Ausschreibung 1107169: Externe Unterstützung BE20

Publiziert am: 21. Juli 2020

armasuisse

Die LBA (Betreiber Immo V) will die Auslagerung von Betreiberleistungen, welche heute und in Zukunft durch einen dritten Dienstleister erbracht werden optimieren, indem schwergewichtig von Einzelanbietern zu Paketanbietern gewechselt wird. Die Auftragnehmerin (externe Unterstützung BE 20) unterstützt die Auftraggeberin (LBA LFB) im Projekt BE 20 sowie bei der Ausschreibung BE 20.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

ganze Schweiz

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
21. Juli 2020 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung.

21. August 2020 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, sich über allfällige Einträge im Frageforum zu informieren.

31. August 2020 Abgabetermin 00:00

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:
a) Bei Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1)
Bei Abgabe an der Loge des Verwaltungsgebäudes armasuisse, Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. H. CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
•Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 1.2) an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden.
•Abgabezeiten beim Rampenmanagements:
Mo – FR, 07:30 – 12:00 13:00 – 15:00
(ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).
Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements zu erfolgen.
b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmen-Frankaturen gelten nicht als Poststempel).
c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots, mit Betreff „Externe UIstü BE20“, an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

1. September 2020 Offertöffnung

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:
a) Bei Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1)
Bei Abgabe an der Loge des Verwaltungsgebäudes armasuisse, Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. H. CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
•Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 1.2) an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden.
•Abgabezeiten beim Rampenmanagements:
Mo – FR, 07:30 – 12:00 13:00 – 15:00
(ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).
Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements zu erfolgen.
b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmen-Frankaturen gelten nicht als Poststempel).
c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots, mit Betreff „Externe UIstü BE20“, an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

1. Januar 2021 Geplanter Projektstart
31. März 2026 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
80% Leistung
20% Preis

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten..

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien bzw. -nachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebots bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
E1 Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslands, welche belegt, dass beim Anbieter keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind.
E2 Lieferantenselbstdeklaration
E3 a)Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b)Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitende und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde und die im Rahmen des Beschaffungswesens angewandte Toleranzschwelle von 5% eingehalten ist.
E4 Der Anbieter bestätigt, die Gesamtverantwortung für das vorliegende Projekt zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Ver-tragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen und Funktionen aufzuführen.
E5 Der Anbieter ist einverstanden, sich dem Geheim-schutzverfahren zu unterziehen, welches verschie-dene Sicherheitsmassnahmen umfasst (vgl. VO über das Geheimschutzverfahren, SR 510.413).
Die Informationsschutzvorschriften des Bundes (insbesondere die Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes, SR 510.411) sind anzuwenden. Gilt für Unternehmen und Personen.
E6 Nachweis einer einzigen Kontaktadresse (single point of contact SPOC) während des Ausschreibungsverfahrens.
E7 Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz des Vertragsentwurfs.
E8 Der Anbieter bestätigt, dass er in den letzten zehn Jahren (2009 – 2019) in Projekten, welche mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang, Inhalt und Komplexität vergleichbar sind.
E9 Der Anbieter bestätigt, eingesetzte Fachpersonen bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Fachpersonen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Fachpersonen innert 14 Tagen durch Fachpersonal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Leistungserbringung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Fachpersonal auftreten, wie eine negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Fachperson verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Anbieters gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
E10 Der Anbieter bestätigt, dass durch den Auftrag-
geber keine Spesen vergütet werden. Spesen sind im Angebotspreis einzurechnen.
E11 Der Anbieter bestätigt, jegliche Korrespondenz, Verhandlungen und Dokumentationen in deutscher Sprache zu führen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

armasuisse
Guisanplatz 1
CH 3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
wto@armasuisse.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1107169 Externe Unterstützung BE20