Ausschreibung 1129149: Entflechtung Basel - Muttenz, Linie 500, Basel - Olten,Los 3f

Publiziert am: 5. Mai 2020

Schweizerische Bundesbahnen SBB

Der Baustellenperimeter befindet sich innerorts, in der Gemeinde Muttenz. Die Arbeiten erstrecken sich im Osten von der Rothausstr., Richtung Westen, bis etwa Kreuzung Hofackerstrasse / Birsfelderstrasse. Im Bahnbereich erstreckt sich der Perimeter in etwa vom östlichen Ende des Güterbahnhofs, via Bahnhof Muttenz bis etwa zum westlichen Ende des Güterbahnhofs Muttenz
Die Ausführung findet ausschliesslich innerhalb des Bahnareals, also im und um den Bahnhof Muttenz herum, sowie im Gleisbereich der bestehenden Strecken , Rangier- und Abstellgleise, als auch unmittelbar neben dem Gleisbereich statt.

Den detaillierten Beschrieb entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Schweiz, Kanton Baselland, Gemeinde Muttenz

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
5. Mai 2020 Publikationsdatum
5. Mai 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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14. Juli 2020 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
2. Juni 2020 Frist für Fragen

Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich bis spätestens am 02.06.2020 über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch ab dem 23.06.2020 zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.

14. Juli 2020 Abgabetermin 00:00

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.
Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Mail (reto.braegger@sbb.ch) der SBB AG zu melden.
Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
BITTE NICHT ÖFFNEN / Entflechtung Muttenz Fahrstrom 3f

17. Juli 2020 Offertöffnung

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.
Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Mail (reto.braegger@sbb.ch) der SBB AG zu melden.
Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
BITTE NICHT ÖFFNEN / Entflechtung Muttenz Fahrstrom 3f

1. Juni 2021 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2026 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen

Eignungskriterien:

EK1:
Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung

EK2:
Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr zum Umsatz der massgebenden Unternehmenseinheit (d.h. gemäss vorliegendem Projekt relevante Bausparte) pro Jahr.(max. 30%)

EK3:
Genügende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

EK4:
Hinreichendes Qualitätsmanagement

Geforderte Nachweise:

EK 1:
N1:
Referenz über vergleichbare Objekte in folgender Sparte:

N1.1 Bahnstromarbeiten:

2 Referenzen aus einem Bahnstromprojekt Auftragsvolumen > CHF 3 Mio. Unter Betrieb. Zusammenarbeit mit der SBB.
Als Unternehmer in einem Multiprojekt

Die Referenzprojekte der oben genannten Sparte stammen aus den letzten 10 Jahren und müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.

BG oder ARGE: der verlangte Nachweis von EK 1 muss von einem ARGE-Mitglied stammen (nicht vom Subunternehmer).

EK2:
N2:
Deklaration des Umsatzes der letzten drei Jahre 2017, 2018, 2019 in der (den) ausgeschriebenen Unternehmenseinheit(en)
Bei einer ARGE zählt die Summe der Umsatzzahlen der massgebenden
Unternehmenseinheiten aller ARGE-Mitglieder.

EK3:
N3:
Der Anbieter bezeichnet den Garanten für die vorgesehene Erfüllungsgarantie und bestätigt, diese innerhalb eines Monats
nach Vergabeentscheid gemäss Werkvertragsentwurf beibringen zu können.

EK4:
N4:
Der Federführer der Anbieter legt eine Kopie des Zertifikats des
Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems bei.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Begehung:
Es findet keine Begehung statt.
Der Anbieter ist eingeladen sich selbst über die örtlichen Begebenheiten zu informieren.
Es ist strikt untersagt das Gleisfeld zu betreten.

Sprache:
Angebote und weitere Vertragsbestandteile müssen in der Ziffer 4.1 der Ausschreibungsbedingungen genannten Vertragssprache eingereicht werden.
Die Massgebenden AGB und diverse Musterformulare stehen in d/f/i und teilweise auch in Englisch zur Verfügung und können bei der Ziffer 1.2 dieser Publikation genannten Stelle angefordert werden.
Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbedingungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in deutscher Sprache verfügbar.

Vorbehalt:
Die Vergabe hängt vom Erhalt sämtlicher zur Erfüllung der Arbeiten erforderlichen Bewilligungen sowie der Kreditfreigabe der SBB AG ab.

Vorbehalt Art. 13 VöB:
Die SBB AG behält sich vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, freihändig zu vergeben (Art 13, Abs. 1 lit. h. VöB).

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St.Gallen erhoben werden.
Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der Beschwerdeführenden Personen oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB
Bahnhofstrasse 12
4600 Olten
E-Mail-Adresse:  
alain.gerster@sbb.ch