Ausschreibung 1122829: Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrassen STEP-NS 2022

Publiziert am: 29. Februar 2020

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strassennetze

Das Strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrassen (STEP-NS) umfasst die Entwicklungsprojekte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Nationalstrassennetzes. Zur Erarbeitung der notwendigen fachlichen Grundlagen wird eine externe Unterstützung beauftragt. Der Auftragnehmer erstellt technische Grundlagen und unterstützt den Auftraggeber umfassend in administrativen Belangen. Inhaltlich befasst sich der Auftragnehmer mit dem Vorgehen, Abläufen und Kommunikation des Projektes. Er unterstützt den Auftraggeber bei der Auswertung von Stellungnahmen und Mitwirkungsergebnissen. In technischer Hinsicht erstellt der Auftragnehmer Grundlagen und Aktennotizen zum Netzscreening, die Aktualisierung und Ergänzung der Bewertungsmethode, die Dokumentation und Bewertung der Projekte und Grundlagen, sowie den Entwurf zur Einordnung der Projekte in die Realisierungshorizonte des Programms STEP.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Ittigen/Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
29. Februar 2020 Publikationsdatum
29. Februar 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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16. März 2020 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher, französischer Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 23.03.2020 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 16.03.2020 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

9. April 2020 Abgabetermin 00:00

Es sind 3 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

14. April 2020 Offertöffnung

Es sind 3 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

17. Juni 2020 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2021 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
20% ZK1: Auftragsanalyse; GEWICHTUNG 20%, unterteilt in:
10% - SK 1.1 Verständnis des Auftrags;
7% - SK 1.2 Analyse der Aufgaben, Probleme und Einbezug der Abhängigkeiten;
3% - SK 1.3 Rollenaufteilung zwischen Auftragnehmer und ASTRA;
20% ZK2: Vorgehensvorschlag – Erfüllung der Anforderungen des Pflichtenhefts; GEWICHTUNG 20%, unterteilt in:
10% - SK 2.1 Zweckmässigkeit, Methoden;
7% - SK 2.2 Sitzungswesen und Zeitplaneinhaltung;
3% - SK 2.3 Werkzeuge und Mittel;
20% ZK3: Zusammensetzung und Qualität des Projektteams (Kompetenz der einzusetzenden Schlüsselpersonen); GEWICHTUNG 20%, unterteilt in:
15% - SK 3.1 Vergleichbare praktische/fachliche Erfahrung der Teammitglieder;
5% - SK 3.2 Ausbildung und Sprachkenntnisse;
10% ZK4: Qualitätssicherung im Projektablauf (massgeschneidert aufs laufende Projekt); GEWICHTUNG 10%
30% ZK5: Preis, GEWICHTUNG 30%, unterteilt in:
20% - SK 5.1 Gesamtpreis;
10% - SK 5.2 Plausibilität der Kosten und des Aufwands;

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Firmenerfahrungen/-referenzen
EK2: Firmenpersonal
EK3: Verfügbarkeit
EK4: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

Zu EK1: Nachweis zweier Referenzprojekte über die Leistungserbringung vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung.
Zu EK2: Erklärung, über Anzahl und Funktion der Personen die im Unternehmen in vergleichbarer Aufgabenstellung beschäftigt sind (Organigramm und Erklärung). Nachweis, dass eingesetzte Schlüsselpersonen gleichwertig ersetzt werden können.
Angabe der Nachweise je Ersatzperson
Zu EK3: Erklärung, dass die erforderliche Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen gemäss der Preistabelle während der Vertragsdauer gesichert ist. Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an übrigen Mandaten.
Zu EK4: Handels- und Betreibungsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate; Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Reine Angebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;

2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strassennetze
Nicht öffnen - Angebotsunterlagen
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
ausschreibung-netze@astra.admin.ch