Ausschreibung 1110183: gekapselte 72.5-kV-Schaltanlage (GIS) UST ADE
Publiziert am: 12. Dezember 2019
BKW Energie AG
Lieferung, Montage und Inbetriebsetzung der gekapselten 72.5-kV-Schaltanlage (GIS). Detailbeschreibung gemäss den Ausschreibungsunterlagen.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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12. Dezember 2019 | Publikationsdatum | |
12. Dezember 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
19. Dezember 2019 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
17. Januar 2020 | Frist für Fragen | Endtermin für Fragen der Lieferanten an den Besteller |
5. Februar 2020 | Abgabetermin 00:00 | Datum Poststempel, A-Post mit ausdrücklichem Vermerk: |
7. Februar 2020 | Offertöffnung | Datum Poststempel, A-Post mit ausdrücklichem Vermerk: |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
1. Abgabe der vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Selbsdeklaration
2. Abgabe des unterzeichneten Lieferantenkodex der BKW Gruppe
3. Mindestens drei nachprüfbare, und vom Kunden als erfüllt bewertete, Referenzen für vergleichbare Anlagen innerhalb Europas (Der Besteller behält sich vor, eigene Referenzen einzuholen). Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein.
4. Kompetente Mitarbeitende und eine adäquate Fabrikation nach anerkanntem Stand der Technik müssen unter Einhaltung der gelten Vorschriften verfügbar sein.
5. Der Lieferant legt gültige Zertifizierungen für ISO 9001, ISO 14001 sowie ISO 45001 (ehemals OHSAS 18001) oder gleichwertige Dokumente vor.
6. Der Lieferant zeigt seine Unternehmensorganisation bzw. die Organisation mit allfälligen Subunternehmen auf.
7. Lieferanten mit Geschäftssitz im Ausland haben ab dem Zeitpunkt der Offerteingabe sowie mindestens bis Vertragsende über ein Rechts- und / oder Zustelldomizil in der Schweiz zu verfügen. Der Firmensitz muss nicht in die Schweiz verlegt werden.
8. Die Dokumentations- und Kommunikationssprache zwischen Lieferant und Besteller muss während der gesamten Projektlaufzeit in Deutsch gewährleistet sein.
9. Der Lieferant muss gleichermassen auch Produzent der ausgeschriebenen Anlage sein. Handelsfirmen sind nicht zur Offerteinreichung zugelassen, an diese und andere, welche nicht Produzent der ausgeschriebenen Anlagen sind, werden die Ausschreibungsunterlagen nicht zugestellt.
10. Der Lieferant weist nach, dass er seit mindestens drei Jahren in Europa eine Serviceorganisation oder Servicepartnerschaft betreibt (mit Angabe der Adressen). Diese Serviceorganisation bzw. dieser Servicepartner ermöglicht eine maximale Reaktionszeit von 4h (Rückruf Service Ingenieur) und eine maximale Interventionszeit von 24h nach Rückruf (Service Ingenieur vor Ort) sowie eine Ersatzteillieferung einzelner Systemkomponenten innerhalb 72h.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
gemäss Ausschreibungsunterlagen
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann innert 10 Tagen seit Eröffnung bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des
Kantons Bern (BVED), Reiterstrasse 11, 3011 Bern, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel
einzureichen und hat die Begehren, deren Beweggründe mit Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, die
Unterschrift der Beschwerde führenden Partei oder ihrer Vertretung zu enthalten. Diese Publikation und greifbare
Beweismittel sind beizulegen.
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