Ausschreibung 1128049: Betrieb Informations- und Alarmierungssysteme (BIAS)

Publiziert am: 18. Mai 2020

Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) Geschäftsbereich Telematik

Für die bestehenden sowie zukünftigen BABS-Telematik-Services wird ein externer Partner für den Betrieb von zentralen und dezentralen Bevölkerungsschutz-relevanten kritischen Informations- Systemen und Software gesucht.
Bestandteil der geplanten Ausschreibung ist ein dediziertes Hosting, Applikations- Management und Service & Operation Desk (SOD) und optionales Housing, sowie die Integration von bestehenden komplexen Services in den Bereichen der Alarmierung mit Polyalert-Alertswiss und Kommunikation mit Polycom.
Neben der Sicherstellung des Betriebs von Systemen und Anwendungen, übernimmt der Anbieter die gesamte operative 24x7-Koordination mit zur Leistungserbringung benötigten Partnern und Drittanbietern des BABS. Die Erfüllung der Partnerleistungen muss der Anbieter überwachen und sicherstellen (Service & Operation Desk). Zusätzlich muss möglich sein, einzelne Teilleistungen zukünftig auch für weitere BABS Business Services zu nutzen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Gemäss Ziffer 11.2.2 des Pflichtenhefts.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
18. Mai 2020 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunterladen.
Dazu müssen Sie sich zuerst im oben genannten Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden.
Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

2. Juni 2020 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Antrags auf Teilnahme Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit diese in anonymisierter Form im Frageforum auf www.simap.ch zu stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Antworten werden in anonymisierter Form auf dem Frageforum zur Verfügung gestellt. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

17. Juni 2020 Abgabetermin 23:59

Der vollständige Antrag auf Teilnahme ist bis spätestens am 17.06.2020 (Datum des Poststempels) in 4-facher Ausführung (2-fach in Papierform und 2-fach in elektronischer Form auf USB-Stick unverschlüsselt) dem BABS an die unter Kapitel 11.1.2 des Pflichtenhefts aufgeführte Adresse zuzustellen.

a)Bei Abgabe an das BABS beim „Verwaltungszentrum Guisanplatz 1", Guisanplatz 1B, CH-3003 Bern, z. Hd. von Fachbereich Kommerz BABS, sind folgende Punkte zu beachten:

•Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 11.1.2) an der „Arealloge Guisanplatz 1“ anzumelden. Er wird von dieser zum „Rampenmanagement Guisanplatz 1A“ weitergeleitet werden.

•Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements bis spätestens 16.00 Uhr am unter Ziffer 11.1.4 erwähnten Abgabetermin zu erfolgen.

Öffnungszeiten des Rampenmanagements:

Mo – Do 07:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:30 Uhr
Freitag 07:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Außerhalb der oben angegebenen Zeiten kann kein Antrag auf Teilnahme abgegeben werden.

b)Bei Einreichung auf dem Postweg:

•Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c)Bei Übergabe des Antrags auf Teilnahme an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:

•Ausländische Anbieter können ihr Antrag auf Teilnahme bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben.

Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit des Antrags auf Teilnahme sicherzustellen. Zu spät eingereichte Anträge auf Teilnahme können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

23. Juni 2020 Offertöffnung

Der vollständige Antrag auf Teilnahme ist bis spätestens am 17.06.2020 (Datum des Poststempels) in 4-facher Ausführung (2-fach in Papierform und 2-fach in elektronischer Form auf USB-Stick unverschlüsselt) dem BABS an die unter Kapitel 11.1.2 des Pflichtenhefts aufgeführte Adresse zuzustellen.

a)Bei Abgabe an das BABS beim „Verwaltungszentrum Guisanplatz 1", Guisanplatz 1B, CH-3003 Bern, z. Hd. von Fachbereich Kommerz BABS, sind folgende Punkte zu beachten:

•Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 11.1.2) an der „Arealloge Guisanplatz 1“ anzumelden. Er wird von dieser zum „Rampenmanagement Guisanplatz 1A“ weitergeleitet werden.

•Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements bis spätestens 16.00 Uhr am unter Ziffer 11.1.4 erwähnten Abgabetermin zu erfolgen.

Öffnungszeiten des Rampenmanagements:

Mo – Do 07:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:30 Uhr
Freitag 07:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Außerhalb der oben angegebenen Zeiten kann kein Antrag auf Teilnahme abgegeben werden.

b)Bei Einreichung auf dem Postweg:

•Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c)Bei Übergabe des Antrags auf Teilnahme an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:

•Ausländische Anbieter können ihr Antrag auf Teilnahme bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben.

Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit des Antrags auf Teilnahme sicherzustellen. Zu spät eingereichte Anträge auf Teilnahme können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

1. Januar 2021 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2030 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Antrag auf Teilnahme einzureichen.

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit:

Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.

EK02 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen:

Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.

b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann:

Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK03 Angebotspräsentation:

Bereitschaft zur Angebotspräsentation in der Phase 2 (Wochendaten für Angebotspräsentation werden in der Phase 2 bekannt gegeben).

EK04 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):

- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)
- die Beschaffung von Gütern (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)

Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB.
Die AGB's des Anbieters und der Subunternehmungen sind wegbedungen.

EK05 Akzeptanz des Vertragsentwurfs:

Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 1-4 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK06 Ersatz von Mitarbeitenden:

Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:

Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.

Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK07 Leistungserbringung vor Ort:

Die gegebenenfalls vor Ort zum Einsatz gelangenden Personen des Anbieters und dessen Subunternehmungen sind bereit, schweizweit und in Liechtenstein Leistungen vor Ort zu erbringen.

EK08 Spesen:

Der Anbieter und allfällige Subunternehmen akzeptieren, dass für die Dauer des Auftrages nur Hotel- und KM-Spesen für Regiearbeiten bei Endkunden (z.B. in den Kantonen) separat geltend gemacht werden dürfen, sofern es sich um Standard Services und Betriebsleistungen handelt. Für alle anderen Arbeiten und für vor-Ort-Einsätze (z.B. an den Standorten vom BABS) werden keine Spesen ausbezahlt.

EK09 Entsorgung:

Der Anbieter und allfällige Subunternehmen halten die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) vom 14. Januar 1998 ein.

Link: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19980114/index.html

Bei der Ausserbetriebnahme, dem Rückbau, oder der Vernichtung von Systemen sind insbesondere die Weisungen des VBS einzuhalten.

Der Anbieter akzeptiert, dass nicht mehr benötigtes Verpackungsmaterial bei eigenen Anlieferungen gleich wieder mitgenommen und fachgerecht sowie kostenlos entsorgt oder wiederverwendet wird.

EK10 Qualitätsmanagementsystem:

Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Subunternehmen über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001:2015 oder gleichwertig.

EK11 Servicemanagement:

Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Subunternehmen über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Servicemanagement verfügen oder über ein Servicemanagement entsprechend dem Standard ITIL oder gleichwertig.

EK12 Sicherheitsmanagementsystem:

Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Subunternehmen über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Sicherheitsmanagementsystem verfügen oder über ein Sicherheitsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 27001:2015 oder gleichwertig.

EK13 Umweltmanagementsystem:

Nachweis, dass der für das Hosting und das Housing zuständige Anbieter und allfällige Subunternehmen über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Umweltmanagementsystem verfügen oder über ein Umweltmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 14001:2015 oder gleichwertig.

EK14 Betriebssicherheitserklärung (BSE) und Personensicherheitsprüfung (PSP):

Der Anbieter stellt sicher, dass er und seine Subunternehmer über die ganze Vertragslaufzeit über eine gültige BSE verfügt.

Der Anbieter setzt nur Personal für diesen Auftrag ein, dass über eine gültige PSP Stufe 10 oder höher verfügt. Für Personal, welches noch nicht über eine PSP verfügt, ist eine solche zu beantragen.

Der Anbieter stellt dem BABS auf Anfrage jeweils innerhalb 1 Arbeitswoche eine Liste der Mitarbeitenden und deren PSP-Stufe und Gültigkeitsdauer zur Verfügung.

Im Besonderen sind die Informationsschutzvorschriften des Bundes (insbesondere die Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes, SR 510.411) anzuwenden. Gilt für Unternehmen und Personen (PSPV, SR 120.4).

Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK15 Datenbearbeitung in der Schweiz:

Der Anbieter und seine Subunternehmer haben sicherzustellen, dass die Datenbearbeitung ausschliesslich in der Schweiz erfolgt. Jeglicher Zugriff vom Ausland auf die Daten ist zu verhindern. Unter Datenbearbeitung ist jeder Umgang mit Daten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, insbesondere das Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Bekanntgeben, Archivieren oder Vernichten von Daten gemeint. Diese Klausel betrifft alle Daten, welche der Anbieter und seine Subunternehmer im Rahmen der Leistungserfüllung bearbeiten, insbesondere auch Daten aus Zwischenspeicherung oder Randdaten (wie z.B. Ticketing, Monitoring, CMDB / Asset-Management).

EK16 Keine Pflicht zur Datenherausgabe / Weitergabe von Daten:

Der Anbieter weist plausibel nach, dass er (inkl. sämtlicher Konzerngesellschaften, z.B. Tochtergesellschaften) und alle von ihm im Rahmen der Leistungserbringung beigezogenen Subunternehmer keiner rechtlichen oder sonstigen Pflicht unterliegen, Daten und Informationen insbesondere an ausländische Staaten herauszugeben.

EK17 Regelwerk des Bundes zum Informations- und Datenschutz:

Der Anbieter hat sicherzustellen, dass die Sicherheitsanforderungen gemäss sicherheitsrelevantem Umfeld beim Bund eingehalten werden. Massgebend sind insbesondere die Verordnungen und Weisungen des BR und die Vorgaben des ISB zur ICT-Sicherheit:

https://www.isb.admin.ch/isb/de/home/ikt-vorgaben/sicherheit.html

https://www.isb.admin.ch/isb/de/home/themen/sicherheit/projekthilfsmittel.html

sowie die Vorgaben des VBS (IOS VBS):

http://www.aios.ch

EK18 Allgemeine Geheimhaltungsverpflichtung:

Der Anbieter und dessen Subunternehmungen akzeptieren die allgemeine Geheimhaltungsverpflichtung im Anhang 1-5 und legen diese unterschrieben dem Antrag auf Teilnahme bei.

EK19 Militärische Geheimhaltungsverpflichtungen:

Der Anbieter und dessen Subunternehmer verstehen und akzeptieren das Geheimschutzverfahren (GSV) sowie die militärischen Geheimhaltungsverpflichtungen A) (Anhang 1-5.1) für Auftragnehmer und B) (Anhang 1-5.2) für Geheimnisträger. Sie akzeptieren, dass sie und die Personen bei einem Vertragsabschluss für die Personen welche in militärische Anlagen müssen oder militärisch klassifizierte Informationen erhalten resp. erstellen oder bearbeiten, das Verfahren durchlaufen und die beiden Verpflichtungen unterschreiben müssen.

Link GSV: https://www.vbs.admin.ch/de/themen/integrale-sicherheit/geheimschutzverfahren.html

EK20 Audit- und Zutrittsrecht:

Die Vertreter des BABS und/oder vom BABS beauftragte Dritte haben zwecks Durchführung von Inspektionen und Audits sowie Prüfung der Wirksamkeit des Qualitätsmanagements für die Entstehung der Vertragsleistungen, nach ordnungsgemässer Legitimation, freien Zutritt zu sämtlichen Räumen des Anbieters und dessen Subunternehmen, in denen die Vertragsleistung hergestellt, geprüft, gelagert oder betrieben wird. Diesem Personal ist auf Verlangen hinsichtlich der Vertragsleistungen jede gewünschte Auskunft zu geben und die verlangten Unterlagen sind vorzulegen.

EK21 Erfahrung:

Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung im Aufbau und Betrieb von IT-Services, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Inhalt, Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen in den letzten 6 Jahren nach.

Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich (z.B. per E-Mail) ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK22 Serviceorganisation:

Der Anbieter verfügt über eine geeignete Serviceorganisation in der Schweiz, die den nötigen Support und Betrieb des vorliegenden Vorhabens mit genügend technischer Erfahrung und in der geforderten Qualität und Zeit sicherstellt.

Bestätigung des Anbieters, dass er 24x7 Service- & Operation-Desk (SOD), Applikationsmanagement und Hosting gemäss Pflichtenheft Kap. 4.4 – 4.6 selbst erbringen kann.

Bestätigung des Anbieters, dass er für diesen Auftrag Vor-Ort-Präsenz von Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr (MEZ) exkl. Feiertage in den Räumlichkeiten des SOD sicherstellen kann.

Bestätigung des Anbieters, einen technischen 24x7-Support zu unterhalten, mit max. 30 Min. online-Interventionszeit (Fernwartung) von Fachexperten für die von ihm offerierten Dienstleistungen.

EK23 Housing:

Der Anbieter oder seine Subunternehmer verfügen über ein Housing, welche die Anforderungen gemäss Pflichtenheft Ziff. 4.7 erfüllt.

EK24 Personelle Ressourcen:

Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.

Von den für die Vertragserfüllung vorgesehenen Personen werden eine hohe Verfügbarkeit, Flexibilität sowie Kontinuität während der ganzen Dauer der Vertragslaufzeit verlangt, um eine Kontinuität des spezifischen Wissens und der Kompetenzen zu gewährleisten.

EK25 Generalunternehmer:

Der Anbieter ist bereit, als einziger Ansprechpartner und in alleiniger Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber aufzutreten. Der Anbieter trägt die Verantwortung für sämtliche vertraglich vereinbarten Leistungen.

EK26 Ansprechpartner für Eskalation (SPOC):

Der Anbieter verfügt über einen definierten Ansprechpartner (eine Person und Stellvertretung), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK27 Service Manager (SPOC Geschäftsabwicklung):

Der Anbieter verfügt über einen Service Manager, der eine einheitliche Dienstleistung über die gesamte Vertragsabwicklung sicherstellt.

Der Service Manager ist zudem alleiniger Ansprechpartner (single point of contact) für alle administrativen Angelegenheiten wie z.B. für Bestellungen, Zahlungsverkehr, Serviceleistungen, Reporting, Qualitätssicherung usw.

EK28 Zusammenarbeit mit Dritten:

Der Anbieter bestätigt, die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den anderen vom VBS ausgewählten, respektive definierten Partnern (Drittfirmen) im Gesamtprojekt.

Der Anbieter und seine Subunternehmer bestätigen die Bereitschaft, die Rahmenbedingungen und spezifischen Vorgaben für den Betrieb der Plattform in den Rechenzentren des Bundes (Housing im RZ der FUB) einzuhalten.

EK29 Qualifikation der Mitarbeitenden:

Der Anbieter bestätigt, dass er in jedem der folgenden Bereiche jeweils über mindestens 4 zertifizierte Mitarbeitende in direktem, festem Anstellungsverhältnis verfügt:

•Projektführungsmethode HERMES (HERMES 5.1 Advanced)
•Architecture (OC Professional/Specialist, CCAr, iSAQB, RHCA, MCA oder gleichwertig)
•Systems and Software Engineering (CSPO, PSPO, VCAP5-DCD, LFCE, RHCE, MCSE, ACSE oder gleichwertig)
•Security (OSSTM, CISSP, CISA, CCNP Security, OC Expert, AWS Security oder gleichwertig)
•Requirements Engineering and Business Analysis (IREB, IIBA oder gleichwertig)
•Service Management (ITIL, eTOM, AWS DevOps, EXIN oder gleichwertig)
•Testing (CSD, PSD, OSSTM, ISTQB, CSTP oder gleichwertig)

Er bestätigt zudem seine Bereitschaft, bei Bedarf diese zertifizierten Mitarbeitenden in diesem Auftrag einzusetzen.

EK30 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen:

Der Anbieter ist bereit, Personen mit direktem Kontakt zum Auftraggeber einzusetzen, die in deutscher Sprache auf Niveau B2 mündlich und mind. Niveau B1 schriftlich kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.

Zusätzlich ist der Anbieter bereit, mind. je 1 Person mit direktem Kontakt zum Auftraggeber einzusetzen, die auf Niveau B2 (mündlich + schriftlich) in französischer bzw. italienischer Sprache kommunizieren können.

EK31 Sprachkenntnisse des Service- & Operation-Desks (SOD):

Bestätigung des Anbieters für diesen Auftrag, einen Service- & Operation-Desk (SOD) zu unterhalten, der in der Lage ist, von Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr (MEZ) exkl. Feiertage in deutscher, französischer und italienischer Sprache auf Niveau B2 qualifizierte Auskunft abzugeben oder Informationen zu vermitteln (wie z.B. erste Störungsanalyse für sinnvolle Triage der Meldung, gleich beantworten von Standard Benutzeranfragen etc.).

Während der restlichen Zeit des 24x7-Betriebs muss der SOD mindestens zwei Landessprachen, davon eine auf Niveau B2 und eine auf Niveau B1, abdecken können.

EK32 Sprachkenntnisse für technische Einsätze dezentral vor Ort bei Endkunden:

Die Mitarbeitenden des Anbieters oder dessen Subunternehmungen müssen bei Einsätzen vor Ort in deutsch-, französisch- oder italienischsprachigen Teilen der Schweiz in der Lage sein, in der entsprechenden Landessprache auf Niveau B1 zu kommunizieren.

EK33 Auftragssprache:

Der Anbieter akzeptiert, dass die Auftragssprache Deutsch ist und somit Sitzungen, Verhandlungen, Schulungen, Dokumentationen, Korrespondenz etc. an den Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgen.

Sämtliche Unterlagen an Endkunden müssen in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch erstellt werden.

Technische, interne Unterlagen für Spezialisten können in Englisch erstellt werden.

EK34 Methoden und Prozesse:

Der Anbieter bestätigt, dass er die Lieferobjekte basierend auf der Projektführungsmethode HERMES 5.1 erarbeiten wird.

EK35 Dokumente und Software:

Der Anbieter erstellt die Dokumentation gemäss Vorgaben BABS und aktualisiert diese jährlich.

Sämtliche nicht-unterschriebene Dokumente und Unterlagen und allfällige Software sind grundsätzlich ausschliesslich in elektronischer, editierbarer Form zur Verfügung zu stellen (in den ursprünglichen Originalformaten wie docx, xlsx, .vsd etc.) – keine Papierdokumentation oder physische Datenträger.

Ausgenommen sind Handbücher und Schulungsunterlagen, welche auf Verlangen der Bedarfsstelle zusätzlich in ausgedruckter Form zur Verfügung gestellt werden müssen.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Antrags auf Teilnahme bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf den Antrag eingegangen.

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit:

Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber.

Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).

Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.

EK02 a) Einhaltung der Verfahrensgrundsätzen:

Nachweis
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang Nr. 1-2).

Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.

EK02 b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann:

Nachweis
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:

- Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen.

oder

- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen.

oder

- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.

Das EBG führt eine Liste mit Unternehmen und Organisationen, die für Arbeitgebende eine unabhängige und unbefangene Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard-Analysemodell des Bundes anbieten (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/lohngleichheit/lohngleichheit-ueberpruefen/lohngleichheitsanalysen-durch-dritte.html).

Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen.

EK03 Angebotspräsentation:

Nachweis
Schriftliche Bestätigung zur Bereitschaft der Angebotspräsentation in der Phase 2.

EK04 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):

Nachweis
Schriftliche Bestätigung, dass die aufgeführten AGB akzeptiert werden und die AGB's des Anbieters sowie dessen Subunternehmungen wegbedungen sind.

EK05 Akzeptanz des Vertragsentwurfs:

Nachweis
Schriftliche Bestätigung, dass der Anbieter den beigelegten Vertragsentwurf vorbehaltlos akzeptiert.

EK06: Ersatz von Mitarbeitenden

Nachweis
Schriftliche Bestätigung, dass der Anbieter bereit ist, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie verlangt zu ersetzen.

EK07 Leistungserbringung vor Ort:

Nachweis
Schriftliche Bestätigung, dass der Anbieter und seine Subunternehmungen schweizweit und Liechtenstein als den Arbeitsort für die eingesetzten Personen akzeptiert, und dass die vor Ort zum Einsatz gelangenden Personen für die Dauer des geplanten Einsatzes einen aufenthaltsrechtlichen Status haben oder haben werden, welcher diese berechtigt, in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit im angebotenen Umfang nachzugehen.

EK08 Spesen:

Nachweis
Schriftliche Bestätigung, dass der Anbieter akzeptiert nur für Regiearbeiten bei Endkunden (z.B. bei den Kantonen) Hotel- und KM-Spesen verrechnen zu dürfen.

EK09 Entsorgung:

Nachweis
Schriftliche Bestätigung, dass der Anbieter und seine allfälligen Subunternehmen die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) vom 14. Januar 1998 erfüllen.

Der Anbieter bestätigt, dass er und allfällige Subunternehmen die Weisungen des VBS bezüglich Ausserbetriebnahme, Rückbau und Vernichtung von Systemkomponenten einhalten.

Der Anbieter bestätigt, dass er und allfällige Subunternehmen Verpackungsmaterial kostenlos und fachgerecht entsorgen oder wiederverwenden.

EK10 Qualitätsmanagementsystem:

Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes Zertifikat liegt bei.

EK11 Servicemanagement:

Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes Zertifikat liegt bei.

EK12 Sicherheitsmanagementsystem:

Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes Zertifikat liegt bei.

EK13 Umweltmanagementsystem:

Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes Zertifikat liegt bei.

EK14 Betriebssicherheitserklärung (BSE) und Personensicherheitsprüfung (PSP):

Nachweis
Der Anbieter legt eine gültige Betriebssicherheitserklärung bei oder bestätigt die Bereitschaft sich und seine Subunternehmer dem Geheimschutzverfahren, namentlich einer Betriebssicherheitserklärung (BSE), zu unterziehen.

Der Anbieter bestätigt zudem, dass die zum Einsatz gelangenden Personen über eine Personensicherheitsprüfung verfügen oder spätestens ab Vertragsunterzeichnung eine solche beantragen werden.

Der Anbieter bestätigt zudem, dass er dem BABS auf Anfrage jeweils die Liste der geprüften Mitarbeitenden und deren PSP-Stufe und Gültigkeitsdauer zur Verfügung stellt.

EK15 Datenbearbeitung in der Schweiz:

Nachweis
Schriftliche Bestätigung der Akzeptanz unter Beilage eines Konzepts (max. 2 A4-Seiten, Schriftgrösse Arial 11), wie der Anbieter diese Anforderung sicherstellt.

EK16 Keine Pflicht zur Datenherausgabe / Weitergabe von Daten:

Nachweis
1) Bestätigung des obersten Leitungsorgans des Anbieters.

2) Liste sämtlicher Konzern-Gesellschaften des Anbieters und aller Subunternehmer („Gesellschaftsliste“).

3) Schriftliche Bestätigung für jede Gesellschaft auf der Gesellschaftsliste, dass diese keinen rechtlichen oder sonstigen Pflichten unterliegt, Daten aus der Leistungserbringung herauszugeben.

EK17 Regelwerk des Bundes zum Informations- und Datenschutz:

Nachweis
Der Anbieter bestätigt, dass er sich bezüglich dem vorliegenden Auftrag dem Regelwerk des Bundes zum Informations- und Datenschutz unterstellt und die diesbezüglichen Vorgaben einhält.

EK18 Allgemeine Geheimhaltungsverpflichtung:

Nachweis
Schriftliche Bestätigung der Akzeptanz unter Beilage der unterschriebenen Geheimhaltungsverpflichtung gemäss Anhang 1-5. Die unterschriebene Geheimhaltungsverpflichtung liegt bei.

EK19 Militärische Geheimhaltungsverpflichtungen:

Nachweis
Schriftliche Bestätigung, dass das Geheimschutzverfahren sowie die beiden militärischen Geheimhaltungsverpflichtungen A) für Auftragnehmer und B) für Geheimnisträger verstanden und akzeptiert werden.

EK20 Audit- und Zutrittsrecht:

Nachweis
Schriftliche Bestätigung, dass der Anbieter und dessen Subunternehmungen die Durchführung von Sicherheits- und Qualitätsaudits akzeptieren und für Inspektionen oder Prüfungen durch das BABS und/oder Dritte den Zutritt gewähren, Auskunft geben und die Unterlagen auflegen.

EK21 Erfahrung:

Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 1-3) einzureichen.

Die angegebenen Referenzaufträge müssen folgende Kriterien erfüllen und nachvollziehbar dokumentieren, um hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar zu sein:

1.Mindestens eine Referenz beinhaltet die Konzeptionierung, Realisierung und Inbetriebnahme einer Kunden-dedizierten PaaS-, SaaS- oder IaaS-Infrastruktur an zwei Standorten.
2.Mindestens eine Referenz beinhaltet eine Softwareentwicklung und Inbetriebnahme einer komplexen IT-Anwendung (>0.5 Mio. CHF Entwicklungskosten).
3.Mindestens zwei Referenzen müssen einen Service Desk und Operation Center beinhalten. Diese müssen zusätzlich zu den vom Anbieter erbrachten Leistungen auch Betriebsleistungen Dritter auf Stufe des 2nd-Level-Supports (und nicht auf Stufe des 1st-Level) einbezogen haben. Der Service Desk funktioniert mit mindestens 3 Amtssprachen (min. Niveau B1).
4.Mindestens zwei Referenzen müssen den Systembetrieb und das Applikationsmanagement einer komplexen Individualsoftware mit Datenverarbeitung in der Schweiz beinhalten.
5.Mindestens eine Referenz für den Betrieb weist auch dezentrale Komponenten/Rechner auf, die nicht in den Räumlichkeiten des Anbieters untergebracht sind.
6.Mindestens zwei Referenzen beinhalten sicherheitsrelevante Dienste für die Öffentliche Verwaltung.
7.Mindestens eine Referenz beinhaltet Erfahrungen mit der Bundesverwaltung.

Die in den nachzuweisenden Referenzen aufgeführten Objekte müssen seit mindestens einem Jahr in Betrieb genommen worden sein.

Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

Die verlangten Referenzen müssen alle durch den Anbieter selbst erbracht worden sein. Bei der Referenz zu Punkt 2, Softwareentwicklung, darf der Anbieter zur Unterstützung für Teilleistungen Subunternehmer beigezogen haben – diese sind in der Referenz mit deren Rolle auszuweisen.

Anmerkung: Die Sprachniveaus sind im "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen", GER, definiert.

EK22 Serviceorganisation:

Nachweis
Der Anbieter bestätigt, über eine geeignete Serviceorganisation in der Schweiz zu verfügen, die den nötigen Support des vorliegenden Vorhabens mit genügend technischer Erfahrung und in der geforderten Qualität und Zeit sicherstellt.

Der Anbieter bestätigt, dass er 24x7 Service- & Operation-Desk (SOD), Applikationsmanagement und Hosting selbst erbringen kann.

Der Anbieter bestätigt, dass er für diesen Auftrag Vor-Ort-Präsenz von Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr (MEZ) exkl. Feiertage in den Räumlichkeiten des SOD sicherstellen kann.

Der Anbieter bestätigt, einen technischen 24x7-Support zu unterhalten, mit max. 30 Min. online Interventionszeit (Fernwartung) von Fachexperten für die von ihm offerierten Dienstleistungen.

EK23 Housing:

Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe der beiden Rechenzentrumsstandorte.

EK24 Personelle Ressourcen:

Nachweis
Der Anbieter bestätigt, dass er über die nötigen personellen Ressourcen verfügt, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.

Nachvollziehbare Dokumentation (z.B. Organigramme, Einsatzpläne, Business Continuity Planung) der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen liegt bei.

EK25 Generalunternehmer:

Nachweis
Der Anbieter bestätigt, die Bereitschaft als einziger Ansprechpartner und in alleiniger Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber aufzutreten.

EK26 Ansprechpartner für Eskalation (SPOC):

Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK27 Service Manager (SPOC Geschäftsabwicklung):

Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des Service Managers.

EK28 Zusammenarbeit mit Dritten:

Nachweis
Der Anbieter bestätigt die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Dritten.

Der Anbieter bestätigt die Bereitschaft, dass er und allfällige Subunternehmer die Rahmenbedingungen und Vorgaben der FUB einhalten.

EK29 Qualifikation der Mitarbeitenden:

Nachweis
Der Anbieter bestätigt, dass er in jedem der aufgeführten Bereiche über jeweils 4 oder mehr zertifizierte Mitarbeitende verfügt.

Die entsprechende Tabelle in Anhang 0 Angaben zum Anbieter ist mit genau 4 Zertifikatsinhabern pro aufgeführtem Bereich und ihrer Zertifizierung ausgefüllt. Eine Kopie der gültigen Zertifikate muss erst der Offerte in der 2. Phase der Ausschreibung beigelegt werden.

Der Anbieter bestätigt, bei Bedarf diese zertifizierten Mitarbeitenden in diesem Auftrag einzusetzen.

EK30 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen:

Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

Anmerkung: Die Sprachniveaus sind im "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen", GER, definiert.

EK31 Sprachkenntnisse des Service- & Operation-Desks (SOD):

Nachweis
Der Anbieter bestätigt, einen Service- & Operation-Desk zu unterhalten, der in der Lage ist, Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr (MEZ) exkl. Feiertage in deutscher, französischer und italienischer Sprache auf Niveau B2 qualifizierte Auskunft abzugeben oder zu vermitteln, und während der restlichen Zeit des 24x7-Betriebs mindestens zwei Landessprachen, davon eine auf Niveau B2 und die andere auf Niveau B1 abzudecken.

Anmerkung: Die Sprachniveaus sind im "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen", GER, definiert.

EK32 Sprachkenntnisse für technische Einsätze dezentral vor Ort bei Endkunden:

Der Anbieter bestätigt, dass die Mitarbeitenden bei Einsätzen vor Ort in deutsch-, französisch- oder italienischsprachigen Teilen der Schweiz in der Lage sind, in der entsprechenden Landessprache auf Niveau B1 zu kommunizieren.

Anmerkung: Die Sprachniveaus sind im "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen", GER, definiert.

EK33 Auftragssprache:

Nachweis
Der Anbieter bestätigt, dass er und seine Subunternehmungen Deutsch als Auftragssprache akzeptiert.

Der Anbieter bestätigt, dass er die Erstellung der Unterlagen an Endkunden in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch akzeptiert.

EK34 Methoden und Prozesse:

Nachweis
Der Anbieter bestätigt, die Lieferobjekte basierend auf HERMES 5.1 zu erarbeiten.

EK35 Dokumente und Software:

Nachweis
Der Anbieter bestätigt, dass er die Dokumente gemäss Vorgaben BABS erstellt und jährlich aktualisiert.

Der Anbieter bestätigt, dass er Dokumente und allfällige Software elektronisch in editierbarer Form zur Verfügung stellt.

Der Anbieter bestätigt, dass er Handbücher und Schulungsunterlagen auf Verlangen in ausgedruckter Form zur Verfügung stellt.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für:

- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- die Beschaffung von Gütern (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)

Abrufbar unter
https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt nur dann Preisverhandlungsrunden durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung von technischen Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der Anbieter zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Kreditbewilligung der eidgenössischen Räte.
Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das wirtschaftlich günstigste ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Die bisherige Lieferantin Atos AG ist für diese Ausschreibung zugelassen. Aufgrund ihrer Erfahrung und ihrer bisherigen Rolle, werden die Fristen für den Teilnahmeantrag sowie die Angebotsfrist in der zweiten Phase, verlängert.

Die Firma CSI Consulting AG war an der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen beteiligt und ist von der Ausschreibung ausgeschlossen.

Folgende Firmen sind aufgrund ihrer Vorbefassung vom Verfahren ausgeschlossen: Axians, DMC Consulting, Linkin und Redguard.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) Geschäftsbereich Telematik
Guisanplatz 1B
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
kommerz@babs.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1128049 Betrieb Informations- und Alarmierungssysteme (BIAS)