Ausschreibung 1127991: Fachunterstützung Prüfstelle STS 0055

Publiziert am: 20. Mai 2020

Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) Geschäftsbereich LS

Die nach ISO EN 17025 akkreditierte Prüfstelle "Prüflaboratorium für ABC-Schutzmaterial sowie Einrichtungen und Installationen von Schutzbauten" STS 0055, betreibt zu deren Auftragserfüllung verschiedene in der Schweiz einzigartige Prüfanlagen und Prüfeinrichtungen. Dies sind zwei Stosswellenrohre, drei Schockprüfmaschinen, lüftungstechnische Prüfstände sowie diverse kleinere Prüf- und Messeinrichtungen. Die Anlagen sind Eigenentwicklungen und dementsprechend Einzelstücke.
Bei allen Anlagen kommen physikalische Messtechnik sowie anwendungsspezifisch entwickelte Softwarepakete zum Einsatz.
Damit die Anlagen zuverlässig funktionieren und stets korrekte Messungen durchgeführt werden können, müssen diese oder gewisse Teile davon entsprechend unterhalten, erneuert und teilweise auch weiterentwickelt werden.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Geschäftsbereich LS
Fachbereich Kollektivschutz
Austrasse
CH-3700 Spiez

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
20. Mai 2020 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunterladen.
Dazu müssen Sie sich zuerst im oben genannten Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden.
Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

12. Juni 2020 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit diese in anonymisierter Form im Frageforum auf www.simap.ch zu stellen.

Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Antworten werden schriftlich an alle Anbieter, welche die Ausschreibungsunterlagen bestellt oder herunter geladen haben, in anonymisierter Form zugestellt.
Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

15. Juli 2020 Abgabetermin 23:59

Das vollständige Angebot ist bis spätestens am 15.07.2020 (Datum des Poststempels) in 4-facher Ausführung (2-fach in Papierform und 2-fach in elektronischer Form auf USB-Stick unverschlüsselt) dem BABS an die unter Kapitel 9.1.2 des Pflichtenhefts aufgeführte Adresse zuzustellen.

a)Bei Abgabe an das BABS beim „Verwaltungszentrum Guisanplatz 1", Guisanplatz 1B, CH-3003 Bern, z. Hd. von Fachbereich Kommerz BABS, sind folgende Punkte zu beachten:

•Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 9.1.2) an der „Arealloge Guisanplatz 1“ anzumelden. Er wird von dieser zum „Rampenmanagement Guisanplatz 1A“ weitergeleitet werden.
•Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements bis spätestens 16.00 Uhr am unter Ziffer 9.1.4 erwähnten Abgabetermin zu erfolgen.

Öffnungszeiten des Rampenmanagements:

Mo – Do 07:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:30 Uhr
Freitag 07:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Außerhalb der oben angegebenen Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden.

b)Bei Einreichung auf dem Postweg:

•Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c)Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:

•Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben.

Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

22. Juli 2020 Offertöffnung

Das vollständige Angebot ist bis spätestens am 15.07.2020 (Datum des Poststempels) in 4-facher Ausführung (2-fach in Papierform und 2-fach in elektronischer Form auf USB-Stick unverschlüsselt) dem BABS an die unter Kapitel 9.1.2 des Pflichtenhefts aufgeführte Adresse zuzustellen.

a)Bei Abgabe an das BABS beim „Verwaltungszentrum Guisanplatz 1", Guisanplatz 1B, CH-3003 Bern, z. Hd. von Fachbereich Kommerz BABS, sind folgende Punkte zu beachten:

•Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 9.1.2) an der „Arealloge Guisanplatz 1“ anzumelden. Er wird von dieser zum „Rampenmanagement Guisanplatz 1A“ weitergeleitet werden.
•Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements bis spätestens 16.00 Uhr am unter Ziffer 9.1.4 erwähnten Abgabetermin zu erfolgen.

Öffnungszeiten des Rampenmanagements:

Mo – Do 07:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:30 Uhr
Freitag 07:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Außerhalb der oben angegebenen Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden.

b)Bei Einreichung auf dem Postweg:

•Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c)Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:

•Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben.

Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

1. Januar 2021 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2030 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% ZK1 Profilbezogene Kompetenzen, Berufs- und Projekterfahrung: 400 Punkte
30% ZK2 Preis: 300 Punkte
10% ZK3 Referenzen des Unternehmens: Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung hinsichtlich der geforderten Leistungen in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von Referenzprojekten in den letzten 5 Jahren nach. Details siehe Anhang 1 Anforderungskatalog. 100 Punkte
10% ZK4 Reaktionszeit für Störungsintervention: Schriftliche Zusicherung, dass die Interventionszeit von 24 Stunden, allenfalls 6 Stunden garantiert wird. Details siehe Anhang 1 Anforderungskatalog. 100 Punkte
10% ZK5 Sprachkenntnisse: Unterteilt in ZK5.1 - ZK5.3 insgesamt 100 Punkte

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit:

Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.

EK02 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen:

Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.

b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann:

Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK03 Erfahrung:

Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung hinsichtlich der geforderten Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 1 Auftrag in den letzten 5 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK04 Personelle Ressourcen:

Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Sie müssen vor dem Zeitpunkt der Eingabefrist für die Angebotseingabe in ungekündigtem Arbeitsverhältnis zum Anbieter stehen. Angebote unter Personalverleihbedingungen werden ausgeschlossen.
Von den für den Auftrag vorgesehenen Personen werden eine hohe Verfügbarkeit, Flexibilität sowie Kontinuität während der ganzen Dauer des Auftrags verlangt, um eine Kontinuität des spezifischen Wissens und der Kompetenzen zu gewährleisten. Zur Abwicklung des Vertrags erwartet der Auftraggeber, dass die Leistungen von den in der Offerte angebotenen Personen persönlich erbracht werden.

EK05 Ansprechpartner:

Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK06 Personensicherheitsprüfung:

Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) der Stufe 10b zu unterziehen.
Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Sollten die Ergebnisse der Personensicherheitsprüfung negativ ausfallen, kann das Vertragsverhältnis ganz oder teilweise aufgelöst werden.

EK07 Betriebssicherheitserklärung (BSE):

Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin das Geheimschutzverfahren zu absolvieren, welches verschiedene Sicherheitsmassnahmen umfasst (vgl. VO über das Geheimschutzverfahren, SR 510.413). Die Informationsschutzvorschriften des Bundes (insbesondere die Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes, SR 510.411) sind anzuwenden. Gilt für Unternehmen und Personen (PSPV, SR 120.4).
Sollten die Ergebnisse der Betriebssicherheitserklärung negativ ausfallen, kann das Vertragsverhältnis ganz oder teilweise aufgelöst werden.
Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK08 Geheimhaltungsverpflichtung:

Der Anbieter ist bereit, die Geheimhaltungsverpflichtung zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung zu unterzeichnen. Mit der Unterschrift bestätigt der Anbieter, dass er den Inhalt gelesen und verstanden hat sowie die Bedingungen akzeptiert.

Siehe dazu Anlage 7 Geheimhaltungsverpflichtung.

EK09 Ersatz von Mitarbeitenden:

Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK10 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für:

- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)
- Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
Für das vorliegende Geschäft gelten lediglich die oben aufgelisteten AGB gemäss Ziffer Nr. 9.4.2 des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

EK11 Akzeptanz des Vertragsentwurfs:

Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 4 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK12 Qualitätsmanagementsystem:

Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen.

EK13 Spesen:

Der Anbieter akzeptiert, dass für die Dauer des Auftrages keine Spesen ausbezahlt werden.

EK14 Leistungserbringung vor Ort:

Die vor Ort zum Einsatz gelangenden Personen des Anbieters sind bereit, Lattigen bei Spiez als den Ort der zu erbringenden Leistungen als Arbeitsort zu akzeptieren.

EK15 Auftragssprache:

Der Anbieter akzeptiert, dass die Auftragssprache Deutsch ist und somit Sitzungen, Verhandlungen, Schulungen, Korrespondenz etc. an den Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgen.

EK16 Telefonische Erreichbarkeit:

Der Anbieter garantiert für Fachfragen einen telefonischen Support während den Bürozeiten zu Werktagen:
Montag bis Freitag 08:00 – 12:00 Uhr sowie 13:00 – 17:00 Uhr (europäische Zeitzone)

EK17 Audit und Zutrittsrecht:

Die Vertreter des BABS und/oder Dritte haben zwecks Durchführung von Inspektionen und Audits sowie Prüfung der Wirksamkeit des Qualitätsmanagement für die Entstehung der Vertragsleistungen, nach ordnungsgemässer Legitimation, freien Zutritt zu sämtlichen Räumen des Anbieters und dessen Sublieferanten, in denen die Vertragsleistung hergestellt, geprüft, gelagert oder betrieben wird. Diesem Personal ist auf Verlangen hinsichtlich der Vertragsleistungen jede gewünschte Auskunft zu geben und die verlangten Unterlagen sind vorzulegen. Der Anbieter holt hierfür erforderliche Zutrittsbewilligungen (Clearances) seiner zuständigen nationalen Sicherheitsbehörde rechtzeitig ein. Der Zutritt von Personal des Anbieters und dessen Sublieferanten zu Anlagen und Räumlichkeiten des Auftraggebers bedarf der vorgängigen, schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers. Der Anbieter und dessen Sublieferanten haben, sofern vom Auftraggeber verlangt, ihr Personal zwecks Überprüfung zu melden.

EK18 Reaktionszeit:

Der Anbieter garantiert, dass er an Werktagen bei Störungen von Anlagen innerhalb von 48 Stunden mit geeigneten Personal in Lattigen bei Spiez vor Ort ist.
Falls die Störung ausserhalb der Bürozeiten auftritt, muss das geeignete Personal innerhalb von 48 Stunden, ab dem nächst möglichen Werktag vor Ort sein.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit:

Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe eingereicht werden. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.

Der Anbieter bestätigt, dass er über eine genügende wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit verfügt, um den Auftrag erfüllen zu können. Die Nachweise müssen bereits bei Angebotsabgabe eingereicht werden.

EK02 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen:

EK02 b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann:

Nachweis
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang Nr. 2).
Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen.
oder
- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen.
oder
- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.
Das EBG führt eine Liste mit Unternehmen und Organisationen, die für Arbeitgebende eine unabhängige und unbefangene Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard-Analysemodell des Bundes anbieten (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/lohngleichheit/lohngleichheit-ueberpruefen/lohngleichheitsanalysen-durch-dritte.html).
Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.

Die rechtsgültig unterzeichnete Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB liegt bei.

Der zusätzliche Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit bei Unternehmungen mit mehr als 50 Mitarbeitern liegt bei.

EK03 Erfahrung:

Nachweis
Für den referenzierten Auftrag ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 5) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen). Für die Kontaktperson wie auch den Stellvertreter sind die Kontaktdaten anzugeben.

Dem referenzierten Auftrag liegt ein vollständig ausgefülltes Referenzformular bei. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein oder ein Stellvertreter muss genannt werden. Die Kontaktdaten der Kontaktperson sowie dessen Stellvertreter liegen vor.

EK04 Personelle Ressourcen:

Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

Der Anbieter bestätigt, dass er über die nötigen personellen Ressourcen verfügt, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.

EK05 Ansprechpartner:

Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC im Anhang 6.

Der Anbieter bestätigt, dass er über einen Ansprechpartner (SPOC) verfügt, welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK06 Personensicherheitsprüfung:

Nachweis
Schriftliche Bestätigung der Bereitschaft und des Verständnisses der möglichen Konsequenzen.

Der Anbieter legt bereits vorhandene Personensicherheitsprüfungen der zum Einsatz kommenden Personen bei oder bestätigt, dass er bereit ist, die zum Einsatz vorgesehenen Personen auf erstes Verlangen bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) der Stufe 10b zu unterziehen.

EK07 Betriebssicherheitserklärung (BSE):

Nachweis
Schriftliche Bestätigung der Bereitschaft und des Verständnisses der möglichen Konsequenzen.

Der Anbieter legt eine gültige Betriebssicherheitserklärung bei oder bestätigt, dass er bereit ist, sich dem nötigen Audit zu unterziehen und akzeptiert die entsprechenden Bedingungen.

EK08 Geheimhaltungsverpflichtung:

Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit der Bereitschaft die Geheimhaltungsverpflichtung zu unterzeichnen.

Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, die Geheimhaltungsverpflichtung zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung zu unterschreiben.

EK09 Ersatz von Mitarbeitenden:

Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, eingesetzte Mitarbeiter bei Vorliegen wichtiger Gründe wie verlangt zu ersetzen.

EK10 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):

Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

Der Anbieter bestätigt, dass lediglich die aufgeführten AGB's gelten und akzeptiert diese.

EK11 Akzeptanz des Vertragsentwurfs:

Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

Der Anbieter bestätigt, dass er den beiliegenden Vertragsentwurf vorbehaltlos akzeptiert.

EK12 Qualitätsmanagementsystem:

Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes Zertifikat welches bei Angebotseingabe gültig ist.

Die nachvollziehbare Dokumentation oder das entsprechende gültige Zertifikat liegt bei.

EK13 Spesen:

Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

Der Anbieter bestätigt, dass er akzeptiert, keine Spesen ausbezahlt zu bekommen.

EK14 Leistungserbringung vor Ort:

Nachweis
Schriftliche Bestätigung

Der Anbieter bestätigt, dass er den Arbeitsort in Spiez für die eingesetzten Personen akzeptiert, und dass die vor Ort zum Einsatz gelangenden Personen für die Dauer des geplanten Einsatzes einen aufenthaltsrechtlichen Status haben oder haben werden, welcher diese berechtigt, in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit im angebotenen Umfang nachzugehen.

EK15 Auftragssprache:

Nachweis
Schriftliche Bestätigung

Der Anbieter bestätigt, dass er Deutsch als Auftragssprache akzeptiert.

EK16 Telefonische Erreichbarkeit:

Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

Der Anbieter bestätigt, dass er während den Bürozeiten den telefonischen Support für Fachfragen gewährleisten kann.

EK17 Audit und Zutrittsrecht:

Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

Der Anbieter und dessen Subunternehmungen akzeptieren die Durchführung von Sicherheits- und Qualitätsaudits, Inspektionen oder Prüfungen durch das BABS und/oder Dritte, legen die Unterlagen auf, geben Auskunft und gewährt den freien Zugang.

EK18 Reaktionszeit:

Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

Der Anbieter bestätigt schriftlich, dass er die Anforderungen einhält.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für:

- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)
- Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)

Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der technischen Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der Anbieter zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.

Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) "Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestlohnvorschriften" ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
2. Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, Ihre Preise im Falle von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute WTO-Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Laufe der Zeit nicht mehr das wirtschaftlich günstigste ist.
3. Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) Geschäftsbereich LS
Guisanplatz 1B
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
kommerz@babs.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1127991 Fachunterstützung Prüfstelle STS 0055