Ausschreibung 1115645: Dienstleistungen Unterstützung Realisierungskonzept «Verkehrsnetz CH

Publiziert am: 12. Juni 2020

Swisstopo / armasuisse

Im Rahmen des laufenden Projekts (Phase Konzept und Pilot) sollen für das «Verkehrsnetz CH» ein Realisierungskonzept und eine Machbarkeitsanalyse, welche sich auf Pilotanwendungen abstützt, erarbeitet werden. Diese Arbeiten dienen als Vorbereitung und Entscheidungsgrundlage für die spätere Realisierung eines Produktivsystems.
Mit dem Konzept werden die Grundlagen für das spätere Produktionssystem aus technischer, betrieblicher und organisatorischer Sicht erarbeitet. Mit Pilotanwendungen sollen Durchstiche zwischen fachlichen Applikationen in das Basisnetz von «Verkehrsnetz CH» realisiert werden. Die Pilotanwendungen werden auf Basis des Konzepts umgesetzt und sollen die Machbarkeit prüfen und aufzeigen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Gemäss Angaben in den Ausschreibungsunterlagen.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Erarbeitung und Lieferung der Leistungsgegenstände wie z.B. für Konzeptarbeiten, Analysen und Beratungen in den Bereichen Verkehrsdaten, Verkehrsnetzdaten und –Anwendungen etc.

  • Lot 2:

    Erarbeitung und Lieferung der Leistungsgegenstände gemäss wie z.B. für Konzeptarbeiten, Analysen und Beratungen in den Bereichen Datenmodellierungen, Topologie, Systemarchitektur etc.

  • Lot 3:

    Erarbeitung und Lieferung der Leistungsgegenstände wie z.B. für die Entwicklung, Erarbeitung und Gestaltung von Kommunikationsmitteln für die Stakeholderkommunikation und für das Projekt- und Produktmarketing.


Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
12. Juni 2020 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung.

27. Juli 2020 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, sich über allfällige Einträge im Frageforum zu informieren.

3. August 2020 Abgabetermin 00:00

Das Angebot ist an die unter Ziffer 1.2 genannte Adresse zu richten. Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:

a) Bei Abgabe an armasuisse
Bei Abgabe an der Loge des Verwaltungsgebäudes armasuisse, Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. H. CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
•Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 1.2) an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden.
•Abgabezeiten beim Rampenmanagement:
Mo – FR, 07:00 – 12:00 13:00 – 15:00
(ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).
•Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements zu erfolgen.

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

7. August 2020 Offertöffnung

Das Angebot ist an die unter Ziffer 1.2 genannte Adresse zu richten. Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:

a) Bei Abgabe an armasuisse
Bei Abgabe an der Loge des Verwaltungsgebäudes armasuisse, Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. H. CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
•Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 1.2) an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden.
•Abgabezeiten beim Rampenmanagement:
Mo – FR, 07:00 – 12:00 13:00 – 15:00
(ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).
•Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements zu erfolgen.

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

1. November 2020 Geplanter Projektstart
28. Februar 2022 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Erarbeitung und Lieferung der Leistungsgegenstände wie z.B. für Konzeptarbeiten, Analysen und Beratungen in den Bereichen Verkehrsdaten, Verkehrsnetzdaten und –Anwendungen etc.
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.11.2020 bis 28.02.2022
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    Der Vertrag kann durch den Auftraggeber optional um 10 Monate verlängert werden.

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



2: Erarbeitung und Lieferung der Leistungsgegenstände gemäss wie z.B. für Konzeptarbeiten, Analysen und Beratungen in den Bereichen Datenmodellierungen, Topologie, Systemarchitektur etc.
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.11.2020 bis 28.02.2022
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    Der Vertrag kann durch den Auftraggeber optional um 10 Monate verlängert werden.

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



3: Erarbeitung und Lieferung der Leistungsgegenstände wie z.B. für die Entwicklung, Erarbeitung und Gestaltung von Kommunikationsmitteln für die Stakeholderkommunikation und für das Projekt- und Produktmarketing.
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.11.2020 bis 28.02.2022
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    Der Vertrag kann durch den Auftraggeber optional um 10 Monate verlängert werden.

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er die Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung übernimmt (inkl. Stellvertretung, Koordination). Der Anbieter führt alle an der Bietergemeinschaft Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Ein Wechsel der Federführung während dem Ausschreibungsverfahren ist der Vergabestelle umgehend schriftlich an die Adresse unter Ziffer 1.2 mitzuteilen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien bzw. -nachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebots bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

E1, Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslands, welche belegt, dass beim Anbieter keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums).

E2,
a) Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde und die im Rahmen des Beschaffungswesens angewandte Toleranzschwelle von 5% eingehalten ist.

E3, Lieferantenselbstdeklaration

E4, Der Anbieter bestätigt, die Gesamtverantwortung zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen und Funktionen in Beilage 1.1 aufzuführen.

E5, Der Anbieter bestätigt, dass er über ausreichend Erfahrung zur Erfüllung der geforderten Leistungen, gemäss den Leistungsanforderungen sowie den Angaben im Pflichtenheft, verfügt.
Der Anbieter muss eine (1) Referenz angeben, bei welcher er vergleichbare Leistungen erbracht hat.

E6, Der Anbieter bestätigt, Sitzungen und Verhandlungen in deutscher Sprache führen zu können.

E7, Der Anbieter bestätigt, die Arbeiten am Projekt hauptsächlich in den eigenen Räumlichkeiten durchzuführen und für Projektsitzungen mehrheitlich den Arbeitsort „Wabern“ zu akzeptieren.

E8, Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter eingesetzten Personen werden durch die Bedarfsstelle beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet die Bedarfsstelle, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Leistungserbringung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch gleich qualifiziertes Personal verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

E9 (gilt für Los 1 und 2), Der Anbieter bestätigt, dass er die Lieferobjekte basierend auf den Vorlagen der Projektführungsmethode HERMES 5.1 erarbeiten wird.

E9 (gilt für Los 3), Der Anbieter bestätigt, die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit anderen vom der Bedarfsstelle ausgewählten, respektive definierten Partnern (Drittfirmen) im Gesamtprojekt.

E10 (gilt für Los 1 und 2, Der Anbieter bestätigt, die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit anderen vom der Bedarfsstelle ausgewählten, respektive definierten Partnern (Drittfirmen) im Gesamtprojekt.

E10 (gilt für Los 3), Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag, wie in den Leistungsanforderungen umschrieben, erfüllen zu können.

E11 (gilt für Los 1 und 2), Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag, wie in den Leistungsanforderungen umschrieben, erfüllen zu können.

E11 (gilt für Los 3), Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz des Vertragsentwurfs gemäss Beilage 4.0.

E12 (gilt für Los 1 und 2), Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz des Vertragsentwurfs gemäss Beilage 4.0.

E12 (gilt für Los 3), Bestätigung des Anbieters sowie der von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) zur Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen des Bundes.

E13 (gilt für Los 1 und 2), Bestätigung des Anbieters sowie der von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) zur Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen des Bundes.

E13 (gilt für Los 3), Der Anbieter bestätigt, dass die für die Leistungserbringung geeignete bzw. benötigte Software inkl. Lizenzierung selber zur Verfügung stellen und erhalten dafür während der gesamten Auftragsdauer keine finanzielle Entschädigung. (Ausnahme bildet die von swisstopo zur Verfügung gestellten Testdateninfrastruktur)

E14 (gilt für Los 1 und 2), Der Anbieter bestätigt, dass die für die Leistungserbringung geeignete bzw. benötigte Software inkl. Lizenzierung selber zur Verfügung stellen und erhalten dafür während der gesamten Auftragsdauer keine finanzielle Entschädigung. (Ausnahme bildet die von swisstopo zur Verfügung gestellten Testdateninfrastruktur)

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

gemäss Ausschreibungsunterlagen

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Swisstopo / armasuisse
Guisanplatz 1
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
wto@armasuisse.ch