Ausschreibung 1111055: N02, 100103, Schwerverkehrsraum Neuenkirch / Projektverfasser Bau

Publiziert am: 5. März 2020

Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen

Für das Management des alpenquerenden Schwerverkehrs sieht das ASTRA an verschiedenen Orten entlang der Nord-Süd-Achsen Schwerverkehrswarteräume vor.Diese stehen bei besonderen Vorkommnissen auf der Nationalstrasse als Schwerverkehrsrückhalteraum zur Verfügung. Im Weiteren sind schweizweit an geeigneten Stellen Schwerverkehrsabstellplätze geplant,welche die Chauffeure für die Einhaltung der Ruhezeiten und des Nachtfahrverbots zur Übernachtung benutzen können.Im Weiteren ist im Raum Luzern ist für Schwerverkehrskontrollen ein ergänzendes Kontrollzentrum erforderlich (Mini-Kontroll-Zentrum).Im Bereich Neuenkirch soll ein Schwerverkehrsraum mit der entsprechenden Infrastruktur, Signalisation und Ausrüstung und direkter Anbindung an die N02 als Rückhalteraum, Schwerverkehrsabstellplatz und für Schwerverkehrskontrollen z. Verfügung gestellt werden.Die vorliegende Beschaffung beinhaltet die Leistungen für den Projektverfasser Bau/öBL für Trassee,Kunstbauten und Geotechnik.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Die Erbringung der objektgebundenen Dienstleistungen (z.B. Öffentlichkeitsveranstaltung, Abklärungen mit Anstössern und Gemeinden, etc.) erfolgen vor Ort; Besprechungen mit dem Auftraggeber finden in der ASTRA-Filiale Zofingen, in der ASTRA-Zentrale Ittigen oder in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers statt; nicht standortgebundene Dienstleistungen sind am Standort des Auftragnehmers zu erbringen.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
5. März 2020 Publikationsdatum
5. März 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

keine

27. April 2020 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
26. März 2020 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 02.04.2020 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 26.03.20200 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

27. April 2020 Abgabetermin 23:59

Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren – gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr; Freitag 16:30 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. Mai 2020 Offertöffnung

Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren – gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr; Freitag 16:30 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
35% ZK 1: Aufgabenspezifische Kompetenzen und Referenzen der Schlüsselpersonen;
25% ZK 2: Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag, QM-Konzept / Risikoanalyse;
40% ZK 3: Preis;

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen.
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Referenzen des Anbieters
EK2: Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Referenzen der Schlüsselpersonen
EK4: Nachweis der Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen
EK5: Nachweis Leistungsanteil Unterakkordant / Subplaner

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

EIGNUNGSKRITERIUM 1
Referenzen des Anbieters
1 bis max. 2 Referenzprojekt(e) über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.

Als vergleichbar gilt: Mind. Phase AP/PGV und komplette Ausführung (41, 51-53 nach sia) abgeschlossen; Projekt beinhaltet mind. ein Kernelement: Bauarbeiten an Anschluss; Baukosten mind. 5 Mio. CHF (exkl. MWST) für genannte Kernelemente; bearbeitete Fachbereiche Trassee, Kunstbauten und Geotechnik.
Die Phasen, Baukosten oder Kernelemente können unter Einhaltung der anderen Kriterien mit einem zweiten Referenzprojekt ergänzend beigebracht werden.

EIGNUNGSKRITERIUM 2
Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages

Von der Unternehmung auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe zu liefernde
Nachweise (mit der Einreichung des Angebotes bestätigt der Anbieter, dass die
zugehörenden Verpflichtungen eingehalten sind):
1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
2. Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
3. Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
4. Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
5. Nachweis des Jahresumsatzes
6. Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung.

Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise (Allesamt nicht älter als 3 Monate) gemäss Anhang 3 VöB einzuverlangen.

EIGNUNGSKRITERIUM 3
Referenzen der Schlüsselpersonen
1 bis max. 2 Referenzprojekt(e) über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich. Für:
- EK 3.1: Projektleiter PV Bau

Als vergleichbar gilt: Mind. Phase AP/PGV und komplette Ausführung (41, 51-53 nach sia) abgeschlossen; Projekt beinhaltet mind. ein Kernelement: Bauarbeiten an Anschluss oder Rückhalteraum für Schwerverkehr; Baukosten mind. 5 Mio. CHF (exkl. MWST) für genannte Kernelemente; bearbeitete Fachbereiche Trassee, Kunstbauten und Geotechnik.
Die Phasen, Baukosten oder Kernelemente können unter Einhaltung der anderen Kriterien mit einem zweiten Referenzprojekt ergänzend beigebracht werden.

EIGNUNGSKRITERIUM 4
Nachweis der Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen
Nachweis, dass Verfügbarkeit > der erforderlichen Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung unter Berücksichtigung der übrigen Projekte und Erläuterung zur Organisation der Einsatzplanung.

EIGNUNGSKRITERIUM 5
Nachweis Leistungsanteil Unterakkordant / Subplaner
Nachweis, dass maximal 50% der Leistungen durch Unterakkordant / Subplaner erbracht werden (detaillierte Auflistung der allfällig vorgesehenen Unterakkordant / Subplaner inkl. deren Leistungsanteil).

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten.
Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Es findet keine Begehung statt.
2. Der Zeitpunkt des Beginns der (Vor- und) Hauptarbeiten wurde nach dem heutigen Kenntnisstand festgelegt. Die Finanzierung dieser Arbeiten zum geplanten Zeitpunkt ist gegenwärtig allerdings noch nicht gesichert. Der definitive Entscheid, wann diese Arbeiten beginnen können, wird nach Genehmigung des Voranschlags durch das Parlament im Dezember 2023 und nach einem Abgleich im Jahre 2024 verfügbaren Mittel mit dem schweizweiten Bedarf für den Ausbau und Unterhalt der Nationalstrassen gefällt.
3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
4. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich.
5. Die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums wird ASTRA-intern bestimmt.
6. Ausschluss: Die R+R Burger und Partner AG (Baden) sowie mit dieser Firma juristisch und/oder persönlich eng verbundene Unternehmen sind von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
7. Vorbefassung: Die Firma B+S AG, Bern hat Projektgrundlagen erarbeitet und gilt daher als vorbefasst. Die Firma hat mit diesem Mandat ihren Auftrag abgeschlossen. Die durch die Firma erarbeiteten Projektunterlagen sind diesem Aufgabenbeschrieb vollumfänglich beigefügt. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die vorbefasste Firma endet am 16.04.2020. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen werden die obengenannten Firmen im Verfahren als Anbieter zugelassen (Art. 21a VöB).
8. Gestützt auf Art. 36 Abs. 2 lit. d VöB sowie Art. XV, lit. D, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.
9. Die für ein vollständiges und gültiges Angebot einzureichenden Unterlagen und deren Gliederung sind im Dokument «2 Angebotsunterlagen PV-Bau.docx» (gemäss Ausschreibungsunterlagen) festgelegt.

Offizielles Publikationsorgan:

Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch