Zuschlag 1099529: (19182) 316 Health Literacy Survey 2019-2021: National Study Center
Publiziert am: 8. Oktober 2019
Bundesamt für Gesundheit BAG
Den Zuschlag erhält die Firma Careum Stiftung, da die von ihr erhaltenen Offerte durch ihre Qualität überzeugt hat. Die Anbieterin hat den Auftrag und die von ihr erwarteten Leistungen gut verstanden.
Die von der Anbieterin vorgeschlagene Kooperation mit dem Subakkordanten gfs.bern ist sinnvoll und garantiert, dass die Erfahrungen aus der Schweizer Health Literacy Studie 2015 in die Konzeption und Organisation der zweiten Schweizer Bevölkerungsbefragung zu Gesundheitskompetenz 2019-2021 von Beginn weg mit einfliessen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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500 Punkte | ZK 1 Preis |
300 Punkte | ZK 2 Konzept zur Beantwortung der Fragestellungen |
400 Punkte | ZK 3 Wissenschaftliche Qualität des Forschungsdesigns |
200 Punkte | ZK 4 Wissenschaftliche Qualifikation des Anbieters |
350 Punkte | ZK 5 Erfahrung in vergleichbaren Projekten im Gesundheitsbereich und in internationalen Gremien (Referenzprojekte) |
100 Punkte | ZK 6 Anbieterpräsentation |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
24.09.2019
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Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Telefon: +41 58 467 60 79
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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