Ausschreibung 1119919: sonBASE, Verkehrslärmberechnung

Publiziert am: 20. Februar 2020

Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Lärm und NIS, CH-3003 Bern

Gemäss Artikel 45a der Lärmschutz-Verordnung ist das BAFU für die Veröffentlichung einer georeferenzierten Darstellung der Lärmbelastung in der Schweiz verantwortlich. Diese ist periodisch zu aktualisieren.

Für die nächsten Neuberechnungszyklen des BAFU-Projekts „Lärmbelastung in der Schweiz" hat der Beauftragte die Datenaufbereitung, Lärmberechnung, Datenauswertung und die Integration der aktuellen Lärmdaten in sonBASE (GIS-Applikation) für die Jahre 2021 bis 2025 und optional für 2026 bis 2028 auszuführen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Allfällige Sitzungen finden beim BAFU in Ittigen oder in Zürich statt. Sonstige Arbeiten am Standort des Anbieters.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 90720000: Umweltschutz
Gruppen:
  • W: Abfall & Entsorgung
Untergruppen:
  • W: Abfall & Entsorgung
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
20. Februar 2020 Publikationsdatum
20. Februar 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind nur in deutscher Sprache, elektronisch erhältlich und unter www.simap.ch downloadbar. Es werden keine Dokumente per Post an die Anbieter versandt.

17. April 2020 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
20. März 2020 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können diese anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch gestellt werden. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

Es werden keine Fragen anderweitig bzw. ausserhalb des Frageforums entgegengenommen bzw. beantwortet.

17. April 2020 Abgabetermin 00:00

Das vollständige Angebot ist in 3-facher Ausführung (2-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form auf einem USB-Stick) dem BAFU an die aufgeführte Adresse zuzustellen.

a) Bei Abgabe an der Loge des BAFU (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge 07:30 – 12:00 und 13:00
– 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BAFU zu erfolgen.
b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax zu senden.

Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.

Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

24. April 2020 Offertöffnung

Das vollständige Angebot ist in 3-facher Ausführung (2-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form auf einem USB-Stick) dem BAFU an die aufgeführte Adresse zuzustellen.

a) Bei Abgabe an der Loge des BAFU (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge 07:30 – 12:00 und 13:00
– 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BAFU zu erfolgen.
b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax zu senden.

Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.

Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

1. Januar 2021 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2025 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% ZK01 Qualifikation der Schlüsselpersonen
25% ZK02 Testaufgabe GIS
8% ZK03 Testaufgabe Lärm
27% ZK04 Preis

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Beilage B3)
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link:
http://www.ebg.admin.ch/dienstleistungen/00017/00621/index.html?lang=de). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).

EK03 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.

EK04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK05 Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK06 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)

Internet-Link:
https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

EK07 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK08 Hinreichende technische Befähigung zur
Auftragserfüllung Projektleitung
Der Anbieter verfügt über Erfahrungen in der Projektleitung in hinsichtlich Fachbereich, Komplexität und Dauer vergleichbaren Projekten.

EK09 Hinreichende technische Befähigung zur Auftragserfüllung GIS
Der Anbieter verfügt über Erfahrungen mit Projekten aus dem Anwendungsbereich von GIS, insbesondere muss der Anbieter zwingend Erfahrungen in der Anwendung von ESRI-Produkten nachweisen können. Zudem hat der Anbieter Erfahrung in der Arbeit mit sehr grossen Datensätzen in vergleichbarer Komplexität wie die hier ausgeschriebenen Leistungen.

EK10 Hinreichende technische Befähigung zur Auftragserfüllung Lärmberechnung
Der Anbieter verfügt über Erfahrungen mit Projekten von Verkehrslärmberechnungen von ähnlichem Umfang und in vergleichbarer Komplexität wie die hier ausgeschriebenen Leistungen.

EK11 Sprachkompetenzen
Die Schlüsselpersonen (Projketleiter, GIS-Experte und Lärmexperte) verfügen über die notwendigen mündlichen und schriftlichen Sprachkompetenzen in Deutsch (mindestens Niveau B2 gemäss Europäischen Referenzrahmen).
Die Projektergebnisse und Dokumentationen werden in deutscher Sprache erstellt und abgeliefert.

EK12 Sitzungsort
Der Anbieter akzeptiert die Sitzungsorte des BAFU (Ittigen und Zürich).

EK13 Schulung sonBASE Applikation
Der Anbieter verpflichtet sich, die vom BAFU angebotene sonBASE-Schulung nach Vertragsunterzeichnung zu absolvieren.

EK14 Know-How Lärmmodelle
Der Anbieter verpflichtet sich, sich das Know-How über die aktuellsten Schweizer Lärmmodelle vom BAFU (z.B. Lärmmodelle sonROAD18, sonRAIL und sonAIR) nach Auftragsbeginn auf eigene Kosten anzueignen und aktuell zu halten.

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)

Internet-Link:
https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.

Vorbefassung: Die Firma n-Sphere war an der Entwicklung von sonBASE beteiligt und ist mit der Wartung, dem Support und der Weiterentwicklung von sonBASE für die Jahre 2020 bis 2025 (optional 2026-2028) beauftragt. Sie hat ausserdem bereits vergleichbare Aufträge ausgeführt. Sie waren jedoch nicht an der Erstellung der vorliegenden Ausschreibungsunterlagen beteiligt. Sie gilt damit als nicht vorbefasst und ist berechtigt ein Angebot einzureichen.

Bei Abweichungen zwischen dem deutschen und französischen Ausschreibungstext ist die deutsche Version die massgebliche.

Die das Beschaffungsverfahren unterstützende Firma (Amberg Engineering AG, 8105 Regensdorf-Watt) ist aufgrund ihrer
Vorbefassung von der Teilnahme an der Submission ausgeschlossen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Lärm und NIS, CH-3003 Bern
Worblentalstrasse 68, Ittigen
3003 Bern
Telefon: +41 58 462 92 49
E-Mail-Adresse:  
noise@bafu.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1119919 sonBASE, Verkehrslärmberechnung