Ausschreibung 1134077: (20123) 608 ALPIN 2.0

Publiziert am: 11. Mai 2020

Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB

Dienstleistungen im Bereich Projektmanagement für strategisch wichtige, grosse oder komplexe Projekte innerhalb der Bundesverwaltung. Gesucht werden zwölf Anbieter. Vom 01.01.2021 – Ende 2025 sollen insgesamt optional Leistungen für total 180 Mio. Schweizer Franken im Abrufverfahren bezogen werden.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Standorte der Bundesverwaltung in der Schweiz; abweichende Regelungen ergeben sich aus den Einzelverträgen.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
11. Mai 2020 Publikationsdatum
11. Mai 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

27. Mai 2020 Frist für Fragen

Es werden 2 Fragerunden durchgeführt.
Datum: Fragerunde 1: 27.05.2020, Fragerunde 2: 17.06.2020

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

3. Juli 2020 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

10. Juli 2020 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Januar 2021 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2025 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% ZK 01 – 04: Qualität und Leistung
31% ZK 05: Preis
9% ZK 06: Assessment

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01 Leistungsfähigkeit
Der Anbieter bestätigt, dass er über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit verfügt, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 Grundsätze BKB
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang A06).
Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/logib.html). Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen.
oder
- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen.
oder
- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.
Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen.
Der Eignungsnachweis im Anhang A06 ist ausgefüllt als Beilage B06 gemäss Angebotsstruktur mit dem Angebot einzureichen.
Der Eignungsnachweis b) (Einhaltung der Lohngleichheit) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK03 Erfahrung
Der Anbieter bestätigt, dass er über genügend Erfahrung in Vorhaben verfügt, die in Umfang und Komplexität mit den im Pflichtenheft geforderten Leistungen vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von einer Referenz aus den letzten drei Jahren nach.
Referenzauskünfte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Als Nachweis sind im Referenzformular A03 mindestens folgende Angaben zu machen:
- Firmenname und Anschrift
- Referenzperson(en) mit E-Mail-Adressen und Telefonnummern;
- Ausführungszeitraum und Ort der Durchführung des Referenzauftrages;
- Umfang des durchgeführten Referenzauftrages;
- Umschreibung der erbrachten Leistungen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Personen zu kontaktieren, welche erreichbar sein müssen (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK04 Ressourcen
Der Anbieter bestätigt, dass er über die nötigen personellen Ressourcen verfügt, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.

EK05 Ansprechpartner
Der Anbieter bestätigt, dass er über einen fliessend Deutsch und Französisch sprechenden Ansprechpartner (SPOC) verfügt, welcher für Anfragen und bei der Eskalation von Problemen zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Als Nachweis sind im Referenzformular A03 die Koordinaten des SPOC und seiner Stellvertretung einzufügen:
- Name, Vorname und Funktion
- E-Mail und direkte Telefon-Nr.

EK06 Sprache
Der Anbieter bestätigt, während der gesamten Vertragsdauer nur Mitarbeiter einzusetzen, welche die folgenden sprachlichen Mindestanforderungen erfüllen:
Muttersprache oder mindestens das Sprachniveau C1 in Deutsch oder Französisch
Nachweis
Der Anbieter weist zusätzlich nach, dass total 5 seiner aktuell zum Einsatz geplanten Mitarbeiter (Anbieter, Subunternehmer) die oben erwähnten sprachlichen Mindestanforderungen erfüllen:
Folgende Nachweise des verlangten Sprachniveaus für die 5 Mitarbeiter sind dem Angebot als Beilage B05 gemäss Angebotsstruktur A07 beizulegen:
- Kopien der entsprechenden Diplome der Mitarbeiter oder
- Kopien der Schulzeugnisse, welche belegen, dass der Mitarbeiter
das angeforderte Sprachniveau erlangt hat.
Die Sprachniveaus sind im "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen“, GER, definiert.

EK07 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK08 Personalersatz
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK09 Akzeptanz AGB Bund
Der Anbieter bestätigt, dass er sowie alle Subunternehmer folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) akzeptieren:
- AGB-Informatikdienstleistungen des Bundes (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019) siehe Anhang A04

EK10 Gültigkeit Angebot
Der Anbieter bestätigt die Gültigkeit des Angebots von 180 Tagen ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote.

EK11 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, den Vertragsentwurf in Anhang A05 und vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK12 Qualitätsmanagementsystem (QMS)
Der Anbieter bestätigt, dass er und sowie alle Subunternehmer über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes QMS verfügen oder über ein QMS entsprechend dem Standard EN ISO 9000 ff. oder gleichwertig.
Nachweis
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag gemäss Angebotsstruktur A07 als Beilage B09 einzureichen.

EK13 Ergebnisverantwortung
Der Anbieter bestätigt, dass er die Ergebnisverantwortung für seine Leistungen übernehmen wird. Er nimmt zur Kenntnis, dass somit Angebote unter Personalverleihbedingungen ausgeschlossen werden.

EK14 Vorgaben
Der Anbieter bestätigt, dass er das auftragsrechtliche Weisungsrecht der Auftraggeberin zur konkreten Besorgung des ihm übertragenen Geschäfts einhalten wird (die Auftraggeberin hat kein umfassendes Weisungsrecht im Sinne eines Personalverleihverhältnisses).

EK15 Spesen
Der Anbieter bestätigt, dass grundsätzlich keine Spesen ausbezahlt werden.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019. Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife der Programme und Projekte sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Im konkreten Bedarfsfall wird ein Wettbewerb unter den Zuschlagsempfängern durchgeführt. Es wird gesamthaft höchstens das in der Ausschreibung publizierte maximale Gesamttotal abgerufen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1134077 (20123) 608 ALPIN 2.0