Ausschreibung 1131157: N06.32 080130 - EP Muri - Rubigen - PV Verkehr (ID 3377)

Publiziert am: 21. April 2020

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun

Der Abschnitt 32 der N06 zwischen Muri und Rubigen wurde 1973 in Betrieb genommen. Die Beläge haben ihre Nutzungsdauer überschritten und weisen zudem Normabweichungen beim Quergefälle auf. Damit die Umweltschutzvorgaben eingehalten werden, soll auf dem ganzen Abschnitt ein Trennsystem eingerichtet und das Strassenabwasser in Behandlungsanalgen (SABA) gereinigt werden. Hierzu ist beim Anschluss Muri eine SABA zu erstellen. Die Kunstbauten sollen mit dem Projekt umfassend instandgesetzt werden. Der Rutschhang Raintalwald soll mit geeigneten Massnahmen stabilisiert werden. Im Bereich BSA werden Anlageteile wie Signalisation, Verkehrsbeeinflussung, Videoüberwachung, Notrufsäulen, Glatteisfrühwarnsystem, Verkehrszählung und Verkehrsdatenerfassung inkl. der Kabel und LWL-Verbindungen erneuert.
Die vorliegende Beschaffung beinhaltet die Ingenieurleistungen des Verkehrsplaners und Verkehrsingenieurs während dem gesamten Projekt.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Objektgebundenen Dienstleistungen vor Ort, nicht standortgebundene Dienstleistungen am Standort des Auftragnehmers sowie ASTRA Infrastrukturfiliale in Thun, Büroräumlichkeiten in Visp oder Zentrale in Ittigen (Sitzungen).

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
21. April 2020 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

7. Mai 2020 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 12.05.2020 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 07.05.2020 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

1. Juni 2020 Abgabetermin 00:00

Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger (inkl. SIA-Schnittstelle) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Nicht öffnen - Offertunterlagen - N06.32 080130 - EP Muri - Rubigen - PV Verkehr (ID 3377)».

Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle).

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

8. Juni 2020 Offertöffnung

Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger (inkl. SIA-Schnittstelle) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Nicht öffnen - Offertunterlagen - N06.32 080130 - EP Muri - Rubigen - PV Verkehr (ID 3377)».

Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle).

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

8. September 2020 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2028 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:

- EK1: technische Leistungsfähigkeit
- EK2: wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
- EK3: Schlüsselpersonen
- EK4: Leistungsanteil Unterakkordant / Subplaner

Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

EIGNUNGSKRITERIUM EK1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- EK1: Ein Referenzobjekt des Anbieters über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität (Baukosten des Gesamtprojekts von mind. 15 Mio. CHF exkl. MWST) und aus dem gleichen Fachbereich: Verkehrsplanung und Verkehrstechnik im Rahmen der Projektierung (mind. 1 Planungsphase EK / GP oder MK / AP oder MP / DP abgeschlossen) Instandsetzung einer Nationalstrasse oder kantonalen Hochleistungsstrasse unter Verkehr mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.

Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.

EIGNUNGSKRITERIUM EK2: WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- EK2.1: Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.

Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
- EK2.2: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- EK2.3: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
- EK2.4: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
- EK2.5: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
- EK2.6: Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Planergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung

Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Anhang 3 zur VöB einzuverlangen.
Allesamt nicht älter als drei Monate.

EIGNUNGSKRITERIUM EK3: SCHLÜSSELPERSONEN
- EK3.1: Referenz Verkehrsingenieur
Ein Referenzprojekt der Schlüsselperson über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität (Baukosten des Gesamtprojekts von mind. 15 Mio. CHF exkl. MWST) und aus dem gleichen Fachbereich: Verkehrsplanung und Verkehrstechnik im Rahmen der Projektierung (mind. 1 Planungsphase EK / GP oder MK / AP oder MP / DP abgeschlossen) Instandsetzung einer Nationalstrasse oder kantonalen Hochleistungsstrasse unter Verkehr mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.

- EK3.2: Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten. Mindestverfügbarkeit Verekhrsingenieur 15%, Verkehrsingenieur Stv. 5%

(*) als Schlüsselperson gelten: Verkehrsingenieur

EIGNUNGSKRITERIUM EK4: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBPLANER
- EK4: Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten von 50%

Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subplaner beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten.
Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Zuschlagskriterien
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss der nachfolgenden Zuschlagskriterien:

ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK1: Preis, Gewichtung 40%
ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK2: Schlüsselpersonen, Gewichtung 35%; unterteilt in:
- ZK2.1: Verkehrsingenieur 25%
Ein Referenzprojekt der Schlüsselperson über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität (Baukosten des Gesamtprojekts von mind. 15 Mio. CHF exkl. MWST) und aus dem gleichen Fachbereich: Verkehrsplanung und Verkehrstechnik im Rahmen der Projektierung (mind. 1 Planungsphase EK / GP oder MK / AP oder MP / DP abgeschlossen) Instandsetzung einer Nationalstrasse oder kantonalen Hochleistungsstrasse unter Verkehr mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.

Aus- und Weiterbildungen und Qualifikationen bezüglich der Anforderungen im Projekt (Abgabe des Lebenslaufs, max. 2 Seiten DIN A4)

ZK2.2: Verkehrsingenieur Stv. 10%
Ein Referenzprojekt der Schlüsselperson über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität (Baukosten des Gesamtprojekts von mind. 15 Mio. CHF exkl. MWST) und aus dem gleichen Fachbereich: Verkehrsplanung und Verkehrstechnik im Rahmen der Projektierung (mind. 1 Planungsphase EK / GP oder MK / AP oder MP / DP abgeschlossen) Instandsetzung einer Nationalstrasse oder kantonalen Hochleistungsstrasse unter Verkehr mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.

Aus- und Weiterbildungen und Qualifikationen bezüglich der Anforderungen im Projekt (Abgabe des Lebenslaufs, max. 2 Seiten DIN A4)

ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK3: Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag, QM-Konzept / Risikoanalyse, Gewichtung 25%; unterteilt in:
- ZK3.1: Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag, Gewichtung 17%
Durch den Anbieter ist die bevorstehende Aufgabe zu analysieren und ein Vorschlag bezüglich des eigenen Vorgehens und der Projektorganisation zu formulieren. Dabei ist zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- Analyse der Ausgangslage und der eigenen Aufgaben
- Erwartete Schnittstellen innerhalb des Projekts sowie zu weiteren Projektbeteiligten
- Projektorganisation und Rollenverständnis der Organisationseinheiten
- Herausforderungen in Bezug auf Verkehrsführung, Verkehrstechnik und Signalisation in der Planung und Realisierung
- Planung des eigenen Vorgehens
- Organigramm des Anbieters
- Projektterminplan
Umfang: max. 2 Seiten DIN A4, Arial 10 Fliesstext, max. 1 Seite DIN A3 Organigramm und max. 1 Seite DIN A3 Terminprogramm

- ZK3.2: QM-Konzept und Risikoanalyse, Gewichtung, Gewichtung 8%
Durch den Anbieter werden folgende Angaben erwartet:
- 5 projektspezifische Risiken aus Sicht des Anbieters sowie Massnahmen zur Reduktion der Risiken
- 3 projektspezifische Chancen aus Sicht des Anbieters sowie Massnahmen zur Nutzung der Chancen
- Konzeptvorschlag zur Sicherstellung der geforderten Qualität durch den Anbieter
Umfang: max. 1 Seite DIN A4, Arial 10 Fliesstext

Die Honoraransätze müssen dem nachfolgenden Muster entsprechen: A>B>C>D>E>F>G.

PREISBEWERTUNG
- Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5.
- Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0.
- Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet).
- Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.

BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = nicht beurteilbar; keine Angaben
1 = sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = normale Erfüllung; den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = gute Erfüllung; qualitativ gut
5 = sehr gute Erfüllung; qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.
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2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3. Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.

4. Folgeaufträge:
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.

5. Vergabe der Leistungen:
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.

6. Ausschluss, Vorbefassung:
Die Firma R+R Burger und Partner AG, Baden ist als Bauherrenunterstützung beauftragt und vom vorliegenden Verfahren ausgeschlossen. Die Firma ZS Engineering GmbH, Riggisberg ist als Bauherrenunterstützung BSA beauftrag und vom vorliegenden Verfahren ebenfalls ausgeschlossen.

Die Firma Weber + Brönnimann AG, Bern hat den Projektauftrag (Synthesebericht, Syntheseplan) erarbeitet und mit diesem Mandat ihren Auftrag abgeschlossen. Die durch die Firma erarbeiteten Projektunterlagen sind in dieser Ausschreibung vollumfänglich beigefügt. Die Firma ist im Verfahren zugelassen.

7. Stundenvorgaben:
Ausgeschrieben wird eine geschätzte Stundenzahl aufgeteilt auf die verlangten Honorarkategorien (Vergleichbarkeit der Angebote). Angebote, die trotzdem einen Zeitmitteltarif offerieren, werden als unzulässige Preisvarianten ausgeschlossen.

8. Bezug der Unterlagen:
Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.

9. Vorbehalt:
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.

10. Schlüsselpersonen:
Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden.

11. Begehung:
Es findet keine Begehung statt.

12. Akteneinsicht:
Die wesentlichen Dokumente aus dem Projekt sind beigelegt.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Uttigenstrasse 54
3600 Thun
Telefon: +41 (0) 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.thun@astra.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1131157 N06.32 080130 - EP Muri - Rubigen - PV Verkehr (ID 3377)