Zuschlag 1104391: Verkehrssanierung und städtebauliche Entwicklung Laupen, BHU
Publiziert am: 18. Februar 2020
Tiefbauamt des Kantons Bern
Gemäss Art. 7 Abs. 3 Bst. f der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) ist eine freihändige Vergabe zulässig, wenn die Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen der ursprünglichen Anbieterin oder dem ursprünglichen Anbieter vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist.
Vorliegend erfolgt die Vergabe für Bauherrenunterstützungsleistungen im freihändigen Verfahren an den gleichen Anbieter, welcher bereits 2010 mit seinem Projekt «In-Zukunft-Laupen» im Studienauftragsverfahren obsiegt und in den vergangenen Jahren die Projektierungsphasen 21, 31, 32 und 33 bearbeitet hat. Durch die Vergabe der BHU-Leistungen für die bevorstehende Realisierung (bzw. die notwendige Koordination) an den Leistungserbringer ist diese Voraussetzung erfüllt.
Die zentrale Unterstützungs- und Koordinationsfunktion der hier beschriebenen Dienstleistungen kann nicht sinnvoll durch mehrere unterschiedliche Unternehmen abgewickelt werden.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
21.10.2019
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion, Reiterstrasse 11, 3011 Bern. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Schermenweg 11, Postfach
3001 Bern
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