Ausschreibung 1131445: 00.5148.PZ / BDM 2021-2025

Publiziert am: 29. April 2020

Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Arten, Ökosystem, Landschaften, Worblentalstrasse 68, Ittigen, CH-3003 Bern

Das BDM 2021-2025 führt grundsätzlich die bisherige BDM Zeitreihe fort. Die Hauptaufgaben des BDM 2021-2025 sind die Erhebung der Biodiversitätsdaten auf den Stichprobeflächen sowie die Produktion der Kernindikatoren zum Zustand der Biodiversität Schweiz. Die Erhebung der Biodiversitätsdaten erfolgt im Feld auf drei koordinierten Stichprobenetzen. Dabei werden Gefässpflanzen, Brutvögel, Tagfalter, Moose, Mollusken sowie EPT (Ephemeroptera, Plecoptera und Trichoptera) erhoben. Die notwendigen Daten sind deshalb zu erheben, verwalten und archivieren sowie die Indikatoren zu produzieren und die Daten zu analysieren. Es wird die aktuelle Methode verwendet. Der Umfang der Datenanalyse wird erhöht.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Schweiz

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
29. April 2020 Publikationsdatum
29. April 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind nur in deutscher Sprache, elektronisch erhältlich und unter www.simap.ch downloadbar. Es werden keine Dokumente per Post an die Anbieter versandt.

29. Juni 2020 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
8. Juni 2020 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können diese anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch gestellt werden. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

Es werden keine Fragen anderweitig bzw. ausserhalb des Frageforums entgegengenommen bzw. beantwortet.

29. Juni 2020 Abgabetermin 00:00

Das vollständige Angebot ist in 3-facher Ausführung (2-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form auf CD/DVD oder einem USB-Stick) dem BAFU an die aufgeführte Adresse zuzustellen.

a) Bei Abgabe an der Loge des BAFU (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge 08:00 – 12:00 und 13:00
– 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BAFU zu erfolgen.
b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax zu senden.

Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.

Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

2. Juli 2020 Offertöffnung

Das vollständige Angebot ist in 3-facher Ausführung (2-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form auf CD/DVD oder einem USB-Stick) dem BAFU an die aufgeführte Adresse zuzustellen.

a) Bei Abgabe an der Loge des BAFU (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge 08:00 – 12:00 und 13:00
– 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BAFU zu erfolgen.
b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax zu senden.

Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.

Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

1. Januar 2021 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2025 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
25% ZK01 Preis
25% ZK02 Übersicht Qualifikation der Fachspezialisten gemäss Mitarbeiterliste
25% ZK03 Erfahrung in der Leitung und Durchführung von Erhebungsprojekten
25% ZK04 Aufgabenbeschrieb inkl. Projektorganisation und Ressourcenplanung (max. 4 DIN A 4 Seiten)

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

sind zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.

Eignungskriterien:

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.

EK02
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde

EK03 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 1 Referenz der letzten 10 Jahre nach.

Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK04 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.

EK05 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Gesamtprojektleiter und die Schlüsselpersonen, die unter Kap. 5.1 im Pflichtenheft aufgeführt sind.

EK06 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher und französischer Sprache erstellen und abliefern können.

EK07 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK08 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsverträge (Ausgabe September 2016)

Internet-Link:
https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen / Anpassungen / Derogationen) gemäss Anhang Nr. 6 des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen / Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

EK09 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 5 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK10 Akzeptanz der Termine und des Sitzungsortes
Bei einem allfälligen Zuschlag ist der Anbieter bereit und in der Lage, die Termine einzuhalten und die Arbeiten umgehend aufzunehmen und ist bereit, den Standort des Auftraggebers als Sitzungsort zu akzeptieren (BAFU, Ittigen).

EK11 Überlassen von Nutzungs- und Urheberrechten
Alle Urheberrechte an den im Rahmen des Mandats entwickelten und produzierten Produkten gehören dem BAFU. Vorbehalten bleiben die immaterialgüterrechtlichen Persönlichkeitsrechte, soweit sie von Gesetzes wegen nicht übertragbar sind.

EK12 Datenaustausch
Alle projektspezifisch erarbeiteten Dokumente, wie Konzepte, Berichte, Datenbankdateien etc. sind dem Auftraggeber im Quellcode zur eigenen Verwendung und Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ordnungsgemäss erstellten Daten dem Auftraggeber abzugeben. Die Schlussrechnung wird erst zur Zahlung fällig, wenn der Beauftragte die verlangten Daten über das Projekt dem Auftraggeber sowohl in elektronischer als auch in Papierform abgegeben hat.

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)

Internet-Link:
https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Bedarfsstelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.

Bei Abweichungen zwischen dem deutschen und französischen Ausschreibungstext ist die deutsche Version die massgebliche.

Die das Beschaffungsverfahren unterstützende Firma (Amberg Engineering AG, 8105 Regensdorf-Watt) ist aufgrund ihrer Vorbefassung von der Teilnahme an der Submission ausgeschlossen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Arten, Ökosystem, Landschaften, Worblentalstrasse 68, Ittigen, CH-3003 Bern
Worblentalstrasse 68, Ittigen
3003 Bern
Telefon: ---
E-Mail-Adresse:  
aoel@bafu.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1131445 00.5148.PZ / BDM 2021-2025