Ausschreibung 1131821: N06.32 110003 - Bern PUN Wankdorf - Muri - Bauherrenlabor (ID 3399)
Publiziert am: 24. April 2020
Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Die Nationalstrasse N06 im Abschnitt Bern Wankdorf bis Muri soll auf einer Länge von ca. 6.2 km umfassend Instandgesetzt und mit einer Ausrüstung für die Pannenstreifenumnutzung (PUN) versehen werden.
Die vorliegende Beschaffung umfasst alle notwendigen Leistungen des Bauherrenlabors für das Projekt. Der Auftragnehmer führt während der Dauer der Realisierung sämtliche vom Bauherrn bestellten Kontrollprüfungen (Fundationsschicht, Belag, Potentialfeldmessungen, Beton, Mörtel, Abdichtung, Markierung u.a.m.) im Projektperimeter durch. Das Bauherrenlabor erstellt alle notwenigen Prüfberichte, berät den Auftraggeber bei Abweichungen der geforderten Ausführungsqualität und erarbeitet bei Abweichungen technische Korrekturempfehlungen mit Kostenschätzungen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
N06 Bern Wankdorf – Muri, Autobahnwerkhof Bern sowie ASTRA Infrastrukturfiliale in Thun, Büroräumlichkeiten in der Zentrale in Ittigen (Sitzungen) sowie eigene Firmenstandorte |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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24. April 2020 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
15. Mai 2020 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 20.05.2020 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 15.05.2020 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
5. Juni 2020 | Abgabetermin 00:00 | Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger (inkl. SIA-Schnittstelle) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Nicht öffnen - Offertunterlagen - N06.32 Bern PUN Wankdorf - Muri - Bauherrenlabor (ID 3399)». Bei Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
9. Juni 2020 | Offertöffnung | Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger (inkl. SIA-Schnittstelle) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Nicht öffnen - Offertunterlagen - N06.32 Bern PUN Wankdorf - Muri - Bauherrenlabor (ID 3399)». Bei Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
7. Juni 2021 | Geplanter Projektstart | |
28. Juni 2024 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:
- EK1: technische Leistungsfähigkeit
- EK2: wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
- EK3: Schlüsselpersonen
- EK4: Leistungsanteil Unterakkordant / Subplaner
Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.
EIGNUNGSKRITERIUM EK1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- EK1: Nachweis der Akkreditierungen des anbietenden Baustoffprüflabors für alle relevanten (d.h. genormten, im LV enthaltenen Prüfungen zu Beton und Belägen) nach ISO/IEC 17025 (z.B. SAS/STS-Verzeichnis mit Akkreditierungsnummern der akkreditierten Prüfungen des Anbieters).
Nachweis der Zertifizierung einer Fachperson nach Merkblatt SIA 2006 (Anbieter aus dem Ausland müssen nachweisen, dass ihre Zertifizierung dem Merkblatt der SIA entspricht) „Planung, Durchführung und Interpretation der Potentialmessungen an Stahlbeton“, welche die Potentialfeldmessungen betreut.
Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.
EIGNUNGSKRITERIUM EK2: WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- EK2.1: Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
- EK2.2: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- EK2.3: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
- EK2.4: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
- EK2.5: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
- EK2.6: Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Planergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung
Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Anhang 3 zur VöB einzuverlangen.
Allesamt nicht älter als drei Monate.
EIGNUNGSKRITERIUM EK3: SCHLÜSSELPERSONEN
- EK3.1: Projektleiter
Ein Referenzobjekt im Strassenbau (Hochleistungsstrasse oder Kantonsstrasse) über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Kontrollprüfungen Bauausführung im Bereich T/U und K, Analytik der Prüfungen und Bauherrenberatung, Betrag exkl. MWST CHF 150'000.00) mit Angabe über Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson (*), zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson.
- EK3.2: Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson (*) und des Stv. grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten. Mindestverfügbarkeit Projektleiter 10%, Projektleiter Stv. 5%.
(*) als Schlüsselperson gilt: Projektleiter (Verantwortliche Person für die Organisation, Analytik der Prüfungen, Beratung und Ansprechperson des Auftraggebers)
EIGNUNGSKRITERIUM EK4: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBPLANER
- EK4: Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten von 50%
Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subplaner beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.
Zusätzliche Informationen
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde
Bleiben vorbehalten.
Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1. Zuschlagskriterien
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss der nachfolgenden Zuschlagskriterien:
ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK1: Preis, Gewichtung 60%
ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK2: Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag, QM-Konzept / Risikoanalyse, Gewichtung 30%; unterteilt in:
- ZK2.1 Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag, Gewichtung 20%
(siehe auch Angebotsunterlagen 2.1.2.1)
- ZK2.2 QM-Konzept / Risikoanalyse, Gewichtung 10%
(siehe auch Angebotsunterlagen 2.1.2.2)
Die zur Bewertung abgegebenen Unterlagen dürfen insgesamt 4 A4-Seiten (ZK2.1 und ZK 2.2 zusammen) nicht überschreiten.
ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK3: Schlüsselpersonen, Gewichtung 10%;
- ZK3.1: Projektleiter, Gewichtung 10%
Ein Referenzobjekt im Strassenbau (Hochleistungsstrasse oder Kantonsstrasse) über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Kontrollprüfungen Bauausführung im Bereich T/U und K, Analytik der Prüfungen und Bauherrenberatung, Betrag exkl. MWST CHF 150'000.00) mit Angabe über Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson (*), zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson.
Aus- und Weiterbildungen und Qualifikationen bezüglich der Anforderung im Projekt (Abgabe des Lebenslaufs, max. 2 Seite DIN A4).
(*) als Schlüsselperson gilt: Projektleiter
Die Honoraransätze müssen dem nachfolgenden Muster entsprechen: A>B>C>D>E>F>G.
PREISBEWERTUNG
- Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5.
- Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0.
- Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet).
- Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.
BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = nicht beurteilbar; keine Angaben
1 = sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = normale Erfüllung; den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = gute Erfüllung; qualitativ gut
5 = sehr gute Erfüllung; qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.
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2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
3. Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.
4. Folgeaufträge:
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.
5. Vergabe der Leistungen:
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.
6. Ausschluss, Vorbefassung:
Die mit der Zustandserfassung des N06 Abschnittes beauftragten Labors IMP Bautest AG, Oberbuchsiten und Geotest AG, Zollikofen sind zum Verfahren zugelassen. Der Auftrag ist abgeschlossen.
7. Stundenvorgaben:
Ausgeschrieben wird eine geschätzte Stundenzahl aufgeteilt auf die verlangten Honorarkategorien (Vergleichbarkeit der Angebote). Angebote, die trotzdem einen Zeitmitteltarif offerieren, werden als unzulässige Preisvarianten ausgeschlossen.
8. Bezug der Unterlagen:
Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.
9. Vorbehalt:
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.
10. Schlüsselpersonen:
Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden.
11. Begehung:
Es findet keine Begehung statt.
12. Akteneinsicht:
Die wesentlichen Dokumente aus dem Projekt sind beigelegt.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Uttigenstrasse 54
3600 Thun
Telefon: +41 (0) 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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