Ausschreibung 1104189: Matrix-KVM-Switch-Lösung

Publiziert am: 3. Dezember 2019

Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS Nationale Alarmzentrale

Projektleitung für die Matrix-KVM-Switch-Lösung

Lieferung von Hardware, Software und Zubehör für die Matrix-KVM-Switch-Lösung

Installation von Hardware, Software und Zubehör für die Matrix-KVM-Switch-Lösung

Schulung für die Matrix-KVM-Switch-Lösung

Wartung und Support für die Matrix-KVM-Switch-Lösung


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Grossraum Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 32322000: Multimediaausrüstung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
3. Dezember 2019 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden.
Dazu müssen Sie sich zuerst im oben genannten Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden.
Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

17. Dezember 2019 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit diese in anonymisierter Form im Frageforum auf www.simap.ch zu stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Antworten werden schriftlich an alle Anbieter, welche die Ausschreibungsunterlagen bestellt oder heruntergeladen haben, in anonymisierter Form zugestellt.
Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

23. Januar 2020 Abgabetermin 00:00

Das vollständige Angebot ist bis spätestens am 23.01.2020 (Datum des Poststempels) in 4-facher Ausführung (2-fach in Papierform und 2-fach in elektronischer Form auf USB-Stick unverschlüsselt) dem BABS an die unter Kapitel 9.1.2 des Pflichtenhefts aufgeführte Adresse zuzustellen.

a)Bei Abgabe an das BABS beim „Verwaltungszentrum Guisanplatz 1", Guisanplatz 1B, CH-3003 Bern, z. Hd. von Fachbereich Kommerz BABS, sind folgende Punkte zu beachten:

•Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 9.1.2) an der „Arealloge Guisanplatz 1“ anzumelden. Er wird von dieser zum „Rampenmanagement Guisanplatz 1A“ weitergeleitet werden.

•Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements bis spätestens 16.00 Uhr am unter Ziffer 9.1.4 erwähnten Abgabetermin zu erfolgen.

Öffnungszeiten des Rampenmanagements:

Mo – Do 07:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:30 Uhr
Freitag07:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Außerhalb der oben angegebenen Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden.

b)Bei Einreichung auf dem Postweg:

•Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c)Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:

•Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben.

Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

27. Januar 2020 Offertöffnung

Das vollständige Angebot ist bis spätestens am 23.01.2020 (Datum des Poststempels) in 4-facher Ausführung (2-fach in Papierform und 2-fach in elektronischer Form auf USB-Stick unverschlüsselt) dem BABS an die unter Kapitel 9.1.2 des Pflichtenhefts aufgeführte Adresse zuzustellen.

a)Bei Abgabe an das BABS beim „Verwaltungszentrum Guisanplatz 1", Guisanplatz 1B, CH-3003 Bern, z. Hd. von Fachbereich Kommerz BABS, sind folgende Punkte zu beachten:

•Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 9.1.2) an der „Arealloge Guisanplatz 1“ anzumelden. Er wird von dieser zum „Rampenmanagement Guisanplatz 1A“ weitergeleitet werden.

•Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements bis spätestens 16.00 Uhr am unter Ziffer 9.1.4 erwähnten Abgabetermin zu erfolgen.

Öffnungszeiten des Rampenmanagements:

Mo – Do 07:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:30 Uhr
Freitag07:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Außerhalb der oben angegebenen Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden.

b)Bei Einreichung auf dem Postweg:

•Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c)Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:

•Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben.

Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

1. Juni 2020 Geplanter Projektstart
30. Juni 2025 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% ZK1 Preis: 400 Punkte
30% ZK2 Vorgehen / Organisation: Unterteilt in ZK2.1 + ZK2.2 insgesamt 300 Punkte
15% ZK3 Anwendungsfall: Ablaufbeschrieb wie Lagekarte an Videowand projiziert, mit Informationen ergänzt und der Arbeitsplatz für anderweitige Arbeiten zur Verfügung gestellt werden kann. Details siehe Anhang 1 Anforderungskatalog 150 Punkte
15% ZK4 Technisches Lösungskonzept: Erarbeitung einer Architekturskizze mit Vorschlägen zur techn. Umsetzung und eingesetzter Technologie. Übersicht über mögliche Risiken inkl. Verfügbarkeit, Performance und wie diese durch das vorgeschlagene Lösungskonzept angegangen werden. Details siehe Anhang 1 Anforderungskatalog 150 Punkte

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen.
Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.

Eignungskriterien:

EK01:
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.

EK02:
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen

Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.

b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann

Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK03:
Personelle Ressourcen

Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, termingerecht erfüllen zu können.

EK04:
Ansprechpartner

Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK05:
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen

Der Anbieter ist bereit, Personen mit direktem Kundenkontakt einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.

EK06:
Betriebssicherheitserklärung (BSE) und Personensicherheitsüberprüfung (PSP)

Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin das Geheimschutzverfahren zu absolvieren, welches verschiedene Sicherheitsmassnahmen umfasst (vgl. VO über das Geheimschutzverfahren, SR 510.413). Die Informationsschutzvorschriften des Bundes (insbesondere die Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes, SR 510.411) sind anzuwenden. Gilt für Unternehmen und Personen (PSPV, SR 120.4).

EK07:
Ersatz von Mitarbeitenden

Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe zu ersetzen.

EK08:
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)

Der Anbieter bestätigt, dass er die im Pflichtenheft aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes akzeptiert.

EK09:
Akzeptanz des Anhang 4 Vertragsentwurf

Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK10:
Akzeptanz des Anhang 6 Bund SLA Matrix-KVM-Switch-Lösung

Der Anbieter akzeptiert das Bund SLA Matrix-KVM-Switch-Lösung vorbehaltlos.

EK11:
Spesen

Der Anbieter akzeptiert, dass für die Dauer des Auftrages keine Spesen ausbezahlt werden.

EK12:
Leistungserbringung vor Ort

Die gegebenfalls vor Ort zum Einsatz gelangenden Personen des Anbieters sind bereit, den Grossraum Bern für vor Ort zu erbringende Leistungen als Arbeitsort zu akzeptieren.

EK13:
Auftragssprache

Der Anbieter akzeptiert, dass die Auftragssprache Deutsch ist und somit Sitzungen, Verhandlungen, Schulungen, Dokumentationen, Korrespondenz etc. an den Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgen.

EK14:
Regelwerk des Bundes zum Informations- und Datenschutz

Der Anbieter bestätigt, dass er das Regelwerk der Informatiksicherheit und Datenschutz gelesen und verstanden hat und die aktuellen und zukünftigen Sicherheitsanforderungen und –vorgaben im Umfeld des Bundes einhält.

EK15:
Erfahrung KVM-Lösung

Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Mandaten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen von selbst entworfenen und installierten Infrastrukturen nach, die in den letzten 5 Jahren vor dem Zeitpunkt der Eingabefrist für die Offerteingabe in Betrieb gegangen sind.

EK16:
Qualitätsmanagement

Nachweis, dass der Anbieter über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügt oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig.

EK17:
Entsorgung

Der Anbieter hält die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) vom 14. Januar 1998 ein.

EK18:
Verpackungsmaterial

Der Anbieter akzeptiert, dass nicht mehr benötigtes Verpackungsmaterial der eigenen Anlieferungen an die NAZ gleich wieder mitgenommen und fachgerecht sowie kostenlos entsorgt oder wiederverwendet wird.

EK19:
Dokumente und Software

Sämtliche nicht unterschriebene Dokumente und Unterlagen und allfällige Software sind ausschliesslich in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen – keine Papierdokumentation oder Datenträger.

Geforderte Nachweise:

Aufgrund der nachstehenden Kriterien:

EK01:
Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland, Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.

EK02:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration in Anhang 2 der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Link: https://www.bkb.admin.ch/bkb/de/home/hilfsmittel/selbstdeklarationen-bkb.html)

b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest Logib, (Link:
http://www.ebg.admin.ch/dienstleistungen/00017/00621/index.html?lang=de). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).

EK03:
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK04:
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung des SPOC sowie dessen Stellvertreters.

EK05:
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Personen mit direktem Kundenkontakt in Deutsch auf mindestens Niveau B2. Das geforderte Sprachniveau kann unterschiedlich belegt werden. Deutsche Muttersprache oder Kopien der entsprechenden Diplome der Mitarbeitenden. Kopien der Schulzeugnisse, welche belegen, dass der Mitarbeitende das angeforderte Niveau in der verlangten Sprache erlangt hat. In der aktuellen Schweizer Bildungslandschaft werden Zeugnisse mindestens auf Sekundarstufe II (Maturitätszeugnis) erwartet oder Kopien von Abschlüssen in der Tertiärstufe im deutschen Sprachraum oder Resultat eines unabhängigen Einstufungstests.

EK06:
Schriftliche Bestätigung der Bereitschaft und der Konsequenzen.

EK07:
Schriftliche Bestätigung

EK08:
Schriftliche Bestätigung.

EK09:
Schriftliche Bestätigung

EK10:
Schriftliche Bestätigung

EK11:
Schriftliche Bestätigung

EK12:
Schriftliche Bestätigung

EK13:
Schriftliche Bestätigung

EK14:
Der Anbieter bestätigt, dass er sich in Bezug auf die genutzten Systeme und Daten dem Regelwerk des Bundes zum Datenschutz und zur Informatiksicherheit unterstellt. Er hält die Vorgaben des Grundschutzes der Bundesverwaltung ein, sowie die spezifischen Vorgaben des VBS. Er bestätigt, dass er sowohl die aktuellen Vorgaben, wie auch die künftigen Vorgaben einhalten wird.

EK15:
Pro Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 5) einzureichen.

EK16:
Nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes Zertifikat beilegen welches zum Zeitpunkt der Angebotsabgabefrist gültig ist.

EK17:
Schriftliche Bestätigung

EK18:
Schriftliche Bestätigung

EK19:
Schriftliche Bestätigung

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für:

- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)

Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt nur dann Preisverhandlungsrunden durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der Anbieter zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.

Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Kreditbewilligung der eidgenössischen Räte.

Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das wirtschaftlich günstigste ist.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS Nationale Alarmzentrale
Guisanplatz 1B
3003 Bern / Berne
E-Mail-Adresse:  
kommerz@babs.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1104189 Matrix-KVM-Switch-Lösung