Ausschreibung 1103101: Neubau Kantonsspital Baden - Agnes BKP 231.1 Elektro MS-Anlagen

Publiziert am: 1. November 2019

Kantonsspital Baden AG

Lieferung und Montage der Elektro Mittelspannungsanlagen inkl. Netztransformatoren und die dazugehörigen Niederspannungs-Hauptverteilungen sowie die Traktverteilungen.


Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45311000: Installation von Elektroanlagen
  • 31682300: Mittelspannungsanlagen
  • 45315600: Niederspannungsarbeiten
Tags (Bau):
  • 231: Starkstromanlagen
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
1. November 2019 Publikationsdatum
1. November 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

16. Dezember 2019 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
29. November 2019 Frist für Fragen

Fragen werden ausschliesslich in schriftlicher Form auf dem Portal simap.ch entgegengenommen. Anschliessend werden diese bis am Freitag, 6. Dezember 2019 beantwortet und allen Anbietenden schriftlich in elektronischer Form (simap.ch) mitgeteilt.

16. Dezember 2019 Abgabetermin 15:00

None

17. Dezember 2019 Offertöffnung

None

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Kantonsspital Baden AG
Im Ergel 1
5404 Baden
Telefon: 056 486 21 88
E-Mail-Adresse:  
Markus.Flury@ksb.ch