Ausschreibung 1131261: (20018) 609 Mobile Services Provider und Folgeprodukte
Publiziert am: 7. Mai 2020
Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Mit dieser Ausschreibung wird ein (1) Service Provider als Zuschlagsempfänger gesucht. Der Zuschlagsempfänger stellt die geforderten Mobile-Kommunikationsservices und Mobile Inhouse Services bereit und betreibt diese während der vereinbarten Vertragsdauer.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Ganze Schweiz |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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7. Mai 2020 | Publikationsdatum | |
7. Mai 2020 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. |
22. Mai 2020 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
19. Juni 2020 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
26. Juni 2020 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
700 Punkte | ZK-01: IPv4 und IPv6 Protokoll |
2300 Punkte | ZK-02: Länderdefinition |
2300 Punkte | ZK-03: Inkludierte Datenvolumen |
1000 Punkte | ZK-04: Voicemail |
700 Punkte | ZK-05: WIFI Calling QoS |
1200 Punkte | ZK-06: SMS-Information bei Grossereignissen |
900 Punkte | ZK-07: RCS |
1400 Punkte | ZK-08: Tarife |
2500 Punkte | ZK-09: Gültigkeit Datenpakete |
2500 Punkte | ZK-10: Priorisierung Datenkommunikation |
1800 Punkte | ZK-11: SIM Karten Massenbestellungen |
1000 Punkte | ZK12a: Abfrage von PIN/PUK sowie Sperren der Rufnummer durch Benutzer |
1000 Punkte | ZK-12b: Abfrage von PIN/PUK sowie Sperren der Rufnummer durch Benutzer |
1300 Punkte | ZK-13: Aktivierung eSIM |
900 Punkte | ZK-14: Aktivierung eSIM auf IoT-Geräten |
1100 Punkte | ZK-15: Provsionierung eSIM |
2000 Punkte | ZK-16: Nutzung Moile ID mit eSIM |
1800 Punkte | ZK-17: Zuweisung fixe IP Adresse |
700 Punkte | ZK-18: Nutzung von SIM Chips |
1500 Punkte | ZK-19: Zukünftige IoT Konnektivitäten |
2000 Punkte | ZK-20: Mandantenfähigkeit |
1500 Punkte | ZK-21: Run-Prozess |
2000 Punkte | ZK-22: Supportorganisation |
1500 Punkte | ZK-23: Billing Prozess bei mehreren Mandanten |
4500 Punkte | ZK-24: Online Service Portal |
2200 Punkte | ZK-25: Migrationsvorgehen |
1400 Punkte | ZK-26: Roadmap 5G |
1800 Punkte | ZK-27: Service Status |
2000 Punkte | ZK-28: Supportorganisation |
2500 Punkte | ZK-29: Migrationsvorgehen |
50000 Punkte | ZK-Preis |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
EK-1
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK-2
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
EK-3
Erfahrung
a) Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität annähernd vergleichbar sind, wobei die Referenz mindestens 5000 Mobile Abonnemente aufweisen muss. Er weist diese Erfahrung anhand von 1 Referenz in den letzten 5 Jahren nach.
b) Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK-4
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.
EK-5
Ansprechpartner
Der Anbieter stellt einen dedizierten Projektleiter (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen der Projektumsetzung/Implementierung zuständig ist und Entscheide herbeiführen kann, zur Verfügung. An allen Arbeitstagen des Kantons Bern muss der SPOC (oder seine Stellvetretung) verfügbar sein und bei Bedarf vor Ort. Personelle Fluktuationen sind unmittelbar mitzuteilen. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich.
EK-6
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen (inkl. SPOC) einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich mindestens Sprachniveau B2) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen (z.B. Installationsanleitungen) in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) erstellen und abliefern können. Als Schlüsselperson werden der SPOC sowie andere Mitarbeiter des Anbieters verstanden, die im Rahmen des Beschaffungsprojektes Entscheidkompetenz besitzen oder als Know-How Träger eingesetzt werden und direkt mit dem Käufer kommunizieren.
(Sprachniveau gemäss gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder vergleichbar. Die Vergleichbarkeit ist durch den Anbieter zu erbringen)
EK-7
Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK-8
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK-9
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
- für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019
- für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019
EK-10
Akzeptanz der Vertragsentwürfe
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf (Anhang 5) vorbehaltslos zu akzeptieren.
EK-11
Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Subakkordanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001:2015 oder gleichwertig. Die Gleichwertigkeit ist durch den Anbieter nachzuweisen.
EK-12
Service Desk
Der Anbieter muss eine Hotline für First, Second und Third Level Support in deutscher und französischer Sprache mit folgenden Eigenschaften zur Verfügung stellen
• Der Service muss 7 x 24 Stunden an 365 (366) Tagen im Jahr erreichbar sein.
• Der Kunde, muss zu jeder Zeit, eine Störung bei dem Anbieter melden können.
• Der Kunde muss die Möglichkeit haben, die Störungsmeldung via Telefon, Mail oder Web-Interface zu melden.
• Für die Erreichbarkeit der Hotline dürfen nur nationale Telefongebühren zu Festnetzpreisen verrechnet werden.
• Eine Störungsmeldung muss ebenfalls in den Sprachen Deutsch und Französisch möglich sein.
Zusätzliche Informationen
keine
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das wirtschaftlich günstigste ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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