Zuschlag 1112875: Instandhaltung Funknetz POLYCOM
Publiziert am: 20. Dezember 2019
Eidgenössische Zollverwaltung EZV
Den Zuschlag erhält die Firma Swisscom Broadcast AG. Die Bewertung aller Zuschlagskriterien gemäss Pflichtenheft (qualitative Kriterien und Preis) hat die höchste Gesamtpunktzahl unter den eingereichten Angeboten erzielt. Ausschlaggebend für den Zuschlag an die Firma Swisscom Broadcast AG ist der günstigste Preis des Angebots sowie die sehr gute Erfüllung der restlichen Zuschlagskriterien.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Vergabe: | selective |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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30% | ZK1 Preise und Kosten |
5% | ZK2 Rabattierung |
30% | ZK3 Services |
35% | ZK4 Mitarbeiterkategorien |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
20.12.2019
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Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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