebührenkonzept

Publiziert am: 13. Mai 2020

Bundesamt für Strassen ASTRA

Ausarbeitung einer Konzeption für eine fahrleistungsabhängige Abgabe zur Ablösung der Mineralölsteuern und allenfalls weiterer Verkehrsabgaben (Nationalstrassenabgabe, Automobilsteuer, Abgabe auf Elektrofahrzeuge) mit dem Ziel der Sicherstellung der langfristigen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur.
Der Auftrag beinhaltet:
1 Allgemeine Projektunterstützung
2 Ausarbeitung Gebührenkonzept
3 Ausarbeitung Erhebungskonzept
4 Analyse direkter Folgewirkungen
5 Ausarbeitung eines Bewertungskonzepts sowie Durchführen einer Bewertung
6 Dokumentation mit Zwischenberichten und Schlussbericht
Optionen 1-3 (vgl. Ziffer 2.9)


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Ittigen, ASTRA und am Ort des Beauftragten.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
13. Mai 2020 Publikationsdatum
13. Mai 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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24. Juni 2020 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
2. Juni 2020 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 09.06.2020 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 02.06.2020 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

24. Juni 2020 Abgabetermin 15:00

Frist für die Einreichung des Angebotes:
Datum:24.06.2020
Formvorschriften:
Es sind 3 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

29. Juni 2020 Offertöffnung

Frist für die Einreichung des Angebotes:
Datum:24.06.2020
Formvorschriften:
Es sind 3 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

14. September 2020 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2021 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

EK1 Firmenerfahrungen/-referenzen
EK2 Selbstdeklaration
EK3 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK4 Sprachkenntnisse des Projektleiters

Geforderte Nachweise:

Geforderte Nachweise
Die nachfolgenden Eignungsnachweise/Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten kann auf das Angebot nicht eingegangen werden:

Zu EK1: Erklärung über die Leistungserbringung vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung im Themenbereich Verkehrsökonomie anhand von 2 vergleichbaren und abgeschlossenen Referenzprojekte.

Zu EK2 Bestätigung der Einhaltung der in der Schweiz geltenden Bestimmungen zum Arbeitsschutz und zur Lohngleichheit von Mann und Frau.
Nachweis des Anbieters, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der
Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. Der Nachweis erfolgt mit rechtsgültiger
Unterzeichnung des Selbstdeklarationsblattes der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB.
Link:
https://www.beschaffung.admin.ch/dam/bpl/de/dokumente/Anbieter/Selbstdeklaration/Selbstde
klaration_allgemein.pdf.download.pdf/Selbstdeklaration_allgemein.pdf.
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils
mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie
die Lohnpraxis überprüft wurde. Der Nachweis erfolgt per Selbsttest (Logib, Link:
https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Der
Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen einzureichen
(nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).

Zu EK3: Nach Einreichen des Angebots und vor dem Zuschlag ist auf Aufforderung des Auftraggebers einzureichen:
- Handelsregisterauszug
nicht älter als drei Monate

Zu EK4: Der Projektleiter sichert Deutsch (Projektsprache) mindestens Niveau B2 (schriftlich und mündlich) gemäss gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GeRS/CEFR) zu.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Reine Angebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
3. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.

*****
Zuschlagskriterien
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:

ZK1: Erfahrungen und Kompetenzen der Schlüsselpersonen (30%)

ZK1.1: Fachpersonen (20%)
Mindestens zwei Fachpersonen decken mit ihren Kompetenzen und Erfahrungen die folgenden Themen ab:
a) Verkehrsökonomie, insbesondere Modellierung Treibstoffverbrauch (spezifische Verbräuche nach Fahrzeugen, Gesamtverbrauch) und damit indirekt der Mineralölsteuereinnahmen, Tanktourismus, Non-Road und allgemeine ökonomische/ökologische Wirkungsanalysen (4%)
b) Verkehrsabgaben (Mineralölsteuergesetz, Nationalstrassenabgabegesetz, Automobilsteuer Schwerverkehrsabgabegesetz, kantonale Motorfahrzeugsteuern) und deren Funktionsweise (4%)
c) Verkehrszulassung und Typengenehmigung von Fahrzeugen und die damit verbundenen Vollzugssysteme/-regelungen; Fahrzeugtechnik insbesondere hinsichtlich Antriebe, Antriebsmittel, Energieverbrauch, Emissionen (4%)
d) Erhebungskonzepte von Strassenabgaben bzw. –benutzungsgebühren: Technologien, Prozesse, Umsetzung (4%)
e) Bewertungskonzepte und Bewertung von Projektvarianten (4%)

Die genannten Fachpersonen dürfen nicht mit dem Projektleiter identisch sein. Der Anbieter beschreibt die Kompetenzen und Berufserfahrung der genannten Fachpersonen im entsprechenden Thema anhand eines Referenzprojektes und weiterer Angaben.

ZK1.2: Projektleiter (10%)
a) Fundierte Kompetenzen des Projektleiters in der Führung von komplexen und grösseren Projekten. Der Anbieter beschreibt 1 Referenzprojekt des Projektleiters, welcher dieser als Projektleiter erfolgreich abgeschlossen hat und welches mit dem ausgeschriebenen Projekt hinsichtlich Komplexität und inhaltlichen Anforderungen (Verkehrsökonomie) vergleichbar ist. (5%)
b) Berufserfahrung als Projektleiter (5%)
Bewertet werden Berufstätigkeiten, Kompetenzen und Anzahl Jahre.

ZK2: Zweckmässigkeit des Vorgehenskonzepts:
Arbeitsschritte, Methoden, Instrumente (27%)
Das vorgeschlagene Vorgehenskonzept zur Erbringung der Leistungen ist geeignet/ zweckmässig und nachvollziehbar und lässt auf eine effiziente Erreichung der Ergebnisse schliessen.
Für die Leistungen 2–5 und die Option 1 beschreiben die Anbieter das Vorgehenskonzept. Es soll bei der Beschreibung deutlich gemacht werden, mit welchen Arbeitsschritten und mit welchen Methoden und möglichen Daten, Mitteln und Grundlagen eine Beantwortung der Fragen herbeigeführt werden kann.

ZK2.1: Leistung Nr. 2: Gebührenkonzept (7%)
ZK2.2: Leistung Nr. 3: Erhebungskonzept (5%)
ZK2.3: Leistung Nr. 4: Direkte Folgewirkungen (5%)
ZK2.4: Leistung Nr. 5: Bewertung (5%)
ZK2.5: Option 1/Leistung Nr. 7.1: Zusatzvariante fahrleistungsabhängige Abgabe «plus» (5%)

ZK 3: Preis (20%)

ZK4: Auftragsverständnis und kritische Würdigung (15%)
Wiedergabe und Einschätzung des ausgeschriebenen Auftrags (inkl. Option 1) aus der Sicht der anbietenden Firma. Abriss über die erwarteten Problemfelder, mögliche Schwierigkeiten und Projektrisiken, sowie vorbeugenden Massnahmen, inkl. solche zur Einhaltung der Termine und des Aufwandes.
Der Anbieter beschreibt gemäss seinem Verständnis und in eigenen Worten den Auftrag und analysiert diesen kritisch hinsichtlich den zu erwartenden Problemfeldern, Schwierigkeiten, Projektrisiken, fehlenden Aspekten und schlägt entsprechende Massnahmen vor, um den Projekterfolg sicher zu stellen (separat für jede Grundleistung und die Option 1).
ZK4.1: Leistung Nr. 2: Gebührenkonzept (3%)
ZK4.2: Leistung Nr. 3: Erhebungskonzept (3%)
ZK4.3: Leistung Nr. 4: Direkte Folgewirkungen (3%)
ZK4.4: Leistung Nr. 5: Bewertung (3%)
ZK4.5: Option 1/ Leistung Nr. 7.1: Zusatzvariante fahrleistungsabhängige Abgabe «plus» (3%)

ZK5: Zweckmässigkeit und Plausibilität der Projektplanung (8%)
Der Anbieter beschreibt die von ihm gewählte Projektplanung. Es soll auch aufgezeigt werden, wie der Auftraggeber in die verschiedenen zu treffenden Entscheidungen (insb. bei der Definition des Gebührenkonzepts) effizient eingebunden wird.
ZK5.1: Projektorganisation, übrige Projektmitarbeiter und Arbeitsweise innerhalb des Anbieters (2%)
ZK5.2: Ablauf/Projektstrukturplan und Termin-/Meilensteinplanung (2%)
ZK5.3: Koordination und Zusammenarbeit mit dem Aufraggeber (2%)
ZK5.4: Qualitätssicherung (2%)

Preisbewertung (20%)
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Benotung der übrigen Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = Sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Normale, durchschnittliche Erfüllung; Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gute Erfüllung; Qualitativ gut
5 = Sehr gute Erfüllung; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Mühlestrasse 2, Ittigen
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
info@astra.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1135023 Mobility Pricing: Gebührenkonzept