Ausschreibung 1117371: N06.32 EP Muri - Rubigen – PV Umwelt, Lärm/Akustik und optional UBB

Publiziert am: 30. Januar 2020

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun

Der Abschnitt der N06 zwischen Muri und Rubigen wurde 1973 in Betrieb genommen. Die Beläge haben ihre Nutzungsdauer erreicht und weisen zudem Normabweichungen insbesondere beim Quergefälle auf.
Aufgrund des Umweltschutzes ist auf dem ganzen Abschnitt eine Trennsystem einzurichten und das Strassenabwasser in Reinigungsanalgen zu behandeln. Hierzu ist am Anschluss Muri eine SABA zu erstellen.
Die Kunstbauten sollen mit dem Projekt umfassend instandgesetzt werden.
Im Bereich Raintalwald bestehen Probleme mit der Stabilität der Fahrbahn. Der Rutschhang soll mit geeigneten Massnahmen stabilisiert werden.
Die vorliegende Beschaffung beinhaltet die Leistungen des Projektverfassers Umwelt inkl. Ausführungsprojekt und Umweltverträglichkeitsbericht 3. Stufe (bzw. Umweltnotiz) sowie Lärmberechnungen und Beurteilung von Lärmschutzmassnahmen und optional UBB.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Objektgebundenen Dienstleistungen vor Ort, nicht standortgebundene Dienstleistungen am Standort des Auftragnehmers sowie ASTRA Infrastrukturfiliale in Thun, Büroräumlichkeiten in Visp oder Zentrale in Ittigen (Sitzungen).

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
30. Januar 2020 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

25. Februar 2020 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im «Forum» der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 02.03.2020 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im «Forum» beantwortet. Nach dem 25.02.2020 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

20. März 2020 Abgabetermin 00:00

Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf (USB-Stick) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Nicht öffnen - Offertunterlagen - N06.32 EP Muri - Rubigen - PV Umwelt, Lärm / Akustik und optional UBB»

Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle).

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

25. März 2020 Offertöffnung

Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf (USB-Stick) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Nicht öffnen - Offertunterlagen - N06.32 EP Muri - Rubigen - PV Umwelt, Lärm / Akustik und optional UBB»

Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle).

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. Mai 2020 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2024 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:

- EK1: technische Leistungsfähigkeit
- EK2: wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
- EK3: Schlüsselpersonen
- EK4: Leistungsanteil Unterakkordant / Subplaner

Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

EIGNUNGSKRITERIUM EK1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- EK1: Ein Referenzobjekt des Anbieters über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität (Baukosten des Gesamtprojekts von mind. 7 Mio. CHF exkl. MWST) und aus dem Fachbereich Umwelt (UVB 3.Stufe bzw. Umweltnotiz) im Rahmen der Projektierungsphasen EK / GP und MK / AP oder MK / AP und MP/DP einer Nationalstrasse oder kantonalen Hochleistungsstrasse unter Verkehr, mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.

Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.

EIGNUNGSKRITERIUM EK2: WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- EK2.1: Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.

Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
- EK2.2: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- EK2.3: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
- EK2.4: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
- EK2.5: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
- EK2.6: Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Planergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung

Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Anhang 3 zur VöB einzuverlangen.
Allesamt nicht älter als drei Monate.

EIGNUNGSKRITERIUM EK3: SCHLÜSSELPERSONEN

- EK3.1:Umweltingenieur
Ein Referenzobjekt der Schlüsselpersonen über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität (Baukosten des Gesamtprojekts von mind. 7 Mio. CHF exkl. MWST) und aus dem Fachbereich Umwelt (UVB 3.Stufe bzw. Umweltnotiz) im Rahmen der Projektierungsphasen EK / GP und MK / AP oder MK / AP und MP / DP einer Nationalstrasse oder kantonalen Hochleistungsstrasse unter Verkehr, mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.

- EK3.2 Akustiker
Ein Referenzobjekt der Schlüsselpersonen über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität (Baukosten des Gesamtprojekts von mind. 7 Mio. CHF exkl. MWST) und aus dem Fachbereich Akustik im Rahmen der Projektierungsphasen EK / GP und MK / AP oder MK / AP und MP/DP einer Nationalstrasse oder kantonalen Hochleistungsstrasse unter Verkehr, mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.

- EK3.3: Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten.
Mindestverfügbarkeit Umweltingenieur 10%, Akustiker 10%

(*) als Schlüsselpersonen gelten: Umweltingenieur; Akustiker

EIGNUNGSKRITERIUM EK4: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBPLANER
- EK4: Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten von 50%

Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subplaner beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten.
Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Zuschlagskriterien
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss der nachfolgenden Zuschlagskriterien:
Liste der Zuschlagskriterien : (gemäss Beschaffungshandbuch)

ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK1: Preis, Gewichtung 40%
Die Honoraransätze müssen dem nachfolgenden Muster entsprechen: A>B>C>D>E>F>G.

ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK2: Schlüsselpersonen, Gewichtung 35%; unterteilt in:
- ZK2.1: Umweltingenieur, Gewichtung 25%
Ein Referenzobjekt der Schlüsselpersonen über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität (Baukosten des Gesamtprojekts von mind. 7 Mio. CHF exkl. MWST) und aus dem Fachbereich Umwelt (UVB 3.Stufe bzw. Umweltnotiz) im Rahmen der Projektierungsphasen EK / GP und MK / AP oder MK / AP und MP / DP einer Nationalstrasse oder kantonalen Hochleistungsstrasse unter Verkehr, mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.
Aus- und Weiterbildungen und Qualifikationen bezüglich der Anforderungen im Projekt (Abgabe des Lebenslaufs, max. 2 Seiten DIN A4).

- ZK2.2: Akustiker, Gewichtung 10%
Ein Referenzobjekt der Schlüsselpersonen über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität (Baukosten des Gesamtprojekts von mind. 7 Mio. CHF exkl. MWST) und aus dem Fachbereich Akustik im Rahmen der Projektierungsphasen EK/GP und MK / AP oder MK / AP und MP / DP einer Nationalstrasse oder kantonalen Hochleistungsstrasse unter Verkehr, mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.
Aus- und Weiterbildungen und Qualifikationen bezüglich der Anforderungen im Projekt (Abgabe des Lebenslaufs, max. 2 Seiten DIN A4).

Der Umweltingenieur übernimmt die Projektleitung / Koordination im Projektteam.

ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK3: Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag, QM-Konzept / Risikoanalyse, Gewichtung 25%, unterteil in:
ZK3.1: Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag, Gewichtung 20%
Durch den Anbieter ist die bevorstehende Aufgabe zu analysieren und ein Vorschlag bezüglich des eigenen Vorgehens und der Projektorganisation zu formulieren. Dabei ist zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- Analyse der Ausgangslage und der eigenen Aufgaben
- Erwartete Schnittstellen innerhalb des Projekts sowie zu weiteren Projektbeteiligten
- Projektorganisation und Rollenverständnis der Organisationseinheiten
- Bau/-verkehrstechnische Herausforderungen
- Planung des eigenen Vorgehens
- Organigramm des Anbieters
- Projektterminplan
Umfang: max. 2 Seiten DIN A4, Arial 10 Fliesstext, max. 1 Seite DIN A3 Organigramm und max. 1 Seite DIN A3 Terminprogramm

ZK3.2: QM-Konzept und Risikoanalyse, Gewichtung 5%
Durch den Anbieter werden folgende Angaben erwartet:
- 5 projektspezifische Risiken aus Sicht des Anbieters
- Konzeptvorschlag zur Sicherstellung der geforderten Qualität sowie Massnahmen zum Vermeiden von Risiken und Nutzung der Chancen
Umfang: max. 1 Seite DIN A4, Arial 10 Fliesstext

PREISBEWERTUNG
- Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5.
- Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0.
- Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet).
- Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.

BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = nicht beurteilbar; keine Angaben
1 = sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = normale, durchschnittliche Erfüllung; den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = gute Erfüllung; qualitativ gut
5 = sehr gute Erfüllung; qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.
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2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3. Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.

4. Folgeaufträge:
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.

5. Vergabe der Leistungen:
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.

6. Ausschluss, Vorbefassung:
Die Firma R+R Burger und Partner AG, Baden und Firma ZS Engineering GmbH, Riggisberg sind als Bauherrenunterstützung beauftragt und vom vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
Die Firma Weber + Brönnimann AG, Bern hat den Projektauftrag (Synthesebericht, Syntheseplan) erarbeitet und mit diesem Mandat ihren Auftrag abgeschlossen, die durch die Firma erarbeiteten Projektunterlagen sind in dieser Ausschreibung vollumfänglich beigefügt. Die Firma ist im Verfahren zugelassen.

7. Stundenvorgaben:
Ausgeschrieben wird eine geschätzte Stundenzahl aufgeteilt auf die verlangten Honorarkategorien und Phasen (Vergleichbarkeit der Angebote). Angebote, die trotzdem einen Zeitmitteltarif offerieren, werden als unzulässige Preisvarianten ausgeschlossen.

8. Bezug der Unterlagen:
Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.

9. Vorbehalt:
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.

10. Schlüsselpersonen:
Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden.

11. Begehung:
Es findet keine Begehung statt.

12. Akteneinsicht:
Die wesentlichen Dokumente aus dem Projekt sind beigelegt.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Uttigenstrasse 54
3600 Thun
Telefon: +41 (0) 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.thun@astra.admin.ch