Ausschreibung 1113973: Submission Videoübertragung
Publiziert am: 23. Januar 2020
Obergericht des Kantons Bern
Für den Opfer- / Zeugenschutz soll ein System umgesetzt werden, welches es ermöglicht Gerichtsverhandlungen in
zwei unterschiedlichen Räumen abzuhalten. An vier Standorten soll eine Videoübertragung zwischen Gerichtssälen
und Einvernahmeräumen eingerichtet werden. Dabei wird zwischen den unterschiedlichen Räumen ein Audio- und
Video-Signal übertragen. Diese Systeme werden fix in den Räumen installiert.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
23. Januar 2020 | Publikationsdatum | |
23. Januar 2020 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
3. März 2020 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
4. Februar 2020 | Frist für Fragen | Allfällige Fragen zur Ausschreibung müssen in deutscher Sprache via SIMAP-Forum bis zum |
3. März 2020 | Abgabetermin 23:59 | Der vollständig ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete Lieferantenexport ist in einfacher Ausführung in Papierform bis spätestens am Freitag, 03.03.2020 bis 23:59 der Schweizerischen Post übergeben oder bis spätestens am Freitag, 03.03.2020 bis 15:30 Uhr verschlossen an der oben genannten Adresse übergeben worden sein. Der Lieferantenexport kann von 09:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:30 Uhr persönlich gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung abgegeben werden. |
9. März 2020 | Offertöffnung | Der vollständig ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete Lieferantenexport ist in einfacher Ausführung in Papierform bis spätestens am Freitag, 03.03.2020 bis 23:59 der Schweizerischen Post übergeben oder bis spätestens am Freitag, 03.03.2020 bis 15:30 Uhr verschlossen an der oben genannten Adresse übergeben worden sein. Der Lieferantenexport kann von 09:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:30 Uhr persönlich gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung abgegeben werden. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30% | Technische und betriebliche Anforderung |
15% | Qualifikation |
15% | Bewertung Anbieterpräsentation |
40% | Preis |
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind nicht zulässig.
2.1 Selbstdeklaration
2.2 Vertragsvorlage
2.3 AGB SIK (Schweiz. Informatikkonferenz)
2.4 AGB ISDS des Kantons Bern
2.5 Netzwerksicherheit
2.6 Wettbewerbsrechtliche Verfahren
2.7 Alleiniger Vertragspartner
2.8 Einsatzort
2.9 Anbieterpräsentation / Assessment
2.10 Ersatz von Personen mit ungenügender Leistung
2.11 Handelsregistereintrag
2.12 Arbeitsmittel, Infrastruktur
2.13 Einsatz und Gebrauch von Email
Alle Eignungskriterien müssen erfüllt sein.
Für die ausführlichen Angaben zu den einzelnen Eignungskriterien wird auf das Online-Tool verwiesen.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schweiz. Informatikkonferenz (SIK), Ausgabe 2020.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kantons Bern über die Informationssicherheit und den Datenschutz (ISDS)
bei der Erbringung von Informatikdienstleistungen V3.0 (AGB ISDS) vom 24.03.2015. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters werden nicht akzeptiert.
Es werden keine Verhandlungen geführt.
Es gelten die interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVÖB), das kantonale Gesetz
(ÖBG) und die kantonale Verordnung (ÖBV) über das öffentliche Beschaffungswesen. Der Auftraggeber behält sich
vor, Folgeaufträge, die sich auf den vorliegenden Auftrag beziehen, im freihändigen Verfahren an den
Zuschlagsempfänger zu vergeben (Art. 7 Abs. 3 Bst. g ÖBV). Wenn der Auftrag nach dem Zuschlag nicht
ausschreibungs- oder vertragsgemäss ausgeführt wird, behält sich der Auftraggeber weiter vor, den Zuschlag zu
widerrufen und ohne neue Ausschreibung dem Anbieter mit dem am nächstbesten bewerteten Angebot zu vergeben.
Der Vertragsschluss mit dem Gewinner der Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Erteilung der
Ausgabenbewilligung durch die dafür zuständige Behörde.
Für die Nachforderung allfällig vergessener einzelner Nachweise oder Unterschriften beabsichtigt die Vergabestelle
per E-Mail eine Nachfrist von einem Arbeitstag anzusetzen. Vorbehalten bleibt der Ausschluss von Angeboten, in
denen mehrere Nachweise, Unterschriften oder andere zwingende Inhalte fehlen.
Anbieter mit Sitz im Ausland haben ein Zustellungsdomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im
Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Das KAIO behält sich andernfalls vor,
von der formellen Zustellung abzusehen und stattdessen die Verfügung auf simap.ch zu publizieren (Art. 15 Abs. 7
VRPG, BSG 155.21).
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei
Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss
einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die
angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Hochschulstrasse 17
3012 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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