Ausschreibung 1096603: (19144) 805 Vollzug Zielvereinbarungen post 2020
Publiziert am: 24. September 2019
Bundesamt für Energie BFE
Das Bundesamt für Energie (BFE) setzt sich unter anderem für die Senkung der CO2-Emissionen ein.
Ein zentrales Instrument zur Senkung der CO2-Emissionen sind Zielvereinbarungen, welche zwischen dem Bund oder den Kantonen und den Unternehmen getroffen werden.
Los 2: Für die Erfassung und das Monitoren der Zielvereinbarungen wird mit der vorliegenden Ausschreibung eine IT-Lösung beschafft.
Los 3: Für die laufende Unterstützung und Verwaltung der Benutzer der IT-Lösung wird mit der vorliegenden Ausschreibung eine Geschäftsstelle beschafft.
Los4: Für die Zertifizierung der Benutzer der IT-Lösung wird mit der vorliegenden Ausschreibung eine Zertifizierungsstelle beschafft.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Lieferort Los 2: Bern, Schweiz |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Lots : |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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24. September 2019 | Publikationsdatum | |
24. September 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. |
8. Oktober 2019 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
4. November 2019 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
8. November 2019 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
24. März 2020 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2032 | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 24.03.2020 bis 31.12.2032
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30% | ZK1 Preis |
20% | ZK2 Referenzen |
40% | ZK3 Auftragsanalyse |
10% | ZK4 Benutzerfreundlichkeit |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 7 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 24.03.2020 bis 31.12.2032
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
50% | ZK1 Preis |
30% | ZK2 Auftragsanalyse |
20% | ZK3 Organisation & Ressourcen |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 2 und 8 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 24.03.2020 bis 31.12.2032
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
50% | ZK1 Preis |
20% | ZK2 Fundierte Erfahrungen und Kompetenzen |
30% | ZK3 Auftragsanalyse |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 3 und 9 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
Los 2:
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
EK03 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK04 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
EK05 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Zudem ist ein Stellvertreter des SPOC zu benennen.
EK06 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher, französischer und italienischer Sprache erstellen und abliefern können.
EK07 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK08 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK09 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
EK10 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage 020 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK11 Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig.
EK12 Informatiksicherheit
Der Anbieter bestätigt, dass er für die Bearbeitung von Kundendaten und deren Aufbewahrung die Anforderungen bezüglich Informatiksicherheit und Datenschutz in vollem Umfange zu erfüllen vermag (siehe AGB gemäss Ziffer 8.4.2 in Pflichtenheft).
EK13 Gesetzliche Vorgaben
Gesetzliche Vorgaben und Vorgaben aus Richtlinien und Vollzugweisungen, die den vorliegenden Auftrag betreffen, müssen eingehalten werden.
EK14 Kommunikationsmassnahmen
Der Anbieter bestätigt, dass er sämtliche Kommunikationsmassnahmen, wie z. B. den Internetauftritt, Prospekte Flyers, Mailings, Präsentationen, Geschäftsberichte und Kennzahlen, im Rahmen der gesamten Leistungserbringung mit dem Auftraggeber abstimmt und abspricht. Nur durch den Auftraggeber freigegebene Kommunikationsmassnahmen dürfen durchgeführt werden.
Los 3:
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
EK03 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 1 Referenz in den letzten 5 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK04 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Der Anbieter nennt eine Verantwortliche Person und eine Stellvertretung, welche die fachliche Verantwortung für den Auftrag tragen.
EK05 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Zudem ist ein Stellvertreter des SPOC zu benennen.
EK06 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher, französischer und italienischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher, französischer und italienischer Sprache erstellen und abliefern können.
EK07 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK08 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK09 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)
EK10 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage 021 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK11 Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig.
EK12 Informatiksicherheit
Der Anbieter bestätigt, dass er für die Bearbeitung von Kundendaten und deren Aufbewahrung die Anforderungen bezüglich Informatiksicherheit und Datenschutz in vollem Umfange zu erfüllen vermag (siehe AGB gemäss Ziffer 8.4.2 in Pflichtenheft).
EK13 Gesetzliche Vorgaben
Gesetzliche Vorgaben und Vorgaben aus Richtlinien und Vollzugweisungen, die den vorliegenden Auftrag betreffen, müssen eingehalten werden.
EK14 Kommunikationsmassnahmen
Der Anbieter bestätigt, dass er sämtliche Kommunikationsmassnahmen, wie z. B. den Internetauftritt, Prospekte Flyers, Mailings, Präsentationen, Geschäftsberichte und Kennzahlen, im Rahmen der gesamten Leistungserbringung mit dem Auftraggeber abstimmt und abspricht. Nur durch den Auftraggeber freigegebene Kommunikationsmassnahmen dürfen durchgeführt werden.
EK15 Einfordern der Daten
Der Auftraggeber behält sich vor, sämtliche bei der Ausführung des Auftrags erhaltenen und generierten Daten einzufordern (z.B. per E-Mail, SharePoint-Lösung, externe Datenträger, etc.).
EK16 Gleichbehandlung
Der Anbieter akzeptiert und bestätigt, dass er nach Zuschlagserteilung im Rahmen der vorliegend ausgeschriebenen Tätigkeiten verpflichtet ist, dass sämtliche Unternehmen gleich zu behandeln sind und für alle dieselben Grundlagen, Vorgaben und Anforderungen zu verwenden sind.
EK17 Interessenskonflikt
Der Anbieter akzeptiert und bestätigt, dass er nach Zuschlagserteilung keine Tätigkeiten ausüben darf, die zu einem Interessenkonflikt mit dem erteilten Auftrag führen oder seine Unabhängigkeit bei der Durchführung der übertragenen Vollzugsaufgaben im Rahmen der Energie- und CO2-Gesetzgebung (siehe Anhänge 038-040) gefährden könnten.
Der Anbieter wäre insbesondere nicht unabhängig, wenn er oder andere an seiner Organisation beteiligte Unternehmen (Stammhaus, Holding o.ä.) oder Tochter- oder Schwestergesellschaften seiner Organisation:
- beim Verkauf von Bescheinigungen, Emissionsminderungszertifikaten und Emissionsrechten von Unternehmen, die er im Rahmen der ihm übertragenen VoIlzugsaufgaben betreut, Intermediärsaufgaben wahrnehmen würden
- Abnehmer von Bescheinigungen, Emissionsminderungszertifikaten und Emissionsrechten wären
- Auditoren in der Organisation beschäftigen würde, die im Auftrag des Bundes Zielvereinbarungen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Verminderung der CO2-Emissionen auditieren.
- Mitarbeitende in der Organisation beschäftigen würde, die im Auftrag des Bundes Energieberater oder Auditoren zertifizieren.
EK18 Zurverfügungstellung notwendige Dokumente und Daten
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft, im Rahmen der geplanten Erfolgskontrolle und Berichterstattung während des Auftrags die notwendigen Dokumente und Daten gemäss Ziffer 3.4 des Pflichtenhefts zur Verfügung zu stellen und zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung zu stehen (siehe auch EK13).
EK19 Evaluation der Leistungen
Der Auftraggeber behält sich vor, ohne vorherige Abstimmung mit dem Anbieter, Umfragen bei den Leistungserbringern durchzuführen und zu diesem Zweck mandatierte Evaluatoren einzusetzen. Dies beinhaltet insbesondere die Gewährung des Zugangs zu Räumlichkeiten, Dokumenten und Daten während den üblichen Geschäftszeiten.
Los 4:
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
EK03 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 1 Referenz in den letzten 5 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK04 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Der Anbieter nennt eine Verantwortliche Person und eine Stellvertretung, welche die fachliche Verantwortung für den Auftrag tragen.
EK05 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Zudem ist ein Stellvertreter des SPOC zu benennen.
EK06 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher, französischer und italienischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher, französischer und italienischer Sprache erstellen und abliefern können.
EK07 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK08 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK09 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)
EK10 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage 022 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK11 Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001.
EK12 Informatiksicherheit
Der Anbieter bestätigt, dass er für die Bearbeitung von Kundendaten und deren Aufbewahrung die Anforderungen bezüglich Informatiksicherheit und Datenschutz in vollem Umfange zu erfüllen vermag (siehe AGB gemäss Ziffer 8.4.2 in Pflichtenheft).
EK13 Gesetzliche Vorgaben
Gesetzliche Vorgaben und Vorgaben aus Richtlinien und Vollzugweisungen, die den vorliegenden Auftrag betreffen, müssen eingehalten werden.
EK14 Kommunikationsmassnahmen
Der Anbieter bestätigt, dass er sämtliche Kommunikationsmassnahmen, wie z. B. den Internetauftritt, Prospekte Flyers, Mailings, Präsentationen, Geschäftsberichte und Kennzahlen, im Rahmen der gesamten Leistungserbringung mit dem Auftraggeber abstimmt und abspricht. Nur durch den Auftraggeber freigegebene Kommunikationsmassnahmen dürfen durchgeführt werden.
EK15 Einfordern der Daten
Der Auftraggeber behält sich vor, sämtliche bei der Ausführung des Auftrags erhaltenen und generierten Daten einzufordern (z.B. per E-Mail, SharePoint-Lösung, externe Datenträger, etc.).
EK16 Gleichbehandlung
Der Anbieter akzeptiert und bestätigt, dass er nach Zuschlagserteilung im Rahmen der vorliegend ausgeschriebenen Tätigkeiten verpflichtet ist, dass sämtliche Unternehmen gleich zu behandeln sind und für alle dieselben Grundlage, Vorgaben und Anforderungen zu verwenden sind.
EK17 Interessenskonflikt
Der Anbieter akzeptiert und bestätigt, dass er nach Zuschlagserteilung keine Tätigkeiten ausüben darf, die zu einem Interessenkonflikt mit dem erteilten Auftrag führen oder seine Unabhängigkeit bei der Durchführung der übertragenen Vollzugsaufgaben im Rahmen der Energie- und CO2-Gesetzgebung (siehe Anhänge 038-040) gefährden könnten.
Der Anbieter wäre insbesondere nicht unabhängig, wenn er oder andere an seiner Organisation beteiligte Unternehmen (Stammhaus, Holding o.ä.) oder Tochter- oder Schwestergesellschaften seiner Organisation:
- beim Verkauf von Bescheinigungen, Emissionsminderungszertifikaten und Emissionsrechten von Unternehmen, die er im Rahmen der ihm übertragenen VoIlzugsaufgaben betreut, Intermediärsaufgaben wahrnehmen würden
- Abnehmer von Bescheinigungen, Emissionsminderungszertifikaten und Emissionsrechten wären
- Auditoren in der Organisation beschäftigen würde, die im Auftrag des Bundes Zielvereinbarungen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Verminderung der CO2-Emissionen auditieren.
- Mitarbeitende in der Organisation beschäftigen würde, die im Auftrag des Bundes Energieberater oder Auditoren zertifizieren.
EK18 Gebührenmodell
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft in ein geeignetes Gebührenmodell gemäss Ziffer 3.5 des Pflichtenhefts im Rahmen der Aufbauarbeiten zu erarbeiten und vom Auftraggeber genehmigen zu lassen.
EK19 Zurverfügungstellung notwendige Dokumente und Daten
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft, im Rahmen der geplanten Erfolgskontrolle und Berichterstattung während des Auftrags die notwendigen Dokumente und Daten gemäss Ziffer 3.4 des Pflichtenhefts zur Verfügung zu stellen und zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung zu stehen (siehe auch EK13).
EK20 Evaluation der Leistungen
Der Auftraggeber behält sich vor, ohne vorherige Abstimmung mit dem Anbieter, Umfragen bei den Leistungserbringern durchzuführen und zu diesem Zweck mandatierte Evaluatoren einzusetzen. Dies beinhaltet insbesondere die Gewährung des Zugangs zu Räumlichkeiten, Dokumenten und Daten während den üblichen Geschäftszeiten.
EK21 Ausschluss Los 1
Der Anbieter bestätigt seine Kenntnisnahme und sein Einverständnis, dass er während des vorliegenden Auftrages vom Aufbau und dem Betrieb eines Beraterpools (Los 1) und Auditierung (Los 6) ausgeschlossen ist (siehe Details im Pflichtenheft Ziffer 3.2).
Zusätzliche Informationen
keine
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
Verhandlungen bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
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