Zuschlag 1115847: SAP HANA Lizenzierung 2019
Publiziert am: 21. Januar 2020
Informatik Aargau
Art. 8 Abs.3 lit g Submissionsdekret Kanton Aargau (Submd 150.910)
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
18.12.2019
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1. Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit Publikation beim
Verwaltungsgericht Aarau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde geführt wer-den. Der Stillstand der Fristen
gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2. Die Beschwerdeschrift ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten, das
heisst es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht
eingetreten.
4. Die angefochtene Verfügung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich
beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die
Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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Hintere Bahnhofstrasse 8
5001 Aarau
Telefon: 062 835 11 47
E-Mail-Adresse:
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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