Ausschreibung 1110901: (19148) 306 ISOS GIS TP3

Publiziert am: 12. Dezember 2019

Bundesamt für Kultur, Sektion IKT, Dienst IKT Anwendungen BAK

Gegenstand dieser Ausschreibung ist, einen kompetenten Leistungserbringer zu finden für die Umsetzung folgender Zielsetzungen:
• Die Entwicklung eines Systems zur Erstellung und Aktualisierung von allen Informationen der Inventarobjekte: Das System integriert alle Werkzeuge zur Erstellung der Ortsbildaufnahmen gemäss ISOS Methodik.
• Die Konsolidierung der Daten in einer strukturierten Form: Um die Informationen (Bilder, Texte und kartographische Daten), die separat produziert werden, in einem Webportal zu publizieren, müssen sie zuerst in einer strukturierten und brauchbaren Form konsolidiert und zentralisiert werden.
• Die Erstellung eines Publikationssystems der Ortsbilder: Das System ist ein Webportal das die Inventare der Ortsbilder in Webseiten publiziert. Die Seiten werden aus den finalen Inventardaten generiert.
• Die Integration des Langzeitarchivierungssystems NovISOS in das neue System.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
12. Dezember 2019 Publikationsdatum
12. Dezember 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

10. Januar 2020 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

7. Februar 2020 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

14. Februar 2020 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Juli 2020 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2027 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
10% ZK 1 Referenzen
10% ZK 2 Projektorganisation und Planung
40% ZK 3 Lösungsnachweise
30% ZK 4 Preis
10% ZK 5 Präsentation der Lösung

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01 - Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
Form: Amtliches Originaldokument oder Kopie, nicht älter als 3 Monate.

EK02 - Personelle Ressourcen
Der Anbieter hat zu bestätigen, dass er über die notwendige Personalkapazität und Ausstattung im Hinblick auf die Erbringung der Leistung des zu vergebenden Auftrages innerhalb des vorgesehenen Realisierungszeitraums, im weiteren auch unter Einschluss der Betriebsdauer (Wartung / Pflege) gemäss vorliegender Ausschreibung, verfügt.
Nachweis
Der Anbieter bestätigt, dass er über die notwendige Personalkapazität und Ausstattung im Hinblick auf die Erbringung der Leistung des zu vergebenden Auftrages innerhalb des Realisierungszeitraums, d.h. im Besonderen unter Einschluss der Betriebsdauer (Wartung / Pflege) gemäss vorliegender Ausschreibung, verfügt.
Form: Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK03 - Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Der Anbieter bestätigt, als alleiniger Ansprechpartner die Verantwortung für sämtliche vertraglich vereinbarten Leistungen zu übernehmen.
Form: Schriftliche Bestätigung unter Angabe von
- Name
- Vorname
- Koordinaten
- Funktionsbezeichnung
- Stellvertreter des SPOC

EK04 - Stellvertreter
Der Anbieter bestätigt, dass er Mitarbeiter und entsprechende Stellvertreter in Schlüsselfunktionen (Projektleiter, Business Engineer, Softwarearchitekt) einsetzt, die für die geforderten Arbeiten über die entsprechende Ausbildungen und mehrjährige Erfahrung verfügen.
Nachweis
Der Anbieter bestätigt, dass er Mitarbeiter und Stellvertreter einsetzt, die für die geforderten Arbeiten über die entsprechende Ausbildung und mehrjährige Erfahrung verfügen.
Form: Schriftliche Bestätigung und Profil der Mitarbeiter mit mindestens folgenden Angaben:
- Name, Vorname, Alter
- Ausbildungen (Zertifikate sind beizulegen)
- Erfahrung
- Anstellungsdauer

EK05 - Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher oder französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder französischer Sprache erstellen und abliefern können.
Nachweis
Der Anbieter bestätigt, dass die eingesetzten Schlüsselpersonen bereit und in der Lage sind, (mündlich und schriftlich) in Deutsch oder Französisch zu kommunizieren sowie die Projektergebnisse in Deutsch oder in Französisch zu erstellen.
Form: Schriftliche Bestätigung.

EK06 - Know-how Transfer zum Applikationsverantwortlichen des BAK
Der Anbieter hat zu bestätigen, dass er nebst der regulären Anwenderschulung die Bereitschaft und Fähigkeit des für den Betrieb notwendigen Know-how-Transfers (Systemfunktionalitäten) zu den BAK Fachstellen (insbesondere zum verantwortlichen Applikationsverantwortlichen) sicherstellt.
Der Applikationsverantwortliche (AV) des BAK übernimmt folgende Aufgaben:
- Mitarbeit bei den Systemtests für den praxisnahen Know-how-Aufbau
- Einführungsunterstützung vor Ort
- Erste Anlaufstelle bei Problemen (1st-Level-Support: Entscheidet, ob es sich um einen "Anwendungsfehler" oder ein Problem für den 2nd-Level-Support handelt.)
Nachweis
Der Anbieter bestätigt, den Know-how Transfer zu den BAK Fachstellen sowie zum Betreiber sicherzustellen.
Form: Schriftliche Bestätigung und ein Konzept, aus welchen ersichtlich ist, wie der Anbieter den Know-how Transfer sicherstellt.

EK07 - Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Der Anbieter bestätigt, die eingesetzten Mitarbeitenden beim Vorliegen wichtiger Gründe wie oben genannt zu ersetzen.
Form: Schriftliche Bestätigung.

EK08 - Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang A01).
Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen.
oder
- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen.
oder
- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.
Das EBG führt eine Liste mit Unternehmen und Organisationen, die für Arbeitgebende eine unabhängige und unbefangene Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard-Analysemodell des Bundes anbieten (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/lohngleichheitsanalysen-durch-dritte.html).
Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
Form: (a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang A01).
(b) Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen.

EK09 - Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass die Anbieterin und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig.
Nachweis
Der Anbieter bestätigt, über ein Qualitätsmanagement-System nach ISO 9001 oder gleichwertig zu verfügen.
Form: Entsprechendes Zertifikat beilegen oder Qualitätsmanagement-System beschreiben.

EK10 - Wartung und Support
Der Anbieter ist bereit und fähig, die Weiterentwicklung und Wartung bzw. Pflege aller gelieferten Komponenten über drei Jahre sicherzustellen. Bei Fehlern und Störungen von Softwarekomponenten verpflichtet sich der Anbieter zur Einhaltung der folgenden Reaktionszeiten
• Bereitschaftszeit
Der Anbieter verfügt über eine Support-Stelle, die Meldungen von Mängeln bzw. Störungen aller Störungsklassen entgegennimmt.
• Reaktionszeit
Die maximale Reaktionszeit (Die Zeit zwischen der Entgegennahme der Störungsmeldung und der Kontaktaufnahmen des Anbieter-Support mit dem Firstlevel des Auftragsgeber) für alle Mängelklassen beträgt 4 Stunden.
• Problemanalyse
Eine Problemanalyse muss innerhalb von 48 Stunden nach der Entgegennahme der Meldung des Mangels bzw. der Störung garantiert werden können. Dies gilt für alle Mängel- bzw. Störungsklassen.
• Problembehebung
Eine Systemwiederherstellung bei einem Mangel bzw. einer Störung der vorstehenden Klasse 1 im Verantwortungsbereich des Anbieters muss innerhalb von 24 Stunden nach Entgegennahme der Störungsmeldung erfolgen und erfolgreich behoben worden sein. Störungen der Klassen 2 und 3 sind innerhalb von 72 Stunden zu beheben. (Die Definition der Mängelklassen ist dem Anforderungskatalog zu entnehmen.)
Dauert eine Problemlösung ausnahmsweise länger, ist der Leistungsbezüger sofort schriftlich (via E-Mail) zu avisieren und mit täglichen Statusberichten über den Stand und die Art der durchgeführten Arbeiten zu informieren.
• Sprachen
Der Anbieter bestätigt, dass die Kommunikation (mündlich und schriftlich) für Support bzw. Wartung und Pflege wie in EK05 definiert erfolgen kann.
Nachweis
Der Anbieter bestätigt, dass die für die Wartung und Support vorgesehenen Personen bereit und in der Lage sind, um die geforderten Severity-Levels zu gewährleisten sowie (mündlich und schriftlich) in Deutsch oder Französisch zu kommunizieren.
Form: Schriftliche Bestätigung der Bereitschaft und Fähigkeit.

EK11 - Dokumentation / Quellcodes
Der Auftragnehmer verfügt über eine aktuelle und vollständige Dokumentation der beim Auftraggeber installierten Lösung in deutscher und/oder französischer Sprache und verpflichtet sich, diese dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen, sobald die Lösung in Betrieb genommen wird.
Er bestätigt die Bereitschaft und Nachweis der Fähigkeit, alle dokumentierten Quellcodes die im Rahmen der Erstellung und Pflege der Software entstehen und aller weiterer, durch den Auftraggeber künftig erworbenen Updates dieser Software sowie alle Spezifikationen der durch diese Software benutzten Formate und Protokolle dem Auftraggeber in der folgend genannten Form ohne Kostenfolge zugänglich zu machen.
Offenlegung: Die Quellcodes, Formate und Protokoll-Spezifikationen werden per Vertragsende beim Auftraggeber deponiert.
Ebenso ist zu bestätigen, dass der Auftraggeber an vorbestehenden Schutzrechten, die allenfalls an Teilen der Software bestehen, ein zeitlich, räumlich und sachlich uneingeschränktes, nicht ausschliessliches, übertragbares Nutzungsrecht erhält.
Eine kommerzielle Nutzung oder Weitergabe an Dritte durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
Nachweis
Der Anbieter bestätigt die Offenlegung der oben genannten Lieferobjekte.
Form: Schriftliche Bestätigung der Akzeptanz.
Beschreibung der Quellcode-Dokumentation (Art und Weise, Inhalt) inkl. Beispiele.

EK12 - Akzeptanz Sicherheitsbestimmungen
Der Anbieter bestätigt, dass er im Rahmen seiner Leistungserbringung die nachfolgenden Sicherheitsbestimmungen der BVerw einhalten wird (gemäss Pflichtenheft Kapitel 12.2) :
- Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG)
- Verordnung vom 14. Juni 1993 zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG)
- Akzeptanz der Weisungen des IRB zur Informatiksicherheit in der Bundesverwaltung (http://www.isb.admin.ch/themen/sicherheit)
Nachweis
Der Anbieter akzeptiert die oben aufgeführten Sicherheitsbestimmungen.
Form: Schriftliche Bestätigung.

EK13 - Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes:
- für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019
- für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019
- für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019
https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Nachweis
Der Anbieter akzeptiert die oben aufgeführten AGB des Bundes.
Form: Schriftliche Bestätigung.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019
- Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das wirtschaftlich günstigste ist.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Kultur, Sektion IKT, Dienst IKT Anwendungen BAK
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1110901 (19148) 306 ISOS GIS TP3