Ausschreibung 1133811: EP F3, 080232 / Mandat Objektvereinbarungen

Publiziert am: 13. Mai 2020

Bundesamt für Strassen ASTRA

Für Objekte, die im Interessenbereich zweier öffentlich-rechtlicher Körperschaften liegen, müssen Objektvereinbarungen verfasst werden, die die jeweiligen Rechte und Pflichten bei gemeinsam genutzten Objekten zwischen Bund/Kanton vertraglich festhalten. Analog ist dies auch mit anderen Personen des öffentlichen Rechts - Gemeinden, Bahnen, Korporationen, etc. - vertraglich festzuhalten. Aus dem Eigentum ergibt sich die Verantwortung für Inspektionen und für die Planung von Massnahmen sowie die damit verbundene Haftung. Davon abweichende Regelungen mit Kostenfolge sind bei der Erarbeitung der Objektvereinbarungen zu klären. Ein Teil der Vereinbarungen wurde bereits verhandelt und vertraglich festgehalten. Im Auftrag der ASTRA Filiale Zofingen wird die Erstellung der verbleibenden Objektvereinbarungen für das gesamte Filialgebiet ausgeschrieben.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Die Erbringung der objektgebundenen Dienstleistungen insbesondere Vertragsverhandlungen mit Dritten erfolgen vor Ort; Besprechungen mit dem Auftraggeber finden in der ASTRA-Filiale Zofingen, in der ASTRA-Zentrale Ittigen oder in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers statt; nicht standortgebundene Dienstleistungen sind am Standort des Auftragnehmers zu erbringen.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
13. Mai 2020 Publikationsdatum
13. Mai 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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6. Juli 2020 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
3. Juni 2020 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 10.06.2020 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 03.06.2020 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

6. Juli 2020 Abgabetermin 00:00

Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk «Nicht öffnen – Offertunterlagen» anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr, Freitag 16:30 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

10. Juli 2020 Offertöffnung

Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk «Nicht öffnen – Offertunterlagen» anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr, Freitag 16:30 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

21. September 2020 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2025 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
35 % ZK1: AUFGABENBEZOGENE KOMPETENZEN UND REFERENZEN DER SCHLÜSSELPERSONEN;
25 % ZK2: AUFGABENANALYSE, VORGEHENSVORSCHLAG, QM-KONZEPT/RISIKOANALYSE;
40 % ZK3: PREIS;

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen.
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
Eignungskriterium (EK1): Technische Leistungsfähigkeit
Eignungskriterium (EK2): Wirtschaftliche/Finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterium (EK3): Referenzen der Schlüsselpersonen
Eignungskriterium (EK4): Nachweis der Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen
Eignungskriterium (EK5): Nachweis Leistungsanteil Unterakkordant / Subunternehmer

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten kann nicht auf das Angebot eingegangen werden:

EK1: Technische Leistungsfähigkeit
Ein Referenzobjekt des Anbieters über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität: Dokumentenrecherche, Verfassen von Vertragsunterlagen und Verhandlungen von Vereinbarungen mit Dritten für Infrastrukturobjekte mit Angabe von Zeitraum, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.

EK2: Wirtschaftliche/Finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.

Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
EK 2.1: Nachweis der Jahresumsätze der letzten drei Jahre
EK 2.2: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
EK 2.3: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
EK 2.4: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
EK 2.5: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
EK 2.6: Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung

Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise (Allesamt nicht älter als 3 Monate) gemäss Anhang 3 VöB einzuverlangen.

EK3: Referenzen der Schlüsselpersonen
EK3.1: Referenz Projektleiter
Ein Referenzobjekt der Schlüsselperson in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität (Dokumentenrecherche, Verfassen von Vertragsunterlagen und Verhandlungen von Vereinbarungen mit Dritten für Infrastrukturobjekte) mit Angabe von Zeitraum, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.

EK3.2: Referenz Teamleiter, Stv. Projektleiter
Ein Referenzobjekt der Schlüsselperson in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität (Dokumentenrecherche, Verfassen von Vertragsunterlagen und Verhandlungen von Vereinbarungen mit Dritten für Infrastrukturobjekte) mit Angabe von Zeitraum, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.

EK4: Nachweis der Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen
Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten und Erläuterung zur Organisation der Einsatzplanung.
Mindestverfügbarkeit der Schlüsselpersonen: Projektleiter 20% und Teamleiter / Stv. PL 30%

EK5: Nachweis Leistungsanteil Unterakkordant / SubplanerNachweis, dass maximal 50% der Leistungen durch Unterakkordant / Subplaner erbracht werden (detaillierte Auflistung der allfällig vorgesehenen Unterakkordant / Subplaner inkl. deren Leistungsanteil).

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten.
Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Es findet keine Begehung statt;
2. Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen;
3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
4. Ausschluss: R+R Burger und Partner AG (Baden) sind von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
5. Die Firma EBP Schweiz AG, Zollikerstrasse 65, 8702 Zollikon hat das Mandat Objektvereinbarungen erarbeitet und mit diesem Mandat ihren Auftrag abgeschlossen. Die durch diese Firma erarbeiteten und für das vorliegende Projekt relevanten Unterlagen sind diesem Aufgabenbeschrieb vollumfänglich beigefügt.
Die Frist zur Einreichung eines Angebotes wird daher für alle Anbieter um 14 Tage verlängert. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die vorbefasste Firma endet am 24.06.2020. Gestützt auf diese Massnahmen wird die obengenannte Firma im Verfahren als Anbieterin zugelassen (Art. 21a VöB).
6. Gestützt auf Art. 36 Abs. 2 lit. d VöB sowie Art. XV, lit. D, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.
7. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.
8. Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden.

Offizielles Publikationsorgan:

Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
zofingen@astra.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1133811 EP F3, 080232 / Mandat Objektvereinbarungen