Zuschlag 1106665: Ersatzrechner und Software für Sortieranlagen
Publiziert am: 27. November 2019
Post CH AG / PostMail
Art. 13 Abs. 1 lit. c VöB Die in den Briefzentren der Post CH AG eingesetzte Sortieranlagen für grossformatige Sendungen (FSM) der Firma NEC wurden von der Zuschlagsempfängerin im Rahmen des Projektes REMA in den Jahren 2006 und 2007, sowie des Projektes "Tuning BZ" im Jahr 2012 aufgrund einer WTO-Ausschreibung beschafft und installiert. Alle Teile dieser Anlagen sind Eigenentwicklung der Firma NEC und sehr eng miteinander verknüpft. Der Austausch der veralteten Steuerrechner und dazugehörigen Softwarekomponenten dieser Anlagen ist aufgrund von Obsoleszenz und nicht mehr erhältlicher Ersatzteile und Support erforderlich, damit die Verfügbarkeit und Sortierleistung der Maschine sichergestellt und erhalten werden kann. Beim Austausch dieser Kernkomponenten wird die Firma NEC die Verantwortung für die Wiederinbetriebnahme der gesamten Sortieranlagen übernehmen und sicherstellen können, dass die gelieferten Sortieranlagen, nach dem Austausch dieser Kernkomponenten reibungslos bis mindestens im Jahr 2030 weiterhin betrieben werden können. Für die erforderlichen Austauscharbeiten, welche innerhalb kurzer Zeit zu erfolgen haben, ist eine perfekte Kenntnis und lange Erfahrung von diesen Technologien und besonders von der FSM von NEC erforderlich. In diesem komplexen Umfeld verfügt ausschliesslich NEC das erforderliche Knowhow, um eine störungsfreie Wiederinbetriebnahme der Gesamtanlage nach erfolgter Austauscharbeiten sicherzustellen und zu garantieren.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
15.11.2019
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Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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