Ausschreibung 1107771: Glattalautobahn / Bauherrenunterstützung
Publiziert am: 13. Januar 2020
Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Die Hauptarbeiten des vorliegenden Projekts umfassen den Neubau der Nationalstrassenverbindung zwischen der Verzweigung Zürich-Nord und der neuen Verzweigung Baltenswil sowie den Streifenausbauten auf der N11 (Verzweigung Zürich-Nord – Kloten-Süd) und der N01 (Wallisellen – Winterthur-Töss).
Gegenstand des ausgeschriebenen Mandats sind Bauherrenunterstützungsleistungen über sämtliche Gewerke für die Phase «Generelles Projekt».
Für den detaillierten Leistungsbeschrieb siehe Ausschreibungsunterlagen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Standortgebundene Dienstleistungen (wie z.B. Sitzungen, administrative Unterstützung) erfolgen vor Ort beim Auftraggeber (ASTRA, Filiale Winterthur) respektive am Ort der gelegenen Sache. Dienstleistungen, welche nicht standortgebunden sind (wie z.B. das Erstellen von Plänen oder Berichten), werden beim Auftragnehmer erbracht. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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13. Januar 2020 | Publikationsdatum | |
13. Januar 2020 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
15. April 2020 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
12. Februar 2020 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum“ einzureichen. Sie werden bis am 24.02.2020allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 12.02.2020 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
15. April 2020 | Abgabetermin 00:00 | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (CD/USB) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
22. April 2020 | Offertöffnung | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (CD/USB) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
1. Juli 2020 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2029 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
20% | ZK 1: Aufgabenanalyse und geplantes Vorgehen; |
20% | ZK 2: Aufgabenspezifische Kompetenzen und Referenzen der Firmen |
40% | ZK 3: Aufgabenspezifische Kompetenzen und Referenzen der Schlüsselpersonen |
30% | ZK 3.1: Projektleiter BHU |
10% | ZK 3.2: Projektleiter Stv. BHU |
20% | ZK4: Preis |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Nachweis technische Leistungsfähigkeit (Firmenerfahrung/-referenz)
EK2: Nachweis wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Qualifikation der Schlüsselperson Projektleiter BHU und Projektleiter Stv. BHU
EK4: Nachweis der Verfügbarkeit Schlüsselpersonen Projektleiter BHU und Projektleiter Stv. BHU
EK5: Nachweis bezüglich Unterakkordanten
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
EK 1: Nachweis technische Leistungsfähigkeit (Firmenerfahrung/-referenz)
Für den Anbieter: 1, maximal 2 Referenzprojekt(e) über Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich, welches alle folgenden Anforderungen erfüllt:
a) Bauherrenvertretungs- oder Bauherrenunterstützungsleistungen in den Phasen Generelles Projekt (GP) und Ausführungsprojekt (AP) nach der Nationalstrassenverordnung (NSV) oder vergleichbare Phasen (Phasen abgeschlossen oder mindestens im Genehmigungsverfahren);
b) Infrastrukturprojekt;
c) Investitionsvolumen mindestens 100 Mio. CHF (exkl. MwSt.).
Kann der Nachweis über die Phasen gemäss Anforderung a) nicht mit einem Referenzprojekt erbracht werden, kann maximal ein zweites Referenzprojekt ergänzend beigebracht werden. Die Anforderungen b) und c) sind in beiden Referenzprojekten zwingend zu erfüllen.
EK 2: Nachweis wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit.
Für den Anbieter: Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrags.
EK 3: Qualifikation der Schlüsselperson Projektleiter BHU und Projektleiter Stv. BHU
EK 3.1 Projektleiter BHU
Für den Projektleiter BHU: 1, maximal 2 Referenzprojekt(e) über Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich, welches alle folgenden Anforderungen erfüllt:
a) Bauherrenvertretungs- oder Bauherrenunterstützungsleistungen in den Phasen Generelles Projekt (GP) und Ausführungsprojekt (AP) nach der Nationalstrassenverordnung (NSV) oder vergleichbare Phasen (Phasen abgeschlossen oder mindestens im Genehmigungsverfahren);
b) Infrastrukturprojekt;
c) Investitionsvolumen mindestens 100 Mio. CHF (exkl. MwSt.).
Kann der Nachweis über die Phasen gemäss Anforderung a) nicht mit einem Referenzprojekt erbracht werden, kann maximal ein zweites Referenzprojekt ergänzend beigebracht werden. Die Anforderungen b) und c) sind in beiden Referenzprojekten zwingend zu erfüllen.
EK 3.2 Projektleiter Stv. BHU
Für den Projektleiter Stv. BHU: 1 Referenzprojekt über Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich, welches alle folgenden Anforderungen erfüllt:
a) Bauherrenvertretungs- oder Bauherrenunterstützungsleistungen in den Phasen Generelles Projekt (GP) und Ausführungsprojekt (AP) nach der Nationalstrassenverordnung (NSV) oder vergleichbare Phasen (Phasen abgeschlossen oder mindestens im Genehmigungsverfahren);
b) Infrastrukturprojekt;
c) Investitionsvolumen mindestens 100 Mio. CHF (exkl. MwSt.).
Kann der Nachweis über die Phasen gemäss Anforderung a) nicht mit einem Referenzprojekt erbracht werden, kann maximal ein zweites Referenzprojekt ergänzend beigebracht werden. Die Anforderungen b) und c) sind in beiden Referenzprojekten zwingend zu erfüllen.
EK 4: Nachweis der Verfügbarkeit Schlüsselpersonen Projektleiter BHU und Projektleiter Stv. BHU
Für den Projektleiter BHU und den Projektleiter Stv. BHU: Nachweis, dass Verfügbarkeit > der erforderlichen Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre ab Auftragsbeginn gegeben ist.
- Mindestverfügbarkeit des PL BHU von 40%
- Mindestverfügbarkeit des PL Stv. BHU von 60%
Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten und an allfälligen Führungsaufgaben bis und mit Juni 2022.
EK 5: Nachweis bezüglich Unterakkordanten
Für den Anbieter: Nachweis, dass maximal 50% der Leistung durch Subunternehmer erbracht werden / detaillierte Auflistung allfälliger Subunternehmer inkl. deren Leistungsanteil.
Vom Anbieter auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe zu liefernde Nachweise:
1. aktueller Auszug aus dem Handelsregister
2. aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
3. aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV
4. aktuelle Bestätigung SUVA/ESTV
5. gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. Planergemeinschaft bezüglich Berufshaftpflichtversicherung.
Zusätzliche Informationen
Keine.
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1. Eine Begehung findet nicht statt.
2. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
4. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich.
6. Ausschluss, Vorbefassung: Die Helbling Beratung + Bauplanung AG ist von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
7. Die R+R Burger und Partner AG und die F.Preisig AG haben beim Erarbeiten der Projektgenerierung mitgewirkt und mit diesem Mandat ihren Auftrag abgeschlossen. Die Gruner AG und die Rapp AG haben die Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) und/oder Dokumente zum Trasseetausch zwischen SBB und Glattalautobahn erarbeitet und mit diesen Mandaten ihre Aufträge abgeschlossen. Die wichtigsten durch diese Unternehmen erarbeiteten Projektunterlagen sind dieser Ausschreibung beigefügt. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die vorbefassten Unternehmen oder Bietergemeinschaften, an denen eine dieser Unternehmen beteiligt ist, endet am 03.04.2020. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziffer 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen werden die R+R Burger und Partner AG, die F.Preisig AG, die Gruner AG und die Rapp AG im Verfahren als Anbieterin zugelassen (Art. 21a VöB).
8. Die Beschaffungen der verschiedenen Mandate erfolgen teilweise parallel und zeitgleich und teilweise seriell. Eine einzelne Unternehmung, Teile von ihr, ihre Schwestergesellschaften, ihre Dachgesellschaft, Beteiligungen von ihr oder Eigentümer von ihr können Zuschlagsempfängerin von mehreren Mandaten sein, wobei wegen Vorbefassung oder Interessenskonflikten eine Vielzahl von Kombinationen ausgeschlossen ist (siehe Teil 02 „Pflichtenheft“, Kapitel 3.2). Der Anbieter kann mit seinem Angebot eine Mandatspräferenz angeben, falls er oder Teile von ihm ein Angebot für mehrere nicht miteinander kombinierbare Mandate abgibt.
Liegt eine Unternehmung als Einzelanbieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft nach der Auswertung bei mehreren nicht miteinander kombinierbaren Mandaten an erster Stelle, fällt der Auftraggeber unter Berücksichtigung der angegebenen Präferenz den Entscheid, für welches Mandat die betroffenen Anbieter respektive Bietergemeinschaften den Zuschlag erhalten
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Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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